Parlamentskorrespondenz Nr. 231 vom 13.03.2008

Nationalrat beschließt mehr Kompetenzen für 24-Stunden-Betreuer

Kdolsky kündigt großes Reformpaket für die Gesundheitsberufe an

Wien (PK) - Nach der Fragestunde mit Gesundheitsministerin Dr. Kdolsky ging Nationalratspräsidentin Mag. Prammer in die Tagesordnung der Sitzung ein und eröffnete die gemeinsame Debatte über das gestern vom Gesundheitsausschuss verabschiedete Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz und Änderungen im Arzneimittelgesetz.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kritisierte die Vorgangsweise der Koalitionsparteien bei den Verhandlungen über den Gesetzentwurf. "Murks" habe die Verhandlungen gekennzeichnet, "Murks" charakterisiere auch den Gesetzentwurf, wie er nun vorliege. Da die Grenze der Tätigkeiten, die Menschen ohne Ausbildung bei der Betreuung Pflegebedürftiger ausüben dürfen, unklar bleibe, stelle sich die Frage, wer hafte, wenn Probleme auftreten, etwa wenn ungeschultes Personal versuche, Menschen Essen zu verabreichen, bei denen Schluckstörungen auftreten. Auch sei zu befürchten, dass ungeschulte Betreuer nicht rechtzeitig erkennen, wenn Bettlägerige sich wundliegen.

Ungelöst sei auch die Frage, wer das neue legalisierte System der 24-Stunden-Betreuung finanzieren soll. Außerdem befürchtete die Rednerin Probleme für den Berufsstand der Heimhelfer infolge der Konkurrenz durch Betreuer ohne Ausbildung. Ihr fehle eine Ausbildungsoffensive im Pflegebereich, kritisierte die Rednerin und warnte vor der Verdrängung ausgebildeten Pflegepersonals vom Arbeitsmarkt.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) sprach hingegen von einem guten Tag für 20.000 Menschen in Österreich, die Betreuungsverhältnisse in Anspruch genommen haben, die bisher illegal waren. Eine wahre Mega-Aufgabe konnte damit gelöst werden. Von "Murks" und "Dumping" gegenüber ausgebildetem Pflegepersonal könne keine Rede sein, weil es gelungen sei, vernünftige Tätigkeitsabgrenzungen zwischen den verschiedenen Berufsgruppen vorzunehmen. Bedürftige Menschen haben die Betreuung "nicht aus Jux und Tollerei" in Anspruch genommen - es sei daher Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, Gesetze nicht vor die Menschen zu stellen, sondern sie zu den Menschen zu bringen. Die größte Angst älterer Menschen ist es, irgendwo allein und einsam zu sterben. Ihnen diese Angst zu nehmen, sei eine große und wachsende Herausforderung für die Gesellschaft, eine Aufgabe, die nicht allein an den Staat delegiert werden könne. Die Volkspartei sei jedenfalls nicht bereit, den holländischen Weg zu gehen, wo Jahr für Jahr 4 % der Sterbenden ihr Leben durch legalisierte Euthanasie beenden.

