Parlamentskorrespondenz Nr. 803 vom 19.10.2012

Vorlagen: Inneres

Grundversorgungsvereinbarung, Sprengmittelgesetz, Anträge der Grünen

Kostensätze für Grundversorgung von Asylwerbern werden angehoben

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Erhöhung einzelner Kostensätze für die Grundversorgung von Asylwerbern und bestimmter anderer Gruppen von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden vorgelegt (1958 d.B.). So wird etwa der Kostensatz für die Unterbringung und Verpflegung eines Asylwerbers in einer organisierten Unterkunft von 17 € auf 19 € pro Tag erhöht. Bei individueller Unterbringung stehen Erwachsenen künftig maximal 200 € pro Monat für Verpflegung (+ 20 €) und 120 € für Miete (+ 10 €) zur Verfügung. Auch der Verpflegungssatz für Minderjährige (90 € statt 80 €) und der Mietsatz für Familien ab zwei Personen (230 € statt 220 €) steigen.

Um jeweils zwei Euro pro Tag mehr gibt es schließlich für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger in Wohngruppen, Wohnheimen und betreuten Wