Parlamentskorrespondenz Nr. 993 vom 07.12.2010

Budgetbegleitgesetz 2011: 144 Gesetzesnovellen und 10 neue Gesetze

Die steuerlichen Maßnahmen

Wien (PK) - Die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise, die – ausgehend von den USA - im Herbst 2008 die Weltwirtschaft in Turbulenzen stürzte, hat auch in Österreich sehr viel Geld gekostet. Öffentliche Mittel in Milliardenhöhe mussten aufgewendet werden, um Finanz- und Arbeitsmarkt zu stabilisieren und die Wirtschaft aus der Rezession zu holen. Defizite und Rekordschulden in den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden erzwingen nun ab 2011 einen mehrjährigen Konsolidierungskurs, um das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2012 unter das Maastricht-Limit von 3 % des BIP zu senken und die Staatsverschuldung zu bremsen. Als mittelfristiges Konsolidierungsziel gilt bis 2014 ein gesamtstaatliches Defizit von 2,3 %.

Als ersten Schritt auf diesem Weg plant die Regierung für 2011 Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,4 Mrd. €. Im Budget-Entwurf für das kommende Jahr liegen die Ausgaben - trotz Offensivmaßnahmen für Bildung, Forschung und thermische Sanierung - mit 70,13 Mrd. € um 640 Mio. € unter dem Bundesvoranschlag für 2010. Wesentliche Beiträge zu Ausgabeneinsparungen liefern eine moderate Gehaltsanpassung im öffentlichen Dienst, eine nur mäßige Erhöhung der Pensionen und andere kostendämpfende Maßnahmen im Pensionsbereich, eine sparsame Personalpolitik, geringere Verwaltungskosten, die Kürzung von Familienleistungen, Subventionen und Ermessensausgaben, Änderungen beim Pflegegeld sowie Projektänderungen im Infrastrukturbereich.

Auf der Einnahmenseite schlägt die Regierung in ihrem Entwurf für ein Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B. ) für 2011 die Einführung neuer Steuern und Steuererhöhungen vor, die Mehreinnahmen von 1,2 Mrd. € bringen, wobei zwei Drittel der zusätzlichen Mittel beim Bund bleiben sollen. Dazu kommen Einnahmen von 1,2 Mrd. € durch die Auflösung von Rücklagen und der Rückfluss von Banken-Partizipationskapital in Höhe von 0,9 Mrd. €. Aufgrund der besseren Konjunktur, die vor allem die Erträge der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer weiter wachsen lässt, erwartet die Bundesregierung 2011 Bruttosteuereinnahmen von 69 Mrd. €, um 7,7 % mehr als für 2010 budgetiert wurden. Netto fließen 2011 um 2,9 Mrd. € mehr Einnahmen aus Abgaben in den Bundeshaushalt als 2010.

Auch in Zeiten des Sparens will die Bundesregierung aber zugleich in die nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandorts investieren. Für Offensivmaßnahmen in Bildung, Universitäten, Forschung und Entwicklung, thermische Sanierung und Gesundheit stehen 400 Mio. € mehr zur Verfügung. Davon entfallen 2011 320 Mio. € auf höhere  Ausgaben und 80 Mio. € auf Mindereinnahmen bei den Abgaben.

Die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen im Detail

Insgesamt werden durch das Budgetbegleitgesetz 144 Gesetze geändert und 10 neue Gesetze geschaffen. Dazu gehören etwa eigene Bundesgesetze zur Einführung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabengesetz) und der Flugticket-Steuer (Flugabgabengesetz), ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge, ein Bundesgesetz zur Bündelung der Kontrollaufgaben im Bereich der Landwirtschaft (Agrarkontrollgesetz) und ein "Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz".

Der außergewöhnliche Umfang des Budgetbegleitgesetzes 2011 resultiert nicht nur aus Änderungen in Steuergesetzen und aus Sparmaßnahmen, vielfach werden auch Rechtsanpassungen, terminologische Korrekturen, Klarstellungen und andere Gesetzesänderungen vorgenommen, die nicht alle in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Budgetentwurf stehen.

Die neue Bankenabgabe

Da die österreichischen Banken wesentlich von der Stabilisierung der Finanzmärkte durch das Bankenpaket profitiert haben, sollen die Geldinstitute nun in Form einer Stabilitätsabgabe einen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten. Die Abgabe wird die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Finanzsektors nicht negativ beeinflussen, liest man in den Erläuterungen der Regierungsvorlage.

