Parlamentskorrespondenz Nr. 297 vom 16.04.2012

Neufassung des Israelitengesetzes soll Pluralismus gewährleisten

Bundesministerin Schmied erläutert EU-Vorhaben im Bereich Bildung

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des Unterrichtsausschusses stand neben der Jahresvorschau über EU-Vorhaben der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Claudia Schmied für ihr Ressort auch eine Regierungsvorlage, mit dem die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird. Das Gesetz wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Mit der Änderung soll unterstrichen werden, dass die Religionsgesellschaft eine angemessene Vertretung aller in ihr bestehenden Traditionen zu gewährleistet hat.

Definition von Bildungszielen ist ein zentrales Thema für  Europa

Bundesministerin Claudia Schmied stand den Abgeordneten für Detailfragen zur Jahresvorschau über EU-Ziele im Bereich der Bildung (III-299 d.B.), die auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der polnischen, dänischen und zypriotischen Präsidentschaften basiert, zur Verfügung. Sie unterstrich dabei einleitend, dass es sich hier um einen Bericht über jene Vorhaben handelt, die nun in die wichtige Phase der Finalisierung und der Verhandlungen gelangen. Der Bericht enthalte damit einen ersten Überblick zu Österreichs Verhandlungspositionen. Besonders in Zeiten der Krise seien Investitionen in die Bildung als langfristige wachstumsfördernde Maßnahme von hoher Bedeutung.

Bildung liege in nationaler Verantwortung, die EU gebe aber viele Anregungen und Impulse. Nicht alles sei auf Österreich übertragbar, erläuterte Schmied, andererseits sei es wohltuend, wenn unser duales Ausbildungssystem in anderen Ländern hohe Anerkennung genieße. Insgesamt sei EU-weit eine Entwicklung von Orientierung an faktenorientiertem Wissen zur Definition von Bildungszielen feststellbar, wie Selbständigkeit, kritisches Urteilsvermögen und Eigenverantwortung.

Die von Abgeordnetem Franz Riepl (S) dabei mit kritischem Unterton angesprochene Kompetenz von "Entrepreneurship" verstehe sie als die Fähigkeit, selbständige Entscheidungen zu treffen. Der "Unternehmerführerschein", der von Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V) thematisiert wurde, werde im Übrigen von österreichischen Schulen stark nachgefragt, bestätigte die Bundesministerin. Positiv äußerte sich Schmied auch über die von Cortolezis-Schlager unterstützte Donauraumstrategie. Es liege nahe, diese Strategie nicht nur mit der Frage von Infrastrukturprojekten zu verbinden, sondern auch Vernetzungen der Donauanrainerstaaten in den Bereichen Schulen, Universitäten und Kulturprojekten zu schaffen.

In der Frage des lebenslangen Lernens habe ihr Ressort wichtige Vorarbeiten geleistet, sagte die Ministerin in Richtung von Abgeordneter Ursula Haubner (B). Derzeit absolvieren im Rahmen des laufenden EU-Bildungsprogramms "Lebenslanges Lernen" weit über 10.000 Österreicherinnen und Österreicher jährlich einen Lern- oder Arbeitsaufenthalt in einem anderen EU-Staat, teilte die Ministerin mit. Damit liege Österreich im europäischen Spitzenfeld.

Die Frage für ihr Ressort sei es stets, wie gute Beispiele, die sich an einzelnen Schulen finden, etwa im Bereich der Leseförderung, allgemein umgesetzt werden können. Was die Frage der hohen Quote von SchulabbrecherInnen ohne formalen Schulabschluss betrifft, sei zu bedenken, dass in dieser Zahl sehr unterschiedliche Gruppen mit divergierenden Schulkarrieren enthalten seien, so die Ministerin zu Abgeordnetem Harald Walser (G). Daher setze ihr Ministerium hier nicht auf eine einzige Antwort zur Lösung aller Probleme, sondern man entwickle ein Bündel an Maßnahmen, das auch den Beitrag anderer Ressorts umfassen müsse. Zur von Abgeordnetem Walser aufgeworfenen Frage des tendenziellen Absinkens des Anteils von Bildungsausgaben im österreichischen BIP hielt die Ministerin fest, dass mit der Finanzministerin ein Anstieg der Bildungsausgaben im Bundesfinanzrahmengesetz vereinbart sei. Es werde die Aufgabe der nächsten Jahre sein, diese Vereinbarung umzusetzen.    

Unterrichtsausschuss beschließt Novelle des Israelitengesetzes

Der Unterrichtsausschuss befasste sich des Weiteren mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird (1689 d.B.). Das Gesetz ersetzt das Israelitengesetz des Jahres 1890 durch ein neues Regelwerk. Eingangs der Debatte brachte dazu Abgeordneter Harald Walser (G) einen Fünf-Parteien-Antrag ein, den Paragraph 3 des Gesetzes um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach die Israelitische Religionsgesellschaft die angemessene Vertretung aller innerhalb der Religionsgesellschaft bestehenden Traditionen zu gewährleisten habe. Man hoffe damit, Befürchtungen auszuräumen, dass das Gesetz in Zukunft einzelne Gruppen, etwa das liberale Judentum, benachteiligen könnte, erläuterte Walser.

Abgeordneter Elmar Mayer (S) meinte, es sei wichtig für den Gesetzgeber, durch seine Regelungen den Pluralismus innerhalb des Judentums sicherzustellen und es nicht zwangsläufig auf die Orthodoxie zu beschränken. Auch das Statut der IKG weise ja darauf hin, dass die freie Religionsausübung nicht beeinträchtigt werden dürfe. Zusammen mit der nun festgelegten Bestimmung sei daher zu hoffen, dass man eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden habe. 

Ausschussobmann Walter Rosenkranz (F) erläuterte, die Abänderung sei notwendig, weil eine ähnliche Bestimmung im Ministerialentwurf bereits enthalten gewesen sei. Ihr Entfall in der Regierungsvorlage habe dazu geführt, dass von verschiedener Seite Befürchtungen geäußert wurden, das Gesetz könnte zu einem Ausschluss von Minderheiten innerhalb der Israelitischen Religionsgesellschaft führen. Zu fragen sei allerdings, ob der Begriff "angemessene Vertretung" im Abänderungsantrag für sich juristisch ausreichend sei. Es werde daher wichtig sein, die Intention des Gesetzgebers nochmals in der Plenardebatte zu unterstreichen. Auch Abgeordneter Martin Graf (F) meinte, der Abänderungsantrag setze voraus, dass er in seiner Vollziehung entsprechend angewandt werde. Sollte das nicht der Fall sein, müsste man allenfalls an eine weitere Gesetzänderung denken.     

Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, es sei wichtig, dass mit dem Gesetz das Zusammenwirken von Staat und Israelitischer Religionsgesellschaft auf eine moderne Grundlage gestellt werde. Es sei zu hoffen, dass aufgetauchte Irritationen durch die Abänderung im Gesetzestext beseitigt werden konnten. Dem schloss sich Abgeordneter Werner Amon (V) an. Die Novelle beseitige Anachronismen des bisherigen Israelitengesetzes. Der Abänderungsantrag sei ein gutes Signal für die parlamentarische Zusammenarbeit zu einem so wichtigen Thema, wie es das Verhältnis von Staat und Religion darstelle.

Die Novelle des Israelitengesetzes wurde in der Fassung des Fünf-Parteien-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. (Schluss)