Parlamentskorrespondenz Nr. 337 vom 26.04.2012

Vorlagen: Finanzen

Das Steuerabkommen mit der Schweiz

Um die Besteuerung von Vermögen zu erleichtern, die österreichische Steuerpflichtige in der Schweiz veranlagt haben, hat Finanzministerin Maria Fekter am 13.4.2012 in Bern ein Abkommen unterzeichnet, das sich an Abkommen der Schweiz mit Deutschland und Großbritannien orientiert. Vom Inkrafttreten dieses Abkommens am 1.1.2013 erwartet sich die Bundesregierung Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro im Jahr 2013 und von 50 Mio. Euro jährlich ab 2014. Seit kurzem liegt der Vertragstext (1770 d.B.) dem Nationalrat zur Genehmigung und dem Bundesrat zur Zustimmung vor.

Das Abkommen regelt die Besteuerung von in Österreich bislang noch nicht versteuertem Kapitalvermögen auf Schweizer Konten. Für die Vergangenheit wird eine pauschale Steuer eigehoben; ab 1.1.2013 sollen Schweizer Banken auf österreichische Kapitalvermögen eine Abgeltungssteuer nach dem Vorbild der österreichischen Kapitalertragssteuer einheben. Das Abkommen gilt für alle natürlichen Personen, die in Österreich ansässig sind und am 31.12. 2010 und am 31.12. 2012 ein Konto oder ein Depot bei einer schweizerischen Zahlstelle besitzen. Nicht betroffen sind Privatstiftungen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, Körperschaften und Vereine sowie Erträge und Gewinne, die unter das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU fallen.

Das Abkommen entfaltet eine dem automatischen Informationsaustausch gleichkommende Wirkung, liest man in den Erläuterungen. Es führt zur Legalisierung von Vermögen, die in Österreich zu versteuern gewesen wären, aber unversteuert auf einem schweizerischen Bankdepot liegen. Die Legalisierung erfolgt entweder durch eine einmalige Nachversteuerung oder in Form einer freiwilligen Meldung.