Kontrolle

In einem demokratischen Rechtsstaat ist politische Macht nicht bloß begrenzt: sie muss auch kontrolliert werden können.  

Kontrolle im politischen System

Die parlamentarische Kontrolle der Vollziehung besteht in der Beschaffung von Information, die dann öffentlich bekannt gemacht wird. Diese kann zu politischen Konsequenzen führen, sie soll aber vor allem auch eine Entscheidungshilfe für die Wähler:innen sein und die öffentlichen Debatten über politisches Handeln unterstützen. 

Im parlamentarischen Regierungssystem, wo sich die Regierung auf das Vertrauen einer Parlamentsmehrheit stützt, wird die Kontrolle in erster Linie von der Opposition ausgeübt. Die parlamentarische Kontrolle ist nicht zu verwechseln mit rechtlicher Kontrolle, die Sache der Gerichte ist.

Politische Kontrolle

Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen und ihre Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen (Interpellationsrecht). Sie können in Entschließungen Wünsche über die Ausübung der Vollziehung äußern (Resolutionsrecht). Untersuchungsausschüsse kann nur der Nationalrat einsetzen. Auch das Misstrauensvotum steht nur dem Nationalrat zu. 

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Rechtliche Kontrolle

Der Nationalrat kann Mitglieder der Bundesregierung wegen schuldhafter Gesetzesverletzung in ihrer Amtsführung beim Verfassungsgerichtshof anklagen (staatsrechtliche Verantwortlichkeit).

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Finanzielle Kontrolle

Der Nationalrat genehmigt das Bundesbudget und übt eine begleitende Budgetkontrolle aus. Für die finanzielle Kontrolle bedient er sich des Rechnungshofs, dessen Berichte im Rechnungshofausschuss vorberaten werden. Auch der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses kann mit Prüfungen beauftragt werden. Der vom Rechnungshof erstellte Bundesrechnungsabschluss wird dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegt.

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Rechnungshof

Der Rechnungshof überprüft für den Nationalrat die Gebarung des Bundes, der vom Bund beherrschten Unternehmen und anderer Rechtsträger. Er erstattet dem Nationalrat regelmäßig Bericht über seine Tätigkeit und kann mit der Durchführung besonderer Prüfungen beauftragt werden. Er erstellt den Bundesrechnungsabschluss sowie einen Einkommensbericht aus dem öffentlichen Bereich. 

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Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft prüft behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung. Beschweren kann sich jede Person, die von einem Missstand betroffen ist, gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Volksanwaltschaft kann nach Prüfung des Sachverhalts Empfehlungen erteilen. Sie berichtet dem Nationalrat und dem Bundesrat jährlich über ihre Tätigkeit.

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Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof stellt die Einhaltung der Verfassung sicher. Er wacht über die Grund- und Menschenrechte und kann Gesetze aufheben, die der Nationalrat und der Bundesrat oder ein Landtag beschlossen haben.

Der Verfassungsgerichtshof ist auch für die Überprüfung von Wahlen zuständig und entscheidet über Ministeranklagen.

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