Parlamentskorrespondenz Nr. 964 vom 30.11.2010

E-Wirtschaft: Novelle soll Konsumentenschutz und Transparenz erhöhen

Skepsis der Opposition gegen Erdgas-Pipeline South Stream

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der FPÖ und damit mit der nötigen Zweidrittelmehrheit verabschiedete der Nationalrat heute auch das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das E-Control-Gesetz, mit dem das 3. Energie-Binnenmarktpaket der Europäischen Union in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt wird. Nach der Liberalisierung des Energiemarkts stehen die neuen Regelungen nunmehr im Zeichen der Absicherung der Verbraucherrechte und einer wirksamen Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber. Neben einer Sicherstellung des freien Marktzugangs für die Versorger ist auch die Stärkung der Regulierungsbehörde zentraler Teil des Gesetzes.

Des weiteren passierte das bilaterale Abkommen mit der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline South-Stream den Nationalrat mit Mehrheit. Der Vertrag dient vor allem der Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der Pipeline und schafft damit die erforderliche Rechtssicherheit für die privatwirtschaftliche Finanzierung.

Schließlich genehmigten die Abgeordneten einstimmig eine Novelle zum Maß- und Eichgesetz, das Anpassungen an die Anforderungen des EU-Gemeinschaftsrechts vorsieht. Insbesondere darf in Zukunft das Gewicht des Verpackungspapiers nicht mehr zur Ware dazugerechnet werden.

Sorge der Opposition um Energieautarkie und Ökostrom

Die Diskussion über Berichte des Wirtschaftsausschusses wurde mit dem Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 sowie mit dem Abkommen zur Erdgas-Pipeline eröffnet.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) erklärte, seine Fraktion lehne den Bau einer Erdgas-Pipeline ab, da man sich durch ein solches Vorgehen nur von anderen Ländern abhängig mache. Vielmehr solle man verstärkt versuchen, sich energiepolitisch autark zu machen und vermehrt in erneuerbare Energien investieren.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) erläuterte die Inhalte der vorliegenden ELWOG-Novelle und empfahl deren Annahme, da die damit verbundenen Vorteile evident seien. So bringe sie mehr Transparenz und mehr Verbraucherschutz, betonte der Redner.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) sagte, ihre Fraktion könne beiden Vorlagen nicht zustimmen, denn das Abkommen über eine Erdgas-Pipeline widerspreche dem Ziel einer Energieautarkie und diene auch nicht dem Klimaschutz. Auch die ELWOG-Novelle sei nicht begrüßenswert, weil die Gefahr bestehe, dass der heimische Ökostrom-Ausbau behindert werden könnte. Zudem gebe es Unklarheiten bezüglich der Kompetenzen der neuen Behörde und der diesbezüglichen Rechtssicherheit, weshalb diese Novelle abgelehnt werden müsse.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) verteidigte die Vorlage hingegen als wesentliche Verbesserung auf dem Energiesektor. Es liege ein tragfähiger Kompromiss vor, der Verbesserungen im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die Transparenz und die Nachhaltigkeit mit sich bringe, weshalb das Paket zu begrüßen sei. Man befinde sich also auf einem richtigen Weg, den man konsequent weitergehen werde.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) meinte, dieser Entwurf bringe zwar etwas Licht, er weise allerdings auch viel Schatten auf. Daher werde man bei der Abstimmung entsprechend differenziert agieren, unterstrich der Redner, der sodann auf die Kritikpunkte seiner Fraktion an dieser Novelle einging. Skeptisch zeigte sich der Redner hinsichtlich der geplanten Gas-Pipeline. Dieses Abkommen weise nicht unbedingt eine Zukunftsorientierung auf und sei daher abzulehnen.

Abgeordneter Franz GLASER (V) hielt dem entgegen, man stimme dieser Vorlage gerne zu, da sie den KonsumentInnen viele Vorteile bringen werde. So dürfe man mit mehr Transparenz rechnen, Stromrechnungen würden leichter zu lesen sein, der Anbieterwechsel würde erleichtert, und insgesamt sei mehr Effizienz und Energieersparnis zu erwarten. Den Ausbau von Ökostrom werde man weiter verfolgen, kündigte der Redner an.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) brach eine Lanze für die Elektro-Mobilität, könne man auf diesem Gebiet doch schon jetzt Autarkie erzielen, weshalb man hier entsprechend investieren sollte. Zur ELWOG-Novelle merkte er an, es sei notwendig, die entsprechende Beschlussfassung vorzunehmen, da es ein öffentliches Interesse daran gebe, die Menschen mit heimischem Strom und erneuerbarer Energie zu versorgen. Auch wenn man nicht von allen Teilen des Gesetzesentwurfes begeistert sei, werde man der Vorlage dennoch zustimmen.

