Parlamentskorrespondenz Nr. 704 vom 25.09.2012

Vorlagen: Menschenrechte

Sachwalterschaft, Bekämpfung organisierter Kriminalität, Kinderhandel

Wien (PK) - Das österreichische System der Sachwalterschaft sieht Abgeordneter Albert Steinhauser (G) unvereinbar mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, dem Österreich 2008 beigetreten ist (2072/A[E]). Durch eine Sachwalterbestellung verlieren Personen derzeit automatisch das Recht, selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen. Dies entspreche nicht der gleichberechtigten Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung. Steinhauser fordert daher die Justizministerin auf, eine Novelle des Sachwalterschaftsrechts vorzulegen, in der die Bestellung eines Sachwalters nicht den Ausschluss der Geschäftstätigkeit mit konstitutiver Wirkung für die/den Betreute/n nach sich zieht und verweist auf die entsprechende Gesetzeslage in Deutschland.

Grüne: Richterschulungen in Fragen der organisierten Kriminalität

In einem weiteren Entschließungsantrag an die Justizministerin sprechen die G-Abgeordneten Alev Korun und Albert Steinhauser das wachsende Problem der organisierten Kriminalität an, das in Europa von der Drogenkriminalität bis zum Waffen- und Menschenhandel reiche (2073/A[E]). Wie in anderen Ländern seien auch in Österreich Verhandlungen solcher Fälle langwierig und komplex, wodurch sich nur geringe Präventionswirkung ergebe. Beantragt wird daher, in der RichteramtsanwärterInnen-Ausbildung einen Schulungsschwerpunkt zu organisierter Kriminalität und Menschenhandel zu setzen und zukünftigen RichterInnen sowie StaatsanwältInnen dadurch Grundkenntnisse dieses Bereiches zu vermitteln.

Grüne für bessere Betreuung der Opfer von Kinderhandel

Abgeordnete Alev Korun (G) kritisiert in einem Entschließungsantrag (2204/A(E)), dass in Österreich die Betreuung von Opfern von Kinderhandel den Jugendwohlfahren der einzelnen Bundesländer überlassen sei. Daraus resultiere ein unzusammenhängendes Flickwerk an punktuellen Unterbringungen in Krisenzentren, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Kinderschutzzentren, es gebe aber kein abgestimmtes Vorgehen und keine Standards der Betreuung. Die Bundesregierung müsse daher im Rahmen ihrer Verpflichtungen zur angemessenen Betreuung von Opfern von Kinderhandel umgehend in Gespräche mit den Bundesländern treten, um ein gemeinsames Konzept und verpflichtende Standards für die Betreuung der Opfer von Kinderhandel zu erarbeiten.

(Schluss)