Parlamentskorrespondenz Nr. 524 vom 29.05.2006

EU-Finanzausschüsse: Bessere Koordinierung in der Steuerpolitik

Debatte über Bekämpfung von Steuerbetrug und -missbrauch in der EU

Wien (PK) – Am Nachmittag wurde die Konferenz der Vorsitzenden der Finanzausschüsse der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments fortgesetzt. Der Stellvertretende Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, Herbert Bösch, referierte zunächst zum Thema "Der Schutz der finanziellen Interessen der EU". Sodann sprach Professor Michael Lang, der Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, über die "Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung bei den direkten Steuern in der EU".

Bösch für pragmatische Lösungen im Kampf gegen Missbrauch von EU-Mitteln

Bei der Frage des Schutzes der finanziellen Interessen der EU liegt nach Ansicht von Herbert Bösch das grundlegende Problem darin, dass zwischen dem gemeinsamen Binnenmarkt und der nationalen Steuerpolitik eine "Lücke der Kompetenzen" besteht. Gerade in diesem Bereich entstehen die meisten "Betrügereien", urteilte er, und hier müssten möglichst pragmatische Lösungen gefunden werden.

Um die Problematik besser verstehen zu können, müsse man sich generell mit dem EU-Budget befassen und eine klare Analyse anstellen. Bösch wies darauf hin, dass der europäische Haushalt wahrscheinlich der einzige Haushalt in der Welt sei, der zu 95 % aus Subventionen bestehe. Außerdem werden 80 % der Gelder "durch und über die Mitgliedstaaten ausgegeben", und zwar in Form der Agrar- und der Strukturpolitiken. Es sei auch eine Tatsache, dass 80 % der Betrügereien und Unregelmäßigkeiten nicht in Brüssel, sondern in den Mitgliedsländern stattfinden. Weitere "Reibungsverluste" können dadurch entstehen, dass in die Mittelvergabe nicht nur die Bundesstaaten, sondern auch die föderalen Strukturen einbezogen werden.

Das Europäische Parlament sei insofern in den Schutz der finanziellen Interessen einbezogen, als es der Kommission das Vertrauen für die Verwaltung der Mittel ausspricht oder es eben verweigert. Es wurde nun auch ein neuer Punkt in die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EP und den europäischen Regierungen aufgenommen, informierte Bösch. Von nun an solle es eine jährliche Zusammenfassung der Kontrollen und Erklärungen auf nationalstaatlicher Ebene geben; und dies sei keineswegs selbstverständlich. Bösch gab zu bedenken, dass der Europäische Rechnungshof seit dem Vertrag von Maastricht noch kein einziges Mal eine positive Zuverlässigkeitserklärung hinsichtlich der Durchführung des europäischen Budgets abgegeben hat, wobei das Problem vorrangig bei den Mitgliedstaaten liege. Hier sollten alle aktiv werden, um die nationalen Exekutiven in die richtige Richtung zu lenken, appellierte der Redner. 

Im Bereich der Eigenmittel, der Landwirtschaft und der Strukturpolitik habe der europäische Haushalt im Jahr 2004 982,3 Mill. €, also ca. 1 % des Gesamtbudgets, verloren, zeigte Bösch auf. Zwischen 1971 bis Ende 2004 seien im Bereich der Landwirtschaft rund 3,1 Mrd. € an vorschriftswidrigen Zahlungen gemeldet worden. Davon seien 17 % wieder eingezogen, 8 % zu Lasten des EU-Haushalts oder des entsprechenden Mitgliedstaates abgeschrieben worden, rund 75 % seien aber noch offen. Dies zeige sehr deutlich, dass Missbrauch nur dann verhindert werden könne, wenn es auch Sanktionen gibt. Als positives Faktum hob Bösch hervor, dass die Unregelmäßigkeiten im Bereich der Landwirtschaft über die letzten Jahre hinweg deutlich weniger geworden seien. Ein Grund dafür liege sicherlich in der Einführung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS). Dies sei aber ein Beweis dafür, dass man Europa administrieren und betrugssicherer machen könne, sagte er.