Wirtschaftsminister Reinhold MITTERLEHNER hob die wichtigsten Neuerungen, die mit der Verabschiedung des dritten Energiebinnenmarktpakets einhergehen, hervor: Zum einen stärke es die Kundenrechte, indem es nicht zuletzt auch die Kosten begrenze. Zum anderen stelle man die für das Smart Metering erforderlichen Rahmenbedingungen bereit, was vor allem den VerbraucherInnen zugutekomme. Darüber hinaus sehe das Gesetz eine wirksame Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber vor. Zu sprechen kam Mitterlehner aber auch auf die zukünftige Ausgestaltung der E-Control, bei der man sich an den Strukturen der Finanzmarktaufsicht orientiert habe. Der Instanzenzug zwischen den drei vorgesehenen Organen sei weisungsfrei, erklärte Mitterlehner, nach seiner Ausschöpfung könne der VwGH angerufen werden. Die Einbeziehung von LändervertreterInnen in den Regulierungsbeirat hielt der Wirtschaftsminister für einen sinnvollen Schritt, in der Diskussion sei dieser Punkt unnötig "aufgebauscht" worden. Die von den Grünen befürchtete Benachteiligung von Ökostrom konnte Mitterlehner nicht erkennen.

Was das Projekt South Stream anbelange, müsse man einsehen, dass man nicht uneingeschränkt mitreden könne. Schließlich verliefen nur 56 km der Pipeline durch österreichisches Staatsgebiet, gab der Wirtschaftsminister zu bedenken. South Stream bringe aber ein Mehr an Versorgungssicherheit und sei damit zu befürworten. Man müsse schließlich erkennen, dass man mittelfristig nicht unabhängig von Erdgaslieferungen werden könne, schloss Mitterlehner.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) meinte, dass der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine im Vorjahr deutlich gezeigt habe, wie abhängig Europa von Gaslieferungen dieser Region ist. South Stream bringe mehr Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Transportrouten, stand für die Rednerin fest. Dass man dieses Abkommen abschließe, bedeute aber nicht, dass man langfristig auf fossile Energieträger setzen wolle. An der Forcierung erneuerbarer Energien führe kein Weg vorbei, betonte sie, derzeit sei man aber noch auf Erdgas angewiesen.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) bezeichnete es als begrüßenswerten Schritt, wenn mehr Transparenz in das System der Strompreise und –tarife gebracht werde. Die "Verpolitisierung" der E-Control müsse man aber ablehnen. Mit der Verankerung eines Vier-Augen-Prinzips öffne man schließlich dem Proporz Tür und Tor. Wie das Smart Metering funktionieren werde, könne man heute noch nicht abschätzen. Vor Einführung eines solchen Systems gelte es, so Dolinschek, die Vorteile für die VerbraucherInnen auszuloten und einen entsprechenden Datenschutz zu gewährleisten.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) unterstrich die Bedeutung des Pakets in Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Man solle nicht schon zu Beginn davon ausgehen, dass seine Umsetzung nicht funktionieren werde, sondern optimistisch in die Zukunft blicken, mahnte Haubner. Dass man mit den Bundesländern einen Kompromiss gefunden hat, sei außerdem erfreulich. Haubner brachte überdies einen S-V-Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage ein, der einen Artikel in das Gesetz einfügt, der besagt, dass das öffentliche Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie aus heimischen erneuerbaren Energieressourcen bei der Planung von Infrastrukturprojekten zu berücksichtigen ist.

S-Mandatar Walter SCHOPF kam vor dem Hintergrund der Debatte um South Stream auf das Thema der Versorgungssicherheit zu sprechen. Die Errichtung dieser Pipeline, die mit 2015 ihren Betrieb aufnehmen werde, sei zu begrüßen, da es die Transportrouten für Erdgas zu diversifizieren gelte.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) reagierte auf den Abänderungsantrag, den V-Mandatar Haubner eingebracht hatte. Dass man diesen nicht im Ausschuss vorgelegt habe, sei schlicht "unglaublich", zumal er einen Freibrief für den Kraftwerks- und Leitungsbau darstelle, sagte Lichtenecker. ÖVP, SPÖ und FPÖ berücksichtigten damit weder Umweltschutz noch Bürgerrechte, kritisierte sie und wies darauf hin, dass ihre Fraktion bereits einen Rückverweisungsantrag eingebracht hat. Ein solches Vorgehen rechtfertige es schließlich, dass die Materie wieder dem zuständigen Ausschuss übergeben werde.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) führte aus, dass Österreich und die EU im Wettbewerb mit vielen anderen Ländern stünden. Daher sei die Liberalisierung des Energiemarkts ein wesentlicher Schritt. Dass die KundInnen fortan ihren Energielieferanten frei wählen können, unabhängig in welchem Land dieser registriert ist, wäre besonders zu begrüßen, schloss Fürntrath-Moretti.

F-Mandatar Norbert HOFER hielt den Grünen vor, nicht mehr für Umweltschutz, sondern nur noch für ImmigrantInnen einzutreten. Es sei schließlich Heuchelei, wenn die Klubobfrau mit einem BMW zur Arbeit fahre, aber dem Umweltschutz das Wort rede. Außerdem diskreditierten sich die Grünen durch ihre Ablehnung der Energieträger Biomasse, Wasser- und Windkraft. Das illustriere, dass diese Partei nicht imstande ist, Regierungsverantwortung zu tragen, konstatierte Hofer. Die FPÖ stehe dazu, dass man alle in Österreich vorhandenen Ressourcen – und damit auch die Wasserkraft - nutzen müsse. 

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) machte darauf aufmerksam, dass die Umsetzung dieses Pakets den österreichischen Energiemarkt und damit auch das Gaswirtschaftsgesetz verändere. Er brachte daher einen S-V-Entschließungsantrag ein, der u. a. die Vorlage eines Gesetzesentwurfs vorsieht, mit dem die Vorgaben des dritten Energiepakets im Gasbereich umgesetzt werden.

Für Abgeordneten Hannes WENINGER (S) stand fest, dass politischer Konsens darüber besteht, dass erneuerbare Energien zu forcieren und Atomkraftwerke abzulehnen seien. Vor dem Hintergrund der Aspekte Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Leistbarkeit gelte es aber, über die Bereitstellung von Erdgas zu sprechen. South Stream sei ein weiterer Schritt in Richtung Diversifizierung der Routen und Erdgasanbieter, stellte Weninger fest. Die Bemühungen um Energieautarkie und -einsparung gelte es aber weiterzuverfolgen, sagte er.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) warf den Grünen "unnötige Panikmache" vor. Es sei schließlich kein Geheimnis, dass sich seine Fraktion zur Wasserkraft bekenne.

G-Mandatar Werner KOGLER kritisierte die Freiheitlichen, die ihm zufolge die "Räuberleiter" für SPÖ und ÖVP machten. Der Einsatz erneuerbarer Energien sei richtig und zukunftsorientiert, doch gelte es auch hier mit Maß und Ziel vorzugehen. Man dürfe schließlich nicht aus den Augen verlieren, dass Wasserkraft alleine nicht die Deckung des stetig steigenden Strombedarfs ermögliche. Als ineffizient bezeichnete Kogler die immer noch verbreitete Praxis, mit Strom zu heizen. Hier setze man aber nicht an, da man den Verbund schonen wolle. Ökonomie gehe der ÖVP schließlich immer vor Ökologie. Es gelte aber eine Umsteuerung in Angriff zu nehmen, schloss Kogler.

Wirtschaftsminister Reinhold MITTERLEHNER wollte klargestellt wissen, dass man in Hinblick auf die eben geforderte Umsteuerung nicht säumig sei. Abgeordneten Kogler verwies er in diesem Zusammenhang auf die österreichische Energiestrategie und die damit einhergehenden Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Der Abänderungsantrag stelle nur fest, dass es ein Interesse an Versorgungssicherheit durch Nutzung der in Österreich vorhandenen Ressourcen gebe. Damit schränke man die Rechte der BürgerInnen in keinster Weise ein, bekräftigte er.