Besteuert werden risikoreiche Finanzinstrumente wie Derivate, wovon sich die Regierung stabilisierende Lenkungseffekte erwartet. Spareinlagen bis zu 100.000 € werden hingegen von der neuen Stabilitätsabgabe nicht erfasst. Das Stabilitätsabgabegesetz zielt auf ein jährliches Aufkommen von 500 Mio. €. Für September 2012 ist eine Evaluierung in Aussicht gestellt, die alle Belastungen für Banken prüfen und auch Entwicklungen auf EU-Ebene berücksichtigen soll.

Im Gegenzug zur Einführung einer Stabilitätsabgabe für Banken wird die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr abgeschafft. Die Kosten für die IT-Umsetzung der Bankenabgabe werden mit 160.000 €, die zusätzlichen jährlichen Personalkosten mit 175.000 € beziffert.

Ökologische Lenkungsabgaben

Bei der Erhöhung der Mineralölsteuer stehen laut Regierungsentwurf steuerliche und ökologische Aspekte im Mittelpunkt. Der vorgesehene Zuschlag von 20 € je Tonne ausgestoßenes CO2 entspricht einer Steuererhöhung von 4 Cent/Liter Benzin und von 5 Cent/Liter Diesel. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer sollen 2011 um 417 Mio. € und in den Folgejahren um 470 Mio. € steigen.

"Ökologisiert" wird auch die Normverbrauchsabgabe. Sie soll durch Weiterentwicklung des bewährten Bonus-Malus-Systems einen verstärkten Anreiz zum Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge geben. Die Anschaffung eines verbrauchsärmeren und ausstoßärmeren Fahrzeuges wird begünstigt, der Kauf eines verbrauchsintensiven und ausstoßreichen Fahrzeuges steuerlich belastet. Die Umstellung der Normverbrauchsabgabe erfolgt in zwei Etappen (1. März 2011 und 1. Jänner 2013). Der Abgabenerlös soll zunächst um jährlich 25 Mio. € und ab 2013 um 35 Mio. € steigen.

Im Gegenzug wird die Kraftfahrzeugsteuer für Lkw gesenkt, was zu Mindereinnahmen von 20 Mio. € 2011 und von jährlich 30 Mio. € ab 2012 führt. Das Pendlerpauschale im Einkommensteuergesetz wird ab 2011 um 10 % angehoben.

Zusätzliche Einnahmen von 60 Mio. € im Jahr 2011 und 90 Mio. € in den Folgejahren soll die Einführung einer Flugabgabe für Passagiere bringen. Die Abgabe soll die steuerliche Schieflage bei den Verkehrsmitteln mit fossilen Treibstoffen beseitigen, die durch die Befreiung des Flugverkehrs von verbrauchsorientierten Energiesteuern entsteht, obwohl Flugzeuge klimaschädliche Gase ausstoßen. Da rückläufige Ticketpreise ein falsches Signal hinsichtlich der ökologischen Kosten des Flugverkehrs geben, soll die Flugabgabe im Individualverkehr die Wahl des Verkehrsmittels lenkend beeinflussen. Die Flugabgabe wird der Flugzeughalter für jeden Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen leisten müssen. Der Tarif ist nach der Entfernung des Zielflugplatzes gestaffelt, bei Kurzstreckenflügen beträgt die neue Abgabe 8 €, bei Mittelstreckenflügen 20 € und bei Langstreckenflügen 35 €. Für den Fall einer EU-Flugverkehrssteuer ist eine Evaluierung des Flugabgabegesetzes vorgesehen.

Eine Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes beschränkt den Anspruch auf Energieabgabenrückvergütung auf Produktionsbetriebe. Betriebe, deren Schwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen besteht, verlieren ihren Anspruch. Infolgedessen rechnet der Finanzminister ab 2012 mit jeweils 100 Mio. € mehr an Einnahmen aus der Energieabgabe.                 

Kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr für Ehepaare ohne Kinder

Im Einkommensteuergesetz wird der Alleinverdienerabsetzbetrag für Ehepaare ohne Kinder ab 2011 gestrichen. Für BezieherInnen niedriger Pensionen bis 13.100 € jährlich gibt es allerding einen Ausgleich in Form eines um 364 € höheren Pensionistenabsetzbetrags, wenn der Ehepartner nicht mehr als 2.200 € jährlich dazuverdient.

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen für den Ehepartner gelten bei Einkommen unter 6.000 € weiterhin als außergewöhnliche Belastungen.

Für betriebliche Forschung und Auftragsforschung wird die Prämie von 8 % auf 10 % angehoben, zugleich aber der Forschungsfreibetrag abgeschafft. Auch der Sonderausgabenabzug für junge Aktien entfällt ab 2011. Die Sonderregeln für die Übertragung direkter Leistungszusagen in Pensionskassen werden um weitere 10 Jahre verlängert. Die für steuerlich absetzbare Spenden erstmals für 2011 vorgesehene Verpflichtung zur Übermittlung der Spenderdaten wird um ein Jahr verschoben. - Diese Maßnahmen und die Erhöhung des Pendlerpauschales lassen ab 2011 per saldo Mindereinnahmen aus der Einkommensteuer von 30 Mio. € pro Jahr erwarten.

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalerträgen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanzgewinne sowie Derivate ausgedehnt. Die generelle Besteuerung von Substanzgewinnen aus Finanzvermögen, unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß, stellt künftig die Erhebung der Einkommensteuer auf solche Substanzgewinne sicher. Dadurch wird auch die bisher schwer handhabbare Unterscheidung von Früchten und Substanz bei Finanzprodukten künftig hinfällig. Gemeinsam mit der Einbeziehung von Derivaten wird so ein Beitrag zu einer "produktneutralen" Besteuerung geleistet. Regelungen für die Depotentnahme und Übertragung sollen eine Umgehung der Substanzbesteuerung vermeiden und dabei auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben Bedacht nehmen.

Vereinfachungen bringt die Abschaffung des KESt-Gutschriftensystems für Stückzinsen. Nicht in die Kapitalertragsteuer sowie in die Abgeltungswirkung einbezogen werden Einkünfte aus Privatdarlehen und nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren. Der KESt-Abzug für Gewinnanteile aus inländischen stillen Gesellschaften entfällt. Neu geregelt wird auch die Besteuerung von Kapitalerträgen und Substanzgewinnen im Investmentfondsgesetz, wo der Anteil besteuerter Substanzgewinne von 20 % auf 40 % erhöht und die Ausschüttungen aus Substanzgewinnen zur Gänze steuerpflichtig wird. Zugleich werden die Pflichten der Repräsentanten ausländischer Fonds präzisiert und Spezialregeln für Wertpapierleihgeschäfte für Spezialfonds im Eigentum von Banken eingeführt. – Die Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer sollen 2011 um 30 Mio. € steigen und bis 2014 um 250 Mio. € zunehmen.

Erhöhung der Tabaksteuer

Die Erhöhung der Tabaksteuer betrifft Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabake und wird beispielsweise den Preis einer Zigarettenpackung um 25 bis 35 Cent erhöhen. Die Regierung erwartet von dieser Tariferhöhung Mehreinnahmen von 150 Mio. € für 2011. Aufgrund der dynamischen Aufkommensentwicklung werden die Tabaksteuereinnahmen für das kommende Jahr auf 1,6 Mrd. €, um 275 Mio. € mehr als 2010 geschätzt. Ausdrücklich werden für diese Steuererhöhung auch gesundheitspolitische Zielsetzungen als Motiv genannt.

Körperschaftssteuergesetz – Anhebung der Stiftungs-Zwischensteuer

Im Körperschaftssteuergesetz wird die Befreiung grenzüberschreitender Zahlungen, die nach österreichischem Recht als Gewinnanteile anzusehen sind, aufgehoben. Bei Privatstiftungen werden steuerlich motivierte Gestaltungen in Zusammenhang mit Grundstücken ausgeschlossen und die niedrige Zwischensteuer von 12,5 % (statt 25 %) abgeschafft. Beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften wird auch für dividendenähnliche Kapitalerträge (Substanzgenussrechte) eine KEst-Rückzahlung möglich sein. Die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art wird auf Substanzgewinne ausgedehnt.

Aus der Körperschaftsteuer erwartet der Finanzminister für 2011 Mehreinnahmen von 50 Mio. €, bis 2014 soll der Mehrertrag auf 300 Mio. € steigen.

    

In Summe führen die steuerlichen Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz 2011 zu Mehreinnahmen von 1,064 Mrd. €, die bis 2014 auf 1,8 Mrd. € steigen. Andere steuerliche Änderungen führen per saldo zu  Mehreinnahmen von 40 Mio. €, genannt werden die Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuerpflichtige ohne Kinder (+100 Mio. €), die Einführung der Forschungsprämie einschließlich Abschaffung der Forschungsfreibeträge (-80 Mio. €) und die Einführung der Umsatzsteuerpflicht bei Luftfahrzeugen (+15 Mio. €). Die Mehrerlöse aus der Umsatzsteuer sollen von 2011 bis 2014 von 82 Mio. € auf 86 Mio. € zunehmen, unter anderem auch durch das Auslaufen der Steuerbefreiung für begünstigte Montagetätigkeiten (2011: +15 Mio. €, 2012: +30 Mio. € und +50 Mio. € ab 2013).

(Fortsetzung Budgetbegleitgesetz)