Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 15.06.2007

Vorlagen: Bildung

FPÖ: Segelflugplatz für HTBLA für Flugtechnik in Eisenstadt

FPÖ-Abgeordnete setzen sich in einem Entschließungsantrag dafür ein, für die Höhere technische Bundeslehranstalt für Flugtechnik in Eisenstadt – die einzige Schule dieser Art in Österreich - einen Segelflugplatz zu errichten. Damit würde den SchülerInnen die Möglichkeit geboten, so der Antrag, Wartungsarbeiten realitäts- und praxisnah zu erlernen. Außerdem zeige eine große Anzahl von SchülerInnen Interesse daran, den Segelflugschein zu erwerben. Auf diesem Flugplatz soll laut Antragsteller ausschließlich Windenschlepp betrieben werden, da dieser nahezu keinen Lärm verursacht. Auch der Bau eines Hangars sei nicht erforderlich, da sich die für den Flugplatz ins Auge gefassten Grundstücke in der Nähe der Schule befinden und die Schule selbst über einen eigenen Hangar verfügt. (227/A[E])

Pädagogische Hochschulen: Weitere Anpassungen werden vorgenommen

Nachdem auf Grund des Hochschulgesetzes 2005 die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an den Pflichtschulen nicht mehr an Pädagogischen Akademien sondern an Pädagogischen Hochschulen erfolgt, hat nunmehr die Bundesregierung das so genannte Lehrbeauftragtengesetz vorgelegt (Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- Lehr- und Erziehungstätigkeiten an Schulen und Pädagogischen Hochschulen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Änderung des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum). (137 d.B.)

Dienst- und besoldungsrechtliche Anpassungen waren bereits Gegenstand der 2. Dienstrechtsnovelle 2005. Nunmehr erfolgen begriffliche Anpassungen an das Hochschulgesetz 2005 sowie an das aktuelle Bundesministeriengesetz. Darüber hinaus sind auch entsprechende Änderungen im Hinblick auf private und private kirchliche Pädagogische Hochschulen und Studienangebote vorzunehmen, etwa was den Einsatz von Lehrbeauftragten und Subventionsansprüche betrifft.

Die Abgeltung der Lehrtätigkeit von Fremdspracheassistentinnen und Fremdsprachenassistenten wird nunmehr im gegenständlichen Lehrbeauftragtengesetz verankert. Deren Arbeitsverhältnis soll nicht privatrechtlich geregelt sein, sondern es soll sich dabei, wie bei den Lehrbeauftragten auch, um ein spezielles öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis handeln. Es ist eine Konstruktion ähnlich wie bei den Verwaltungspraktikanten, bei den Unterrichtspraktikanten oder bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Ausbildung vorgesehen.

Die Änderung des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum schafft eine gesetzliche Grundlage für die Studienkommissionen an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen zur Erlassung von Curricula für die Lehrgänge zur Einführung der UnterrichtspraktikantInnen in die praktische Unterrichtstätigkeit. Dabei sind bezüglich des Aufbaus und des Umfangs des Lehrgangs keine wesentlichen Änderungen zu den geltenden Rahmenbedingungen vorgesehen.

Weiters werden auch Lehrbeauftragte einen Anspruch auf Pflegefreistellung für erkrankte oder verunglückte Kinder und Stiefkinder von des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin erhalten. (Schluss)

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