Parlamentskorrespondenz Nr. 227 vom 23.03.2012

Vorlagen: Wissenschaft

Verkürzung der Studienzulassungs- und Nostrifizierungsfrist

Wien (PK) – Die Regierung hat ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, vorgelegt (1710 d.B.). Damit soll eine Verkürzung der Fristen für Studienzulassungen sowie von Nostrifizierungen erfolgen.

Derzeit können auch während der Nachfrist zur allgemeinen Zulassungsfrist Zulassungen zu Diplom- und Bachelorstudien eingereicht werden. Das schafft Probleme insbesondere mit der Planung der verpflichtenden Studieneingangs- und Orientierungsphase. Die neue Regelung sieht vor, dass Studienwerberinnen und Studienwerber für Diplom- und Bachelorstudien, für die keine besonderen Aufnahme- oder Zulassungsverfahren bestehen, bis zum 5. September bzw. 5. Februar die Zulassung zum Studium beantragen müssen. Eine Zulassung über diese Stichtage hinaus soll nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein. 

Für einen Bescheid über eine Nostrifizierung hat die Universität derzeit eine Frist von sechs Monaten, diese soll nun auf drei Monate verkürzt werden.


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