Parlamentskorrespondenz Nr. 794 vom 18.10.2012

Vorlagen: Budget

Abgabenänderungsgesetz, Bundesfinanzrahmen, Vorbelastungen

Abgabenänderungsgesetz 2012: Die Schwerpunkte im Überblick

Wien (PK) - Die Regierungsvorlage eines Abgabenänderungsgesetzes 2012 (1960 d.B.) sieht Änderungen in einer Reihe von Gesetzen vor - vom Einkommensteuergesetz über das Umsatzsteuergesetz, das Glückspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, das Flugabgabengesetz bis hin zum Normabgabegesetz und zum Kraftfahrzeugsteuergesetz.

So soll etwa nach dem Einkommensteuergesetz der Höchstbetrag für die Berücksichtigung von Spenden als Betriebsausgaben/Sonderausgaben auf den Gewinn/Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres bezogen werden. Weiters sollen spendenbegünstigte Organisationen verpflichtet werden, einem Spender auf dessen Verlangen eine Spendenbestätigung auszustellen. Auch soll ab 2013 die KESt-Anmeldung ausschließlich elektronisch erfolgen. Ausgaben zur Wohnraumbeschaffung sollen außerhalb Österreichs nur in einem anderen EU-bzw. EWR-Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen wiederum sollen mit im selben Jahr vorliegenden positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden können. Der Kinderabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag sollen für Kinder, die sich im Inland oder in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz aufhalten, berücksichtigt werden.

Im Umsatzsteuergesetz soll im Sinne einer transparenten Regelung und zur Vorbeugung gegen Steuerhinterziehung und –umgehung für bestimmte Fälle der Normalwert als Steuerbemessungsgrundlage eingeführt werden. Das Glücksspielgesetz sieht nunmehr vor, dass Glückspielautomaten in Spielbanken an neue technische Aufsichtsmöglichkeiten angepasst werden müssen. Bei der Versicherungs- und der Kfz-Steuer wiederum soll als Bemessungsgrundlage ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors herangezogen werden. Durch eine Änderung im Flugabgabengesetz wird nunmehr der Abflug von Passagieren mit einem staatlichen Flugzeug von der Gebühr befreit. Außerdem werden die Tarife für Kurz- und Mittelstreckenflüge gesenkt. Im Normverbrauchsabgabegesetz schließlich soll der Bonus für Fahrzeuge mit Hybridantrieb bis 31.12.2014 verlängert werden.   

Teil des Abgabenänderungsgesetzes ist auch eine Änderung des EU-Amtshilfegesetzes mit dem Ziel, den bisherigen Anwendungsbereich der Amtshilfe auszuweiten, die Durchführung effizienter und effektiver zu gestalten und den Informationsaustausch und das Zustellverfahren zu vereinfachen.

Änderungen des Bundesfinanzrahmens 2013 bis 2016

Eine Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2013 bis 2016 (1959 d.B.) macht ersichtlich, dass sich die Gesamtsumme der Auszahlungen aller Rubriken 2013 um 90,559 Mill. € vermindert, während sie in den übrigen Finanzjahren jeweils unverändert bleibt. Minderauszahlungen werden vor allem in den Bereichen Kassenverwaltung des Bundes und Finanzierungen als Folge des niedrigen Zinsniveaus verbucht. Mehrauszahlungen ergeben sich hingegen aus der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in Asylsachen oder etwa durch die Neugestaltung der Parteienförderung. Die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit, 24-Stunden-Betreuung oder Gründerfonds schlagen sich ebenfalls stärker als ursprünglich erwartet zu Buche. Schließlich müssen 2013 auch zusätzliche Mittel für Rekapitalisierungsmaßnahmen der Hypo Alpe-Adria in Höhe von 700 Mill.€ bereitgestellt werden, budgetäre Vorsorge wird auch für eine allfällige Zahlung von 200 Mill. € durch Inanspruchnahme der Haftung für die Hypo getroffen.

Vorbelastungen sollen Planungssicherheit für ÖBB-Investitionen schaffen

Ein Bundesgesetz (1961 d.B.) soll die Infrastrukturministerin nun haushaltsrechtlich ermächtigen, Vorbelastungen zur Instandhaltung, zur Planung und zum Bau von Schieneninfrastruktur zu begründen. Konkret sieht die Vorlage eine Ermächtigung zum Eingehen von Vorbelastungen in Höhe von bis zu 37,749 Mrd. € für den Zeitraum von 2013 bis 2018 vor. Finanzielle Verpflichtungen werden, wie die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage klarstellen, erst mit der Umsetzung der gesondert abzuschließenden Zuschussverträge begründet. Ziel der Maßnahme ist es, die notwendige mittel- und langfristige Planungssicherheit für die ÖBB-Infrastruktur-AG zu schaffen. (Schluss)