Parlamentskorrespondenz Nr. 616 vom 12.07.2012

Vorlagen: Justiz

Anträge von G und B zum Strafrecht

Unterdrückung von Beweismitteln: Grüne wollen nachschärfen

Wien (PK) - Abgeordneter Albert Steinhauser (G) warnt vor der Gefahr der Unterdrückung von polizeilichen Ermittlungsergebnissen im Vorfeld eines Strafverfahrens und ortet diesbezüglich eine Lücke im Strafgesetzbuch. Die bloß selektive Weitergabe von Ermittlungsergebnissen durch Polizeibeamte an die Strafgerichte , mit dem Ziel, die Verwendung bestimmter Beweismitteln im Verfahren zu verhindern, sollte strafbar sein, betont er und fordert deshalb in einem Initiativantrag eine entsprechende Nachschärfung des § 295 StGB.   

BZÖ verlangt Aufsicht bei Sexualtätern nach Haftentlassung

Die derzeitige Regelung über die gerichtliche Aufsicht von Sexualtätern und sexuell motovierten Gewalttätern erachtet Abgeordnete Ursula Haubner (B) als unzureichend, da diese, wie sie in einem Entschließungsantrag (2055/A(E)) zu bedenken gibt, nur im Falle einer bedingten Entlassung zur Anwendung kommt. Sexualtäter, die nicht bedingt entlassen werden oder eine bedingte Entlassung zur Vermeidung von derartigen Auflagen ablehnen, können demnach nicht gerichtlich beaufsichtigt werden, bemängelt Haubner und fordert in ihrer Initiative eine entsprechende Änderung der Rechtsvorschriften, um Sexualtäter auch nach der Haftentlassung gerichtlicher Aufsicht zu unterstellen.