Auch Abgeordnete HAUBNER (B) kritisierte den enormen Zeitdruck, unter dem die Kompetenzerweiterung für Betreuer in der 24-Stunden-Pflege vorgenommen werde, obwohl bei dieser Novellierung noch viele Fragen offen seien. Positiv sei, dass kein neuer Betreuungsberuf geschaffen werde, mit dem die Zuständigkeit bisheriger Berufe unterlaufen werde. HeimhelferInnen erleiden keinen Wettbewerbsnachteil, das sei sehr wichtig für viele österreichische Frauen sei, die in diesem Bereich eine neue Berufmöglichkeit gefunden haben. Kritik übte Haubner daran, dass Betreuungspersonal keine Grundausbildung nachweisen müsse. Ihre Warnung galt finanziellen Folgen der Einbindung von Hausärzten und mobilen Diensten, die für die Anweisung pflegerischer Tätigkeit verantwortlich sein sollen. "Flickwerk" statt vorausschauender Politik konstatierte die Rednerin und forderte eine Erhöhung des Pflegegeldes sowie eine Ausbildungsreform im Gesundheitsbereich. Mit Ausnahme der länderübergreifenden Hilfeleistung bei Großereignissen stimme das BZÖ dem Gesetz nicht zu.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) begrüßte die Legalisierung der 24-Stunden-Pflege als einen wichtigen und großen Schritt sowohl für die Betreuungsbedürftigen als auch im Interesse ausländischer BetreuerInnen, die auf diesem Weg in das Sozialversicherungssystem einbezogen werden. Die Abgeordnete erinnerte an die konstruktiven Verhandlungen über die vorliegende Novelle und unterstrich die gute Lösung, die für das Tätigkeitsprofil der Betreuungskräfte gefunden werden konnte. Kritik an zuviel Kontrolle wies die Rednerin zurück, denn es sei unerlässlich, für eine entsprechende Dokumentation zu sorgen, wenn medizinische Leistungen erbracht werden. Dem diene eine entsprechende Qualitätssicherung, sagt Oberhauser, die die Absicht der Ministerin unterstützte, im Herbst eine große Ausbildungsreform für die Gesundheitsberufe vorzulegen.

Abgeordneter HOFER (F) konnte den behaupteten "Schlussstein" in den Bemühungen um die Lösung der Probleme bei der 24-Stunden-Betreuung nicht erkennen. Viele Fragen seien noch offen. So sei etwa nicht einzusehen, dass zwar jeder Autofahrer, nicht aber eine Betreuungsperson einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen müsse. Auch sei zu befürchten, dass Laien nicht rechtzeitig erkennen werden, wenn sich eine bettlägerige Person oder RollstuhlfahrerIn wundliegt oder -sitzt. Betreuung könne keine selbständige Tätigkeit sein, zeigte sich der Abgeordnete einmal mehr überzeugt und wiederholte seinen Vorschlag zur Gründung einer Genossenschaft, bei der Pflegebedürftige ihre Betreuer anmelden können und von dieser Genossenschaft administrativ entlastet und gegebenenfalls mit einer Ersatzkraft versorgt werden. Schließlich forderte auch Abgeordneter Hofer eine Anpassung des Pflegegeldes an den mittlerweile 20 % betragenden Inflationsverlust.

Die Gesundheitsreform will Hofer nicht losgelöst von der Steuerreform behandeln, sondern bei der Finanzierung des Gesundheitssystems von den Lohnnebenkosten weg- und zu einer steuerlichen Finanzierung kommen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sprach von einem notwendigen Gesetz, das aus den zahlreichen Grauzonen zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen resultiere. Ernst zu nehmen seien auch die finanziellen Probleme, denn man müsse wissen, dass eine 24-Stunden-Betreuung auf der Qualitätsebene diplomierter Pflege nur auf Intensivstationen geboten werde. 24-Stunden-Betreuung sei Sache von Teams unterschiedlicher Berufe und in dem der selbstlose Einsatz von Laien, vorwiegend von Frauen, eine wesentliche Rolle spiele. Das vorliegende Gesetz stelle für viele Familien eine Armutsfalle dar, und zwar selbst dann, wenn sie keine medizinische Betreuung brauchen, warnte der Arzt, der über massive Ungleichheiten beim Sterben in Österreich klagte. Als zynisch bezeichnete es Grünewald, wenn für den Aufenthalt in einem Hospiz Selbstbehalte verrechnet werden. Kritik übte der Abgeordnete auch an der Zersplitterung der Gesundheitsberufe und an falsch verstandenem Föderalismus in der Gesundheitspolitik. 

