Parlamentskorrespondenz Nr. 209 vom 25.03.2002

DIE TÄTIGKEIT DER ARBEITSINSPEKTION IM JAHR 2000

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Wien (PK) - Seit kurzem liegt dem Parlament der Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2000 vor. Demnach führten im Berichtsjahr die 317 ArbeitsinspektorInnen insgesamt 156.200 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten durch, wobei sie in 62.700 oder mehr als 28 % der vorgemerkten Betriebsstätten und in 13.300 auswärtigen Arbeits-Bau-Stellen tätig wurden. Fast zwei Drittel (99.400) aller Amtshandlungen waren Überprüfungen, von denen 49.000 oder mehr als ein Fünftel aller vorgemerkten Betriebsstätten und 13.100 Arbeits-(Bau-)stellen betroffen waren. Im Rahmen dieser Überprüfungen wurden bei 43.000 Inspektionen 40.500 Betriebsstätten und auswärtige Arbeits-(Bau-)stellen umfassend hinsichtlich Arbeitnehmerschutzbelange überprüft. Die ArbeitsinspektorInnen überprüften ferner im Zuge von 56.400 Erhebungen gezielt Teilaspekte des Arbeitnehmerschutzes. Sie nahmen an 19.700 behördlichen Verhandlungen, etwa gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren oder Bauverhandlungen, teil und führten 37.200 sonstige Tätigkeiten durch wie z.B. betriebliche Unterstützungs- und Beratungsgespräche.

Zusätzlich wurden im Berichtsjahr Schwerpunktaktionen betreffend Lärm in Großdiskotheken und sichere Fluchtwege in Diskotheken und Pubs (Nachkontrolle) durchgeführt, die Kampagne zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien (Folgeprojekt) gestartet und das Kids-Projekt weitergeführt.

Bei 22.600 oder über 36 % der überprüften Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen stellte die Arbeitsinspektion Übertretungen von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes fest, wobei zu den 73.600 Übertretungen im Bereich des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes sowie des Verwendungsschutzes noch 3.800 Übertretungen hinzukommen, die bei Lenkerkontrollen aufgezeigt wurden. Es mussten 1.282 Strafanzeigen an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden erstattet werden. Außerdem wurden in 14 Fällen wegen unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit Sofortverfügungen vor Ort zum Schutz der gefährdeten ArbeitnehmerInnen getroffen.

Gemäß den Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ging im Jahr 2000 die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) von 121.100 auf 119.100, davon 149 (1999: 141) tödlich, zurück. Fast vier Fünftel aller Arbeitsunfälle entfielen auf die Unfallursachen Sturz und Fall von Personen, scharfe und spitze Gegenstände, maschinelle Betriebseinrichtungen, Handwerkzeuge und einfache Geräte, Herab- und Umfallen von Gegenständen und Anstoßen. Über drei Fünftel aller Arbeitsunfälle und mehr als zwei Drittel aller tödlichen Unfälle ereigneten sich in den Bereichen Bauwesen, Handel/Reparatur von Kfz, Metallerzeugung und -bearbeitung, Realitätenwesen/Leasing, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen und Verkehr/Nachrichtenübermittlung.

Die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen nahm von 1.215 auf insgesamt 1.243, davon 13 mit tödlichem Ausgang, zu. Die aufgetretenen Todesfälle sind hauptsächlich auf schwere Erkrankungen der Lunge und der Atemwege zurückzuführen. U.a. verstarben 7 Arbeitnehmer an bösartigen Erkrankungen des Kehlkopfes, der Lunge, des Rippenfelles und des Bauchfelles nach Asbestexposition und ein Arbeitnehmer an einer Quarzstaublungenerkrankung.

Die häufigste Berufskrankheit bei weiblichen Beschäftigten sind die Hauterkrankung, gefolgt von den Infektionskrankheiten und Asthma- bronchiale-Erkrankungen. Bei den männlichen Beschäftigten liegt die durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit vor den Hauterkrankungen und den Erkrankungen am Asthma bronchiale - wie schon seit Jahren - an erster Stelle.

Verbotene Kinderarbeit wurden in 14 Fällen (1999: 4) festgestellt. Die besonderen Schutzbestimmungen für Jugendliche wurden im Berichtsjahr in 1.367 Fällen übertreten (1999: 1.988); davon betrafen 769 Übertretungen das Beherbergungs- und Gaststättenwesen und 240 den Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern.

Im Rahmen der LenkerInnenkontrollen wurden von den ArbeitsinspektorInnen 5.156 Arbeitstage von LenkerInnen im EG-Kfz-Personenverkehr und 81.127 Arbeitstage im EG-Kfz-Güterverkehr überprüft. Dabei wurde Folgendes festgestellt: 865 der verzeichneten 3.763 Übertretungen betrafen das Fahrtenbuch bzw. das Kontrollgerät, 763 Übertretungen die Tageslenkzeit, 711 eine zu kurze Lenkpause und 681 die tägliche Ruhezeit.

Seit 1995 ist die Arbeitsinspektion auch für Kontrollen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zuständig. Im Sinne einer möglichst wirkungsvollen Kontrolltätigkeit wurden Schwerpunktämter vorgesehen, bei denen spezielle Eingreifteams zur Verfügung stehen, die - so heißt es im Bericht - rasch, unbürokratisch und effektiv die Betriebe hinsichtlich der Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes kontrollieren. In diesem Bereich wurden im Berichtsjahr bei 1.425 von insgesamt 13.211 Kontrollen von Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt und dabei 2.881 illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte angetroffen. (III-143 d.B.) (Schluss)