Grundprinzipien

In Österreich bilden das demokratische, das republikanische, das bundesstaatliche und das rechtsstaatliche Prinzip die Grundlagen der Verfassung.

Grundlagen der Verfassung

In jeder Verfassung werden grundsätzliche Feststellungen über die Staatsform und die Regierungsform, den Aufbau des Staates und die Stellung und Rechte der Menschen im Staat getroffen. Man nennt sie auch Grundprinzipien einer Verfassung. Sie sind die Basis der Verfassung und der Demokratie, und sie sind daher besonders gegen Veränderungen geschützt.

Grundprinzipien der Bundesverfassung

  • Demokratisches Prinzip
  • Republikanisches Prinzip
  • Bundesstaatliches Prinzip
  • Rechtsstaatliches Prinzip

Das demokratische Prinzip

Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) bestimmt, dass Österreich eine demokratische Republik ist, in der das Recht vom Volk ausgeht. Das demokratische Prinzip hat zwei wesentliche Inhalte:

Einrichtungen und Amtsträger:innen des Staates müssen jede ihrer Entscheidungen und Handlungen gegenüber allen Bürger:innen verantworten.

Die politische Freiheit aller Bürger:innen soll verwirklicht und gesichert werden. Alle Bürger:innen sollen sich frei an der politischen Meinungsbildung und an Wahlen beteiligen können, alle sollen die Möglichkeit haben, auch selbst politisch aktiv zu werden.

Parlamentarische Demokratie

Die Bestimmung, dass das Recht vom Volk ausgeht, bedeutet jedoch nicht, dass eine Mehrheit der Bürger:innen beschließen kann, was sie will und wie sie es will. Für das demokratische Prinzip ist grundlegend, dass die politische Freiheit aller Bürger:innen gesichert werden soll.

Daher ist es wichtig, dass alle Entscheidungen in klar geregelten Verfahren getroffen werden müssen. Ebenso müssen die Rechte derer gesichert werden, die in der Minderheit sind.

Die Verfassung bestimmt, dass Demokratie in Österreich in erster Linie eine parlamentarische Demokratie sein soll. Parlamente in Bund und Ländern sollen in klar geregelten und transparenten Verfahren Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren. Das wird ergänzt um verschiedene Möglichkeiten der direkten Beteiligung von Bürger:innen am politischen Prozess wie z. B. Volksbegehren oder Volksabstimmung.

Das republikanische Prinzip

Der Artikel 1 B-VG bestimmt auch, dass Österreich eine Republik ist. Eine Republik ist ein Staat, an dessen Spitze ein gewähltes Staatsoberhaupt steht. Dessen Funktionsperiode muss zeitlich begrenzt sein und es muss politisch und rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dadurch unterscheidet sich eine Republik von Monarchien. An deren Spitze stehen König:innen oder Fürst:innen, die meist durch Erbfolge in ihre Position gelangen und diese so lange besetzen, bis sie zurücktreten oder sterben. Zudem sind sie praktisch niemandem verantwortlich. Das republikanische Prinzip ist also eine Absage an die Monarchie.

Das Staatsoberhaupt der Republik Österreich ist der bzw. die Bundespräsident:in. Er oder sie wird von allen Bürger:innen für sechs Jahre gewählt und kann höchstens einmal wiedergewählt werden.

Der Staat als "gemeinsame Sache"

Das republikanische Prinzip hat aber noch eine zweite Bedeutung. Die Bezeichnung Republik kommt vom lateinischen "res publica". Das meint einen Staat, der der "gemeinsamen Sache" aller Bürger:innen, also dem Gemeinwohl, verpflichtet ist. Der Staat steht den Bürger:innen in dieser Vorstellung nicht als "böse Macht" gegenüber, sondern er wird von allen Bürger:innen gemeinsam gebildet. Die Bürger:innen wählen aus ihrer Mitte die Amtsträger:innen des Staates, die allen Bürger:innen gegenüber verantwortlich sind.

Das bundesstaatliche Prinzip

Artikel 2 B-VG bestimmt, dass Österreich ein Bundesstaat ist. Österreich besteht aus neun selbstständigen Bundesländern, die in ihrem jeweiligen Bereich selbstständig handeln und eigene Gesetze beschließen. Gemeinsam bilden sie den Bundesstaat. Über den Bundesrat wirken die Länder auch an der Gesetzgebung für den gesamten Bund mit.

In einem Bundesstaat wird die politische Macht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Es gibt in einem Bundesstaat also nicht nur eine Aufteilung in verschiedene Verwaltungsregionen, sondern die Bürger:innen haben auch das Recht, in ihrem Bundesland selbst politisch mitzugestalten.

