Parlamentskorrespondenz Nr. 280 vom 12.04.2012

Bures: Österreich hält an der Ablehnung von Gigaliner-Lkw fest

Verkehrsausschuss debattiert über Verkehrsvorhaben der EU

Wien (PK) – Neben dem Bericht von Verkehrsministerin Doris Bures über Vorhaben der EU im Verkehrsbereich für das Jahr 2012 standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses mehrere Regierungsvorlagen. Sie betrafen die Regelung der Unfalluntersuchung und ein Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten. Diese wurden mehrheitlich beschlossen. Einstimmig angenommen wurde hingegen der Ausstieg Österreichs aus der Hochseeschifffahrt. Einstimmig war auch die Zustimmung zur Ratifizierung des Abkommens der EU mit Norwegen über Satellitennavigationssysteme. Mehrheitlich vertagt wurden ein Freiheitlicher Antrag zum Ausbau des Perjen-Tunnels und drei BZÖ-Anträge zum Thema Vignettenpreiserhöhung, Vignettenpflicht bei Wechselkennzeichen und Einführung einer 6-Monats-Vignette. Mehrheitlich vertagt wurde sodann auch die Behandlung einer Bürgerinitiative und einer Petition, welche die Bahnstrecke Oberwart-Friedberg zum Inhalt hatten.

Bures sieht zahlreiche positive EU-Vorhaben für Österreich

Die Reihe der Fragen der Abgeordneten zum Bericht des Verkehrsressorts über die EU-Vorhaben des Jahres 2012 im Verkehrsbereich eröffnete Abgeordnete Gabriela Moser (G) mit dem Hinweis, dass sie die Positionen Österreichs in der Frage der Bekämpfung von Fluglärm und der Zulassung von so genannten Giga-Linern vermisse. Die prinzipielle Ablehnung solcher Gigaliner-Lkw bekräftigten auch Abgeordneter Christoph Hagen (B) sowie Abgeordneter Dietmar Keck (S). Positiv sahen B-Abgeordneter Hagen und Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) die angekündigte Revision der TEN-Richtlinien. Haberzettl wollte wissen, ob eine Mitfinanzierung österreichischer Projekte seitens der EU gegeben sei. Abgeordneter Johann Rädler (V) interessierte sich für den Stand der Vorarbeiten zur Einführung eines Österreich-Tickets, das in allen Verkehrsverbünden gültig sein würde.

Verkehrsministerin Doris Bures unterstrich, dass durch Österreich nicht weniger als drei wichtige Korridore, die für den europäischen Güterverkehr auf der Schiene definiert worden sind, führen. Die

TEN-Richtlinien seien daher von besonderem Interesse für Österreich. Das sei auch im Zusammenhang mit den großen Investitionen, welche die EU für den Ausbau der Infrastruktur plant, von Relevanz. Einerseits setze sich damit die Erkenntnis durch, dass Wachstum und Entwicklung nicht durch Sparen allein zu stimulieren sind, sondern eine sinnvolle und gezielte Investitionspolitik brauchen. Für Österreich würden sich dadurch auch bessere Chancen für eine Ko-Finanzierung österreichischer Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Schiene, ergeben.

Dem Ausbau der Südachse müsse dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um hier wettbewerbsfähige Strecken zu schaffen.

Wichtig werde es sein, die Projekte Semmering-Basistunnel und Koralmtunnel aufeinander abgestimmt durchzuführen. Es wäre wenig sinnvoll, hier einen Flaschenhals entstehen zu lassen. Die Ablehnung der Gigaliner Groß-Lkw sei in Österreich einhellig, da sie für das österreichische Verkehrsnetz vielfältige Nachteile bringen würden. Nicht zuletzt würden sie die Bestrebungen der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene wieder in Frage stellen. Das Thema sei noch nicht vom Tisch, da sich Bestrebungen innerhalb der EU bemerkbar machen, weit schwerere Lkw als bisher für den Verkehr zuzulassen. Im Sinne einer sinnvollen Verkehrs- und Umweltpolitik vertrete Österreich auf EU-Ebene konsequent die Haltung einer Priorisierung der Schiene, betonte Bures.

Das Flughafenpaket sei deshalb nicht Bestandteil des Berichts, da es nicht in den Berichtszeitraum falle, erläuterte Bundesministerin Bures. Selbstverständlich sei es die Position Österreichs, dass im Flugverkehr auch die Anliegen der Bevölkerung, insbesondere was Fluglärm betrifft, zu berücksichtigen sind.