Eine negative Entwicklung könne man hingegen bei den Strukturfonds beobachten; hier gebe es noch einen großen Handlungsbedarf. Weiters sprach der Europaabgeordnete die geplante Reform des Antibetrugsamtes "OLAF", den Mehrwertsteuerbetrug sowie die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels an, der den Bedarf nach einer Steuerharmonisierung in der EU klar aufzeige. Bösch machte schließlich noch darauf aufmerksam, dass im Jahr 2008 eine profunde Reformdiskussion durchgeführt werden soll, wobei die Themen Eigenmittel und Finanzierung des europäischen Budgets im Mittelpunkt stehen. Die heutige Veranstaltung sei ein wichtiger Beitrag dazu, war er überzeugt.

Lang: Notwendigkeit zur Koordinierung der Steuerpolitik und Verbesserung der Amtshilfeinstrumentarien

Professor Michael Lang, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, referierte anschließend zum Thema "Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung bei den direkten Steuern in der EU". Im besonderen wolle er darauf eingehen, welchen Spielraum der Europäische Gerichtshof der nationalen Steuerpolitik, und zwar vor allem hinsichtlich des Steuerwettbewerbs sowie der Betrugs- und Missbrauchbekämpfung, lässt. Den Schwerpunkt seiner Ausführungen legte er dabei auf die direkten Steuern, wo es nicht, wie bei den indirekten Steuern, um einen oft recht "primitiven" Betrug gehe, sondern um missbräuchliche Gestaltungen, Steuervermeidung oder Steuerflucht.

Grundsätzlich sei von einer Rechtssprechung des EuGH auszugehen, die den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zulässt, konstatierte Lang. Auch wenn der Spielraum der Nationalstaaten in der letzten Zeit etwas größer geworden sei, so habe der EuGH sukzessive Maßnahmen der Mitgliedstaaten, sich vor dem Steuerwettbewerb zu schützen, Einhalt geboten. Konkret habe der Gerichtshof festgestellt, dass der Verlust der Steuereinnahmen keine Benachteiligungen rechtfertige. Eine geringere steuerliche Belastung in einem Mitgliedstaat berechtige nicht zur Einhebung "kompensatorischer Abgaben" in einem anderen Mitgliedstaat.

Bezüglich der Wirksamkeit der Steuerkontrolle wies Lang darauf hin, dass die Amtshilferichtlinie in der Praxis kein effizientes Instrumentarium darstelle. Sie würde von den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der direkten Steuern kaum genutzt, was den EuGH in seiner Rechtsprechung jedoch nicht beeindrucke. Er glaube daher, dass die Mitgliedstaaten aufgerufen sind, die Kontrollmechanismen effizienter zu gestalten. Es müsse auch entsprechende Entwicklungs- und Schulungsarbeit geleistet werden, damit sich die Finanzverwaltungen besser an derartige Instrumentarien gewöhnen. Weiters sollten nach Ansicht von Lang die Koordinierungs- und Harmonisierungsbemühungen forciert werden. Als Beispiele führte er die Einführung einer einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage, eine einheitliche Abgrenzung der Steuerhoheiten in den Doppelbesteuerungsabkommen sowie eine Harmonisierung der Doppelbesteuerungsabkommen an. Lang vertrat die Auffassung, dass gerade in der Frage der Abgrenzung der Steuerhoheiten es sehr sinnvoll wäre, wenn die EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Vorgangsweise im Verhältnis zu Drittstaaten wählten.

Zusammenfassend stellte Lang fest, dass zum einen die Mitgliedstaaten zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Gemeinschaftsrecht die Abschottung vom Steuerwettbewerb verhindere. Zum zweiten weise der EuGH darauf hin, dass es an den einzelnen Ländern liege, die Amtshilfemöglichkeiten (Informationsaustausch und Vollstreckungsamtshilfe) effizienter zu gestalten. Der dritte Bereich betreffe die Koordinierung der Steuerpolitik, wo sinnvolle Lösungen –zum Beispiel im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen – möglich sind.