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) klagte über zu geringe Förderungen für selbständige BetreuerInnen und drängte vehement auf eine Beseitigung der Vermögensgrenze. Der Staat müsse bei der Unterstützung pflegebedürftiger und behinderter Menschen wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen, forderte Dolinschek und sprach sich dafür aus, die Ausbildungsfragen in den Gesundheits- und Pflegeberufen durch ein Gesamtpaket zu lösen. Die Finanzierung der Pflege sei durch einen steuerfinanzierten Pflegefonds und durch eine Valorisierung des Pflegegeldes sicher zu stellen.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY zeigte sich zufrieden über den Abschluss der Diskussionen zum Thema 24-Stunden-Pflege, die es ermögliche, das neue Gesetz am 1. April in Kraft zu setzen. Die Regelungen entsprechen der Forderung nach einer Problemlösung, indem der Ist-Zustand gesetzlich verankert wird. Das ermögliche praktikable Lösungen mit größtmöglicher Rechtssicherheit und Qualitätssicherung. Medizinische Leistungen bei der Betreuung werden auf kleine Tätigkeiten nach genauer Anordnung durch Arzt oder diplomiertes Pflegepersonal beschränkt. Es werde dadurch aber kein neuer Pflegeberuf geschaffen, da diese Leistungen auf die häusliche Betreuung beschränkt bleiben. Abgeordnetem Huainigg gebühre Dank für sein Engagement um eine Lösung für "persönliche Assistenz" behinderter und pflegebedürftiger Menschen. Für den Herbst kündigte die Ministerin ein großes Reformpaket für die Gesundheitsberufe an.

Abgeordnete GRANDER (V) begrüßte die Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung und die Lösung der Finanzierungsfrage sowohl aus der Sicht einer diplomierten Krankenschwester als auch im Interesse betreuungsbedürftiger Menschen. Die Abgeordnete erinnerte daran, dass die selbständige Ausübung häuslicher Betreuung auf die 24-Stunden-Pflege beschränkt sei, und riet den selbständigen Betreuern zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Bei der Ausbildungsreform im Pflegebereich sprach sich die Rednerin dafür aus, Pflegepersonal nach europäischem Vorbild in Fachhochschulen auszubilden.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) zeigte sich erfreut über die legale und leistbare Lösung, die für die 24-Stunden-Pflege gefunden werden konnte, und wies den Vorwurf eines "Flickwerks" zurück. Die Bedürfnisse der Menschen stehen im Zentrum dieser Lösung. Daher werde klar definiert, welche Tätigkeiten Betreuer ausüben dürfen, und welche Verantwortung Ärzten und diplomierten Pflegekräften dabei zukomme. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein gutes Beispiel für eine wirkungsvolle, am Menschen orientierte Politik.

Abgeordnete MANDAK (G) wies darauf hin, dass das Gesetz nicht nur für die 24-Stunden-Pflege gilt, sondern den Bereich der Personenbetreuung insgesamt betrifft. Die grüne Mandatarin äußerte eine, wie sie sagte, zwiespältige Meinung zu den vorliegenden Regelungen. Einerseits schaffe das Gesetz Rechtssicherheit und klare Haftungsbestimmungen, es verankere die Unterstützung durch das diplomierte Personal und es nehme die persönliche Assistenz hinein, was positiv zu bewerten sei. Es sei aber auch die Tendenz erkennbar, dass man in Richtung weniger Ausbildung, schlechtere Bedingungen bei Arbeitszeiten und schlechtere Bezahlung, gepaart mit hoher Verantwortung und Belastung, gehe. Daher müsse man in einem gesonderten Paket auf eine entsprechende Bezahlung und Weiterbildung Wert legen, forderte Mandak. Sie kritisierte auch die Zuständigkeit der Länder bei der Ausbildung und trat für eine Vereinheitlichung der Ausbildung unter Einbeziehung europäischer Kriterien ein. Man werde für die Pflege auch mehr Geld in die Hand nehmen müssen, sagte Mandak abschließend.