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz wurden unter Berücksichtigung des V-S-Abänderungsantrags in Dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Zuvor war ein Antrag der Grünen, die Gesetze an den Wirtschaftsausschuss zurückzuverweisen, in der Minderheit geblieben.

Ebenfalls mehrheitlich stimmte der Nationalrat dem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend Novellierung des GWG zu.

Auch das Abkommen zwischen Österreich und Russland über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich wurde von den Abgeordneten mehrheitlich genehmigt.

Gewicht des Verpackungspapiers darf nicht der Ware zugezählt werden  

Die Novelle zum Maß- und Eichgesetz soll sicherstellen, dass in Hinkunft das Verpackungspapier nicht mehr zum Gewicht der Ware dazu gezählt wird.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) kam auf die Veränderungen, die mit der Novelle zum Maß- und Eichgesetz einhergehen, zu sprechen. Dabei werde u. a. die Verwendung der Tara-Taste beim Verkauf von Wurst festgeschrieben, sodass das Verpackungspapier nicht zum Gewicht der Ware gerechnet wird. Die Neuregelungen kämen vor allem der heimischen Wirtschaft zugute, denn es bringe Vereinfachungen und Kostenersparnis, schloss Franz.

S-Mandatar Christoph MATZNETTER kritisierte, dass einige Fraktionen die "Wurstpapierfrage" einfach übergangen hätten. Damit zeigten sie, dass ihnen die im Handel Tätigen nicht am Herzen liegen. Die SPÖ habe sehr wohl Verständnis für die Anliegen dieser Menschen und freue sich, dass man eine Lösung für dieses Problem gefunden habe.

Für Abgeordneten Alois GRADAUER (F) stand fest, dass es sich hier um keine essentielle Frage handle. Die Anpassungen wären auch nicht unbedingt erforderlich gewesen, meinte er, man nehme schlicht eine Anpassung an das Gemeinschaftsrecht vor. Was die Kostenersparnis für die KonsumentInnen angehe, handle es sich eher um ein "Nullsummenspiel". Die Kosten für das Verpackungspapier würden den KundInnen schließlich auf irgendeinem Weg wieder verrechnet. Scharfe Kritik übte Gradauer an der Einführung von Gebühren, die an die AGES abgeführt werden sollen, damit diese kontrollierend tätig werden kann. Das sei nicht nachvollziehbar, denn folge man dieser Logik, müsste man auch Gebühren dafür fordern, dass die Polizei Dienst nach Vorschrift leistet.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) nahm die vorangegangenen Wortmeldungen zum Anlass, festzuhalten, dass ein gutes Service im Verkauf und der Gastronomie wichtig sei und sich auch in den Löhnen der Angestellten entsprechend niederschlagen müsse. Den Gesetzesänderungen werde man jedenfalls zustimmen.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER stellte fest, es gelte, im Maß- und Eichgesetz EU-Bestimmungen umzusetzen. Diese Regelungen seien im Interesse der Unternehmen. Es sei darum gegangen, in der Umsetzung Unternehmen und MitarbeiterInnen nicht zu belasten und gleichzeitig die Rechte der KonsumentInnen zu wahren. In diesem Sinne habe man eine moderate und praktikable Lösung gefunden.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, kritisierte aber die Belanglosigkeit der Debatten, die zum Thema geführt wurden. Es gebe tatsächliche große Probleme wie Kartelle und Preisabsprachen. Fragen wie das Wurstpapier seien hingegen den KonsumentInnen "völlig Wurst". Man solle lieber über die "Gemeinheiten" des Budgets und die realen Belastungen der Menschen sprechen, meinte der Redner.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) meinte, es gebe in der Tat wichtigere Dinge als Wurstpapier, aber man müsse auch an die Beschäftigten in den Feinkostabteilungen denken. Für sie habe man eine tragbare Umsetzung der Tara-Taste an den Waagen finden müssen. Entsprechende Übergangszeiten stellten nun sicher, dass auch kleine Geschäfte die Regelung umsetzen können. Es sei ein guter Kompromiss gefunden worden.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

(Fortsetzung Nationalrat)


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