Parlamentskorrespondenz Nr. 119 vom 27.02.2012

Abgabenbetrug - Meldungen über freie Dienstverträge evaluiert

Bericht der Finanzministerin liegt den Abgeordneten vor

Wien (PK) – Im Interesse einer umfassenden Betrugsbekämpfung hat der Nationalrat im November 2010 vom Finanzressort die Evaluierung einer Verordnung verlangt, die – nach § 109a des Einkommensteuergesetzes - Unternehmer und Körperschaften verpflichtet, dem Finanzamt die Leistungen mitzuteilen, die Aufsichts- und Verwaltungsräte, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Stiftungsvorstände, Vortragende, Lehrende und Unterrichtende, Kolporteure und Zeitungszusteller, Privatgeschäftsvermittler oder Funktionäre öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Rahmen von versicherungspflichtigen freien Dienstverträgen erbringen.

Über diese Evaluierung hat Finanzministerin Maria Fekter dem Nationalrat kürzlich berichtet (III-305 d.B. ) und dazu folgende Daten mitgeteilt: Im Jahr 2008 gingen 272.190 Meldungen bei den Finanzämtern ein, die Summe der Entgelte betrug in diesem Jahr 1,590805 Mrd. €, die potentielle Steuerleistung machte 636,322 Mio. € aus. 2009 ging die Zahl der Mitteilungen auf 258.781 zurück, die Entgelte machten in Summe 1,506704 Mrd. €, die potentielle Steuerleistung 602,682 Mio. € aus. 2010 wurden 256.035 Meldungen an die Finanzverwaltungsbehörden übermittelt. Die Entgelte summierten sich auf 1,492589 Mrd. €, die potentielle Steuerleistung wird mit 597,035 Mio. € beziffert. Die Zahl der Fälle, in denen Einnahmen gar nicht oder falsch angegeben waren, nahmen von 5.716 im Jahr 2008 auf 5.073 im Jahr 2009 und dann weiter auf 1.477 im Jahr 2010 ab.

Als Ergebnis der Evaluierung teilt die Finanzministerin den Abgeordneten mit, dass bereits jetzt ein sehr hoher Anteil an Einkünften und Zahlungen, die in der Vergangenheit an der Steuer vorbei erwirtschaftet wurden, von der Regelung des § 109a EStG  erfasst sind. Für eine Ausweitung der Verordnung um zusätzliche Branchen oder Berufsgruppen kämen vor allem Bereiche in Frage, die keiner oder nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Finanzverwaltung unterliegen. Ministerin Fekter nennt dabei nicht unternehmerisch tätige Institutionen, die weder der Umsatzsteuer- noch der Ertragsteuerpflicht unterliegen. Entlohnungen für Dienstleistungen, die für solche Institutionen erbracht werden und die nicht der Besteuerung von Lohnabgaben unterliegen, können nur beim Zahlungsempfänger überprüft werden, wobei eine vollständige steuerliche Erfassung in sämtlichen Fällen aus Kapazitätsgründen nicht lückenlos gewährleistet werden kann. Vor einer diesbezüglichen Erweiterung der Verordnung zu § 109a EStG sind Sektorenstudien vorgesehen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß derartige Einkünfte nicht oder nicht vollständig entrichtet werden, teilt die Finanzministerin den Nationalratsabgeordneten mit. (Schluss)