Abgeordnete RIENER (V) begrüßte die Regelung als einen wichtigen Schritt zur praktischen Umsetzung der 24-Stunden-Pflege. Sie unterstrich, es sei für die Betroffenen wichtig, dass die Betreuungspersonen gewisse Tätigkeiten auch ausführen können und dass es sich bei der Neuregelung nicht um eine Institutionalisierung handelt. Es gehe lediglich um Haushalte. Die PflegerInnen dürften nur in einem Haushalt tätig sein und nicht mehr als drei Personen pflegen. Die Rahmenbedingungen ermöglichten auch, Vertrauen zwischen Pflegenden und Gepflegten aufzubauen, was besonders wichtig sei. Auch Riener sprach sich dafür aus, das Bundespflegegeld anzupassen.

Abgeordneter THEMESSL (F) anerkannte zwar, dass die Illegalität im Pflegebereich nun zurückgedrängt werde, bedenklich hielt er aber die Tatsache, dass für die neuen Selbstständigen zusätzliche Kosten entstehen. So erhalte die Wirtschaftkammer über Nacht 20.000 neue Zwangsmitglieder, die Kammerumlage zahlen müssten. Dazu kämen die Sozialversicherungspflicht und die Einkommenssteuer sowie Haftungen.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) räumte ein, dass bei der Abgrenzung zwischen Betreuung und Pflege eine Gratwanderung zu bewältigen sei. Den KritikerInnen der Kompetenzerweiterung für die Betreuenden hielt er aber entgegen, dass derzeit diese Tätigkeiten von bis zu 80 % durch Angehörige vorgenommen würden. Er unterstütze daher die Kompetenzerweiterung, weil diese nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgt und nicht mehr illegal durchgeführt werden. Dennoch hätte er es lieber gesehen, wenn manche Klarstellungen im Gesetz selbst und nicht in den Erläuternden Bemerkungen vorgenommen worden wären.

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) führte ins Treffen, dass das vorliegende Gesetz nun 20.000 Menschen eine legalisierte und gute 24-Stunden-Pflege ermögliche. Die neuen Bestimmungen kämen den Interessen der Betroffenen entgegen, sie gewährten den Pflegenden Rechtssicherheit und seien legal und leistbar. Abgeordnetem Themessl hielt sie entgegen, dass die Wirtschaftskammer JungunternehmerInnen fördere und diese im ersten Jahr keine Kammerumlage zahlten. Sie wies auch auf den Aspekt hin, dass das Gesetz in erster Linie Frauen betreffe und diese nun zu relativ günstigen Bedingungen eine sozialrechtliche Absicherung erwerben. Es sei auch gelungen, die Bedenken hinsichtlich der Qualitätssicherung auszuräumen.

Abgeordnete RUDAS (S) zeigte sich zunächst verwundert darüber, dass die FPÖ für illegale SchwarzarbeiterInnen aus dem Ausland eintritt. Grundsätzlich merkte sie an, dass Pflege und Betreuung zu Hause einem Bedürfnis der Menschen nachkomme, wofür Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Dies sei aber nur ein Aspekt des wichtigen und sensiblen Themas der Pflege und Betreuung, da es auch viele Betroffene gebe, die in Institutionen betreut werden wollen. Den dortigen MitarbeiterInnen sei daher für deren Engagement große Anerkennung zu zollen, betonte Rudas. Sie wies auch auf die Kooperation des Wiener Arbeitnehmerfonds mit dem AMS hin, wodurch bereits über 1.000 Menschen für HaushaltshelferInnen und Pflegeberufe etc. qualifiziert werden konnten.

Abgeordnete STADLER (V) betonte ebenfalls den Umstand, dass die Pflege zum großen Teil durch Frauen erfolgt. Das Gesetz bringe nun Rechtssicherheit und berücksichtige die besonderen Bedürfnisse für die Pflege zu Hause. Derzeit stellten Angehörige den größten Pflegedienst in Österreich dar, bemerkte sie. Stadler begrüßte daher die Anstrengungen der Bundesländer, die ambulanten Dienste zu verbessern, etwa durch Sozialsprengel, wie dies in Tirol der Fall sei.

Staatssekretärin MAREK sprach von einer Lösung, die die Menschen brauchen, die die Realität widerspiegle und die praxisbezogen sei. Man bewege sich damit aber auf völlig neuem Gebiet und es werde die Praxis zeigen, welche Adaptierungen man vornehmen müsse. Der derzeitige Rahmen sei jedenfalls nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Marek informierte die Abgeordneten, dass das AMS seit 2002 einen Ausbildungsschwerpunkt gesetzt habe und bereits rund 5.000 Personen dieses Angebot genützt hätten. 1.000 Personen seien sogar höher qualifiziert worden. Gegenüber Abgeordnetem Themessl bemerkte sie, die Selbständigen seien durch das Flexicurity-Paket stärker in das soziale Netz eingebunden worden. Was die Haftung betrifft, so würden die Pflegenden eine klare Unterweisung durch die ausgebildeten ExpertInnen erhalten, die auch eine ordnungsgemäße Durchführung sicherstellen müsse.

Abgeordneter KAIPEL (S) hielt die vorliegende Lösung hinsichtlich der Kompetenzen für praxistauglich. Hier träfen zwar berufsständische Interessen aufeinander, bemerkte er, aber man habe auch zu berücksichtigen, dass man eine leistbare und praxistaugliche Pflege ermögliche. Man sei nun gefordert, das gemeinsame Ergebnis in Zukunft weiter zu entwickeln. Man müsse den Menschen die Sicherheit geben, dass jeder Betreuung bekommt, der sie braucht, egal ob man arm oder reich ist. Kaipel zeigte sich überzeugt davon, dass die Menschen bereit sind, dazu einen Beitrag zu leisten.

Abgeordneter WÖGINGER (V) bezeichnete das Gesetz als einen wichtigen Schritt, aus einem Grau-Bereich heraus zu kommen und diesen der Legalität zuzuführen. Er widersprach auch KritikerInnen der Kompetenzerweiterung und wies darauf hin, dass sich die zusätzlichen Tätigkeiten auf die 24-Stunden-Pflege beschränken und diese nur in einem Haushalt an maximal drei Personen durchgeführt werden dürfen. Wöginger thematisierte auch das Sanitätergesetz, wodurch ausgebildeten SanitäterInnen aus den EWR-Staaten die Möglichkeit eingeräumt wird, bei Großereignissen nach Österreich zu kommen.

Abgeordneter KÖSSL (V) hielt es für wichtig, dass es nun eine klare Unterscheidung zwischen Pflege und Betreuung gibt. Das Gesetz biete die Basis für eine leistbare Betreuung, sagte er und schaffe die Grundlage dafür, dass die legale 24-Stunden-Betreuung auch in die Praxis umgesetzt werden kann.

Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) meinte, nun werde die Großbaustelle von zirka 20.000 Haushalten beendet. In guter Zusammenarbeit habe man das Kunststück fertig gebracht, Leistbarkeit, Qualität und Sicherheit unter einen Hut zu bringen. Selbstverständlich dürfe auf die Kontrolle nicht vergessen werden.

Abgeordnete HÖLLERER (V) versuchte an einem konkreten Beispiel darzulegen, wie wichtig und notwendig das neue Gesetz ist. Sie begrüßte die Kompetenzerweiterung und meinte, man müsse den Menschen die Chance geben, so lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu bleiben.