Die Bundesländer in der Bundesverfassung

In der Bundesverfassung werden der Bestand der Bundesländer und ihre Beteiligung an Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes gesichert. Die Bundesverfassung gibt auch die wesentlichen Grundlagen für die politischen Institutionen der Länder vor. Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte "Kompetenzverteilung" zwischen Bund und Ländern. Sie legt fest, wer für welche Aufgabenbereiche im Staat zuständig ist, also wo es einheitliche Bestimmungen für ganz Österreich geben soll, und welche Angelegenheiten je nach den Bedürfnissen in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt werden können.

Das rechtsstaatliche Prinzip

Das vierte grundlegende Prinzip der Bundesverfassung ist das rechtsstaatliche Prinzip. Es wird nicht, wie die anderen Prinzipien, in einem Satz zusammengefasst, sondern erschließt sich aus dem gesamten Verfassungstext. Manchmal wird es auch weiter differenziert, man spricht dann vom rechtsstaatlichen, vom liberalen und vom gewaltenteilenden Prinzip.

Dabei geht es immer um das Verhältnis des einzelnen Menschen zum Staat. Im Rechtsstaat soll an die Stelle von Herrschaft durch Machtdemonstration, Willkür und Gewalt die verbindliche Kraft des Rechts treten. In einem Rechtsstaat können der Staat und seine Amtsträger nur auf der Grundlage rechtlicher Regeln tätig werden. Sie können nur das tun, was Rechtsvorschriften gestatten, niemals mehr. Der Rechtsstaat begrenzt die Macht des Staates sehr deutlich und sieht strenge Verfahren für alle Handlungen des Staates und seiner Amtsträger:innen vor.

Gesetzmäßigkeit & Gewaltenteilung

Die Grundlage des Rechtsstaates bildet also zunächst die Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns. Daher bestimmt auch Artikel 18 B-VG: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden."

Dazu kommen die Grund- und Menschenrechte, die die Freiheit aller Menschen, die in einem Staat leben, sichern sollen. Daher spricht man auch vom "liberalen Prinzip". Kein Gesetz darf den Grundrechten widersprechen, alle Gesetze müssen auch vor Gerichten durchgesetzt werden können. Das garantiert in Österreich vor allem der Verfassungsgerichtshof.

Schließlich sind die Handlungsmöglichkeiten des Staates in einem Rechtsstaat auf viele verschiedene Träger (Staatsorgane) aufgeteilt. Das soll gegenseitige Kontrolle ermöglichen und verhindern, dass die Macht des Staates bei wenigen konzentriert wird. Verwirklicht wird das in der Gewaltenteilung, dem "gewaltenteilenden Prinzip".

Gesamtänderung der Verfassung

Die Grundprinzipien der Verfassung bilden die Grundlage und den Rahmen für Politik, Verwaltung und Recht in Österreich. Daher sollen sie auch nicht einfach und unbedacht geändert werden können. Wenn eines dieser Prinzipien verändert wird, dann ist das bereits eine "Gesamtänderung" der Bundesverfassung.

Damit eine solche Gesamtänderung vorgenommen werden kann, müssen ihr zunächst zwei Drittel der Abgeordneten des Nationalrats zustimmen. Darüber hinaus ist im Anschluss an das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zwingend eine Volksabstimmung über den Änderungsvorschlag abzuhalten. Nur wenn die Mehrheit der Bürger:innen einer solchen Änderung zustimmt, kann diese auch durchgeführt werden.

In Österreich war der Beitritt zur Europäischen Union mit einer Gesamtänderung der Bundesverfassung verbunden. Mit dem EU-Beitritt wurden zahlreiche Kompetenzen der Rechtsetzung von Österreich auf die EU übertragen. Damit wurde das demokratische Prinzip verändert. Der EU-Beitritt hatte auch Auswirkungen auf den Aufbau des Bundesstaates. Daher gab es 1994 eine Volksabstimmung, bei der 66 % der Bürger:innen dieser Gesamtänderung zustimmten.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie mehr Inhalte, in denen sich die Grundprinzipien der Bundesverfassung zeigen:

EU Flagge und Österreich Flagge

Unsere Rechte: Grund- und Freiheitsrechte in Österreich

Wer entscheidet über meine Rechte? Über die Grund- und Freiheitsrechte in Österreich.

Probeführung  -  Junge Erwachsene

Beteiligen von Bürger:innen

Ausdruck des demokratischen Prinzips sind unter anderem auch Möglichkeiten der direkten Beteiligung von Bürger:innen.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen bei der Angelobung

Bundespräsident:in

Das Amt des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin ist Ausdruck des republikanischen Grundprinzips.

Fassade des Parlamentsgebäudes

Gesetzgebung

Dass der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes ausübt, ist Ausdruck des bundesstaatlichen Prinzips.