Die Debatte

In der anschließenden Diskussion unterstrich Ferd Crone (Niederlande, Repräsentantenhaus), es sei notwendig zu klären, wie die Steuerlast für die Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten aussieht. Hier sei viel Ideologie mit im Spiel, bemerkte er kritisch und forderte, eine transparente Grundlage für künftige Entscheidungen zu schaffen. Europa könne durchaus gemeinsam eine Lösung finden, man müsse aber wissen, "was sich im trojanischen Pferd verberge".

Mario Antao (Portugal) thematisierte nochmals den EuGH und dessen Position in Hinblick auf eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedsländer, wobei er nicht die Harmonisierung meine, wie er betonte. Michael Lang bezeichnete daraufhin den EuGH als "Motor der Harmonisierung". Er könne den Mitgliedsstaaten Schranken setzen und damit einen Druck in Richtung Harmonisierung ausüben, denn im Rat herrsche das Einstimmigkeitsprinzip, was zu Blockaden führe. Damit sei der EuGH in diesem Zusammenhang der einzige Player, der seine Rolle wahrnehme und immer wieder seine Finger auf offene Wunden lege, nämlich dass die Mitgliedstaaten die bestehenden Instrumentarien des Informationsaustauschs und der Vollstreckungsamtshilfe bisher nicht ausreichend wahrnehmen.

Auf die Frage von Mario Antao, ob es hinsichtlich der Transferpreise bei großen internationalen Firmen eine zu große Bandbreite gebe, hielt Lang fest, die derzeitigen Regelungen seien viel zu vage und führten damit zu Rechtsunsicherheit. Eine einheitliche Bemessungsgrundlage würde dieses Problem deutlich mildern.

John McFall (Großbritannien, House of Commons) sowie Michel Bouvard (Frankreich, Nationalversammlung) schnitten die Frage der Steuerparadiese an. Bouvard wies dabei auf das Forum der OECD hin, in dem auch Staaten vertreten sind, zu denen diese Steueroasen gehören. Ziel dieses Forums sei es, Abkommen zu schließen, um derartig schädlichen Praktiken Einhalt zu gebieten. Michael Lang machte darauf aufmerksam, dass es notwendig sei, bei den Offshore-Gesellschaften zu unterscheiden, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU liegen. Bei jenen innerhalb der Union sollte in Zukunft das Beihilfenrecht zu einem schärferen Schwert werden, wie er sich ausdrückte. Die zahlreichen Steuerbegünstigungen würden in wachsendem Ausmaß eher kritisch gesehen. In Bezug auf die Offshore-Gesellschaften außerhalb der EU spiele die OECD eine große Rolle. Derartige Steueroasen in Verträge zu zwingen, sei durchaus praktikabel und pragmatisch. Dennoch habe er dabei ein flaues Gefühl, denn bei derartigen Verhandlungen hätten Staaten mit größerer ökonomischer und politischer Potenz eine weitaus bessere Position. Lang sah daher in dieser Vorgangsweise eine Art "Kanonenbootpolitik". Er hielt es für sinnvoll, die CFC-Besteuerung gegenüber Drittstaaten einheitlich auszubauen; das sei keine Frage der Steuersouveränität, sagte er.

John Kerr (House of Lords, Großbritannien) nannte die Transparenz innerhalb eines Steuersystems als unabdingbare Notwendigkeit. Er bedauerte, dass man ein System geschaffen habe, das sich nur auf 20 % des EU-Budgets beziehe. 80 % des Budgets würden von den Mitgliedstaaten ausgegeben und diese böten nicht die notwendige Unterstützung, um die Ausgaben dieser 80 % auch entsprechend zu dokumentieren. Es sei daher erforderlich, einen Ausweg zu finden.

Auch Bundesrat Johann Kraml meinte abschließend, es sei bedauerlich, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass über diese wichtigen Fragen bereits 30 Jahre lang diskutiert werde. Man müsse schneller vorankommen, wenn man mit dem wirtschaftlichen Gefüge wieder Schritt halten wolle, so Kraml resümierend.

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie – etwas zeitverzögert – auf der Website des Parlaments im Fotoalbum : www.parlament.gv.at

(Schluss)