Abgeordneter DONABAUER (V) begrüßte das vorliegende Gesetz, das er als eine klare und umfassende Regelung bezeichnete. Das zustande zu bringen, sei Schwerarbeit gewesen. Was die Sorgen um die Qualitätssicherung betrifft, so stellte er aus der Sicht der Bauernkrankenkasse fest, dass diese im Stande sei, die Anforderungen zu erfüllen, insbesondere durch engen Kontakt, durch Beratung und Information der Betroffenen

Abgeordneter Dr. EDER (V) meinte zunächst, man werde langfristig ohne ausländische Kräfte auskommen müssen. Grundsätzlich stellte er fest, die 24-Stunden-Pflege werde erst durch das vorliegende Gesetz zum Leben erweckt, weil es bedarfsorientiert sowie praxis- und realitätsnah sei. Es werde aber nur auf Basis einer guten Zusammenarbeit von ÄrztInnen und mobilen Diensten funktionieren. So gesehen, werde es auch zu einer Aufwertung der mobilen Dienste führen.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) unterstrich, wie wichtig es ist, dass Behinderte integriert zu Hause leben können. Dazu biete das Gesetz eine gute Grundlage, zeigte er sich überzeugt. Huainigg schilderte die Probleme eines behinderten Menschen aus eigener Erfahrung und betonte die Notwendigkeit der persönlichen Assistenz. Hier gehe es um individuelle Maßnahmen, und darauf reagiere das Gesetz. Es mache keinen Sinn, wenn man das System Krankenhaus auf mobile Dienste übertrage, sagte Huainigg. Die erstmalige Erwähnung der persönlichen Assistenz im Gesetz sei ein wichtiger Schritt für die rechtliche Absicherung der betreffenden Personen, aber auch hinsichtlich der Anerkennung ihrer Leistungen. Huainigg konnte die Proteste der diplomierten PflegerInnen nicht verstehen, da diese mit dem Gesetz neue Aufgaben und Chancen im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung erhalten.

Bei der Abstimmung wurde das GesBRÄG 2007 mehrheitlich angenommen. Die Novelle zum Arzneimittelgesetz und zum Arzneieinführungsgesetz wurde einstimmig beschlossen.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Hebammengesetzes und des Zahnärztegesetzes stellte Abgeordneter Dr. RASINGER (V) fest, dass die Berufungen nunmehr an den unabhängigen Verwaltungssenat der Länder gerichtet werden müssen, was der EMRK entspreche.

Abgeordneter EHMANN (S) widmete sich dem Zahnärztegesetz und der darin enthaltenen Erweiterung des Zugangs zum Beruf. Es werde nun auf die ursprüngliche Ausbildung abgestellt, sagte er. Ehmann thematisierte insbesondere die unklare Grenze zwischen der Tätigkeit ZahnärztInnen und jener der ZahntechnikerInnen und ersuchte, so rasch wie möglich im Interesse einer klaren Regelung in Verhandlungen darüber einzutreten. Auch für ZahntechnikerInnen sollte die Ausbildung entscheidend sein, so sein Wunsch.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) wies darauf hin, dass die beiden Novellierungen vor allem der Nachvollziehung von EU-Richtlinien dienen, wodurch nicht nur die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Staaten hergestellt, sondern auch die Berufsgruppen gestärkt werden. Außerdem sind für Beschwerden in Hinkunft nicht mehr die Landeshauptleute, sondern die unabhängigen Verwaltungssenate zuständig, erläuterte er.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) schloss sich inhaltlich ihren Vorrednern an und begrüßte vor allem, dass die Regelungen zu mehr Rechtssicherheit führen.

Auch das BZÖ, vertreten durch Abgeordnete HAUBNER, unterstützte die beiden Regierungsvorlagen. Sie erinnerte daran, dass im Vorfeld der Ausschussberatungen Vertreter der Zahntechniker an alle Fraktionen herangetreten sind und auf Abgrenzungsprobleme zu den Zahnärzten sowie Wettbewerbsnachteile hingewiesen haben. Vielleicht sollte man hier doch noch einmal nachfragen, wünschte sich Haubner von der Ministerin. Weiters wiederholte sie die Forderung ihrer Partei, zusätzliche qualifizierte Hebammenberatungsangebote in den Mutter-Kind-Pass zu integrieren.

Abgeordnete SCHASCHING (S) sprach von einer guten Vorlage, weil damit EU-Konformität und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen. (Forts./Temelin)