Parlamentskorrespondenz Nr. 31 vom 13.01.2011

Sitze im Europäischen Parlament sollen aufgestockt werden

Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmt Änderungsprotokoll zu

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht für eine Aufstockung der Sitze im Europäischen Parlament. Die Abgeordneten stimmten mit S-V-G-B-Mehrheit für ein entsprechendes Änderungsprotokoll zum Vertrag von Lissabon und setzten damit einen wichtigen Schritt im Ratifizierungsprozess. Laut Protokoll soll die Mandatszahl im Europäischen Parlament vorübergehend von derzeit 736 auf 754 erhöht werden und ab 2014 wie geplant wieder auf 751 sinken. Österreich wird künftig mit zwei zusätzlichen Abgeordneten in Brüssel vertreten sein.

Das Änderungsprotokoll tritt nur in Kraft, wenn es von allen 27 EU-Ländern ratifiziert wird. In Österreich ist dafür eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat erforderlich.

Notwendig wurde das Änderungsprotokoll durch das verspätete Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Dadurch galt für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 noch das alte EU-Recht. Anders als ursprünglich geplant wurden nicht 751, sondern lediglich 736 EP-Abgeordnete gewählt. Neben Spanien (plus 4 Sitze), Frankreich und Schweden (plus 2 Sitze) profitiert vor allem auch Österreich durch zwei zusätzliche Abgeordnete von der nunmehr vorgesehenen Mandatsaufstockung. Die maximale Mandatszahl pro Land beträgt künftig 96, eine Übergangsregelung stellt allerdings sicher, dass keiner der im Jahr 2009 gewählten 99 deutschen Abgeordneten sein Mandat bis zum Ende der laufenden Wahlperiode verliert.

Für die Entsendung der beiden neuen österreichischen Mandatare wurde bereits mit einem eigenen Gesetz Vorkehrung getroffen, gemäß der Wahl 2009 rücken ein SPÖ- und ein BZÖ-Abgeordneter nach.

Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ostermayer hofft auf rasche Einigung

Weiteres Thema im heutigen Verfassungsausschuss war die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Derzeit laufen darüber, wie Staatssekretär Josef Ostermayer berichtete, Verhandlungen mit den Ländern, wobei einige Punkte, wie etwa Kosten- und Organisationsfragen, noch offen sind. Auf einen genauen Zeitplan wollte sich Ostermayer nicht festlegen, da er, wie er meinte, nicht der einzige Akteur sei, er hofft aber auf eine Einigung noch im heurigen Jahr.

In Aussicht genommen sind laut Ostermayer die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten sowie von zwei Bundesverwaltungsgerichten erster Instanz, und zwar ein allgemeines Bundesverwaltungsgericht sowie ein Bundesfinanzgericht. Diese elf Verwaltungsgerichte sollen 119 derzeit bestehende Sonderbehörden ersetzen. Auch der Asylgerichtshof soll – zumindest mittelfristig – in das allgemeine Bundesverwaltungsgericht erster Instanz eingegliedert werden. Durch die Auflösung von zahlreichen Behörden werde es auf jeden Fall einen längeren Übergangszeitraum brauchen, betonte Ostermayer, er selbst rechnet mit rund zwei bis drei Jahren.

Die zunächst aufzubringenden Zusatzkosten für die neuen Verwaltungsgerichte 1. Instanz bezifferte der Staatssekretär mit 4 bis 4,5 Mio. €. Dem stünden aber beschleunigte Verfahren und damit eine Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten gegenüber, hielt er fest. Zudem sei langfristig mit Einsparungen zu rechnen. Um eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen, ist ein – beschränkter – Rechtszug von den Landesverwaltungsgerichten zum Verwaltungsgerichtshof geplant.

Von der Opposition wurde die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich begrüßt. Grüne und BZÖ kritisierten aber die langwierigen Verhandlungen und drängten darauf, "an Tempo zuzulegen". So bekräftigten etwa Abgeordnete Daniela Musiol (G) und Abgeordneter Herbert Scheibner (B), dass es nach zehnjährigen Verhandlungen Zeit sei, zu einer beschlussreifen Vorlage zu kommen.

Sowohl Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) als auch Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) machten geltend, dass eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur Sinn mache, wenn die neun Landesverwaltungsgerichte und die beiden Bundesverwaltungsgerichte erster Instanz auch in der Sache selbst entscheiden und Entscheidungen nicht nur an die Behörden zurückverweisen könnten. Es sei auch Grundkonsens im Österreich-Konvent gewesen, im Falle einer Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz alle Sonderbehörden und Sonderkommissionen aufzulösen, um eine möglichst schlanke Struktur zu erreichen, sagte Wittmann.

Eine Eingliederung des Asylgerichtshofs in das Bundesverwaltungsgericht erster Instanz kann sich Rosenkranz erst nach einem Abbau des "Rucksacks" an offenen Verfahren vorstellen.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) machte auf die Bedeutung einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung aufmerksam. Zudem regte er an, auch die Bekämpfung von Bescheiden der Sozialversicherungsträger, etwa was die Pflegegeldeinstufung betrifft, in das neue System einzubeziehen, ein Anliegen, das Staatssekretär Ostermayer, wie er sagte, prüfen will.

Zu einer Frage von Abgeordnetem Wilhelm Molterer (V) merkte Ostermayer an, er könne sich nur im äußersten Fall vorstellen, die Einrichtung der beiden Bundesverwaltungsgerichte 1. Instanz von der Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte zu trennen. Sein Ziel sei dies aber nicht. Lieber wolle er zwei bis drei Monate länger verhandeln. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)