Zu Einführung eines Österreich-Tickets habe sie Anfang des Jahres konstruktive Gespräche mit den Landesverkehrsreferenten geführt. Als erste Schritte seien Harmonisierungen in der Festlegung von Tarifen und der Vergleichbarkeit von Leistungen beschlossen worden.

Der Bericht des Verkehrsministeriums (III-296 d.B.) wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

EU-Anpassungen bei der Untersuchung von Flugunfällen

Eine Änderung des Unfalluntersuchungsgesetzes zielt auf Verbesserungen des österreichischen Rechtssystems hinsichtlich der Untersuchung von Flugunfällen ab. Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) verwies auf zahlreiche positive Aspekte des Gesetzes, das Durchführungsbestimmungen zur Anwendung einer EU-Verordnung von 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt sowie Anpassungen bei Schiene, Seilbahnen und Schifffahrt zum Inhalt habe. Die Abgeordnete wies auf eine geplante Ausschussfeststellung hin, wonach nach einem Zeitraum von zwei Jahren eine Evaluierung der Praxis der Untersuchungen von Luftfahrtunfällen vorzunehmen sei. Abgeordneter Martin Bartenstein (V) ergänzte, dass mit der Novelle auf Forderungen der International Civil Aviation Organization (ICAO) nach einem Audit 2008 reagiert werde.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) signalisierte die Ablehnung der Novelle durch die Grünen, da der in Zukunft geplante Sicherheitsbericht zu wenig aussagekräftig sein werde. Der Ausschussfeststellung werde man aber zustimmen, kündigte sie an. Die Abgeordneten Gerhard Deimek (F) und Christoph Hagen (B) sahen hingegen die positiven Aspekte der Novelle überwiegen. Bundesministerin Doris Bures verwies darauf, dass der neue Sicherheitsbericht auf einen einheitlichen europäischen Standard der Unfalluntersuchungen abziele, und die Novelle auch Verwaltungsvereinfachungen enthalte.

Die Zustimmung zu der Regierungsvorlage durch den Ausschuss erfolgte mit S-V-F-B-Mehrheit. Einstimmigkeit gab es hingegen für die Ausschussfeststellung.

Festlegung von Flughafenentgelten wird gesetzlich geregelt

Ein Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz – FEG), das mit S-V-B-Mehrheit verabschiedet wurde, setzt im Sinne einer entsprechenden EU-Richtlinie die gemeinsamen Grundsätze der Union auf diesem Gebiet in innerstaatliches Recht um. Abgeordnete Christiane Brunner (G) meinte, die Chance, Anreize für mehr Umweltfreundlichkeit etwa durch Reduzierung von Fluglärm sowie durch mehr Kostenwahrheit zu schaffen, sei leider vergeben worden. Dem widersprach Abgeordneter Martin Bartenstein (V) und wies auf die ökonomischen Anreize für die Verwendung von Flugzeugen mit niedrigeren Lärmemissionen und niedrigerem Treibstoffverbrauch im Gesetz hin. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) konnte in der Vorlage positive Effekte für die KonsumentInnen erkennen, während Abgeordneter Gerhard Deimek (F) meinte, dass die Regelung nur große Airlines bevorzugen würde. Die Aufhebung der Fluggastabgabe wäre ein wesentliche besserer Weg, die KonsumentInnen zu unterstützen.

Bundesministerin Doris Bures sah die positiven Aspekte des Gesetzes in der Schaffung von mehr Transparenz und hob die Bedeutung der Regelung für Wien-Schwechat als Knotenpunkt im internationalen Luftverkehr mit zentraler ökonomischer Bedeutung hervor. Mit dem Finanzministerium sei im Übrigen besprochen, dass eventuelle Mehreinnahmen durch die Flugabgabe über die vorgesehene Summe von 60 Mio. € hinaus für eine Entlastung in anderen Bereichen aufgewendet würden, sagte die Ministerin.

Sic transit gloria mundi: Österreich beendet Seeschifffahrt

Österreich ist nun auch offiziell keine "Seemacht" mehr. Ein vom Ausschuss einstimmig beschlossenes Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1996 geändert werden, regelt nunmehr den Rückzug des Binnenlandes Österreich aus der gewerbsmäßigen Seeschifffahrt und schafft bei dieser Gelegenheit gleichzeitig eine verfassungskonforme Regelung von Befähigungsausweisen für den Jachtsport auf See.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) bezweifelte mit Bezugnahme auf eine kritische Stellungnahme zuerst, ob Österreich einen Vorteil aus der gesetzlichen Regelung erzielen werde, ließ sich aber durch die detaillierten Ausführungen von Abgeordnetem Dietmar Keck (S), der darauf hinwies, dass die letzte Reederei Österreichs in den 1970er Jahren aktiv gewesen sei, umstimmen. Zustimmung zur Novelle kam auch von den Abgeordnetem Harald Walser (G) und Gerhard Deimek (F).

Verkehrsministerin Doris Bures verwies darauf, dass angesichts der Tatsache, dass seit einiger Zeit keine Hochseeschiffe unter österreichischer Flagge unterwegs sind, eine Umsetzung der EU-Richtlinie einen völlig unangemessenen Verwaltungsaufwand des Bundes verursacht hätte. 

Perjen-Tunnel, Autobahn-Vignette: Oppositionsanträge vertagt

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit ihren Anträgen. Zunächst wurde eine Forderung des F-Abgeordneten Mathias Venier nach einem zügigen Vollausbau mit zwei Tunnelröhren des an der Arlberg-Schnellstraße bei Landeck gelegenen Perjen-Straßentunnels mehrheitlich vertagt, wobei die Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und Harald Walser (G) jeweils ihre Skepsis bezüglich der Finanzierung des auch seitens des BZÖ unterstützten Projekts ausdrückten.

Das BZÖ wiederum brachte das Thema Autobahn-Vignette zur Sprache und appellierte in einem Entschließungsantrag namens des Abgeordneten Christoph Hagen an die Bundesregierung, zusätzliche finanzielle Belastungen, die im Zuge der Budgetsanierung etwa durch eine Erhöhung des Vignettenpreises entstehen könnten, zu unterlassen.

Der Antrag wurde ebenso vertagt wie zwei weitere Initiativen des BZÖ, die den Vorschlag einer weitgehend aufwandsneutralen Mehrfach-Vignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen sowie die Forderung nach einer 6-Monats-Vignette für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen betrafen.

Bürgerinitiative und Petition für Bahnstrecke Oberwart-Friedberg

Die Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Oberwart-Friedberg war Gegenstand einer Bürgerinitiative und einer Petition, die beide mehrheitlich vertagt wurden. Abgeordnete Christiane Brunner (G) unterstützte die Anliegen und wies vor allem auf die Bedeutung der Strecke für die PendlerInnen hin, die im Falle einer Einstellung des Personenverkehrs entweder in die Ballungszentren auswandern oder auf weniger ökologische und sichere Mobilitätsformen wie Pkw oder Bus umsteigen müssten. Sie warnte darüber hinaus auch vor einer drohenden Einstellung des Güterverkehrs auf der Linie und den daraus resultierenden Nachteilen für die in der Region ansässigen Betriebe.

Während auch die Vertreter von BZÖ und FPÖ Sympathie für die Initiativen bekundeten, erinnerte Abgeordneter Martin Bartenstein (V) hingegen, vor der Einstellung des Personenverkehrs hätten bloß 4 bis 19 Fahrgäste täglich die Strecke benützt, schon damals seien die meisten PendlerInnen mit dem rascheren Bus gefahren. Er meinte, das Anliegen sollte durch die heute beschlossene Vertagung auf dem Tisch bleiben, sah aber in erster Linie den burgenländischen Landeshauptmann aufgefordert, über den notwendigen Zuschuss des Landes zu entscheiden.

Bundesministerin Doris Bures gab zu bedenken, unter dem Aspekt der von der ÖBB geforderten Wirtschaftlichkeit sei es nicht möglich, gewisse Strecken mit geringem Fahrgastaufkommen weiter zu führen, gehe es doch nicht an, Geisterzüge zu finanzieren. Wichtig sei vielmehr, dass nun öffentliche Busse als Alternative eingesetzt werden, betonte sie.  

Abkommen der EU mit Norwegen über Satellitennavigationssysteme

Einstimmig genehmigte der Ausschuss schließlich die Ratifizierung des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und Norwegen. Oslo verpflichtet sich darin, künftige gemeinschaftspolitische Maßnahmen zum Schutz der europäischen GNSS EGNOS und Galileo mitzutragen und sich am Galileo-Programm finanziell zu beteiligen. (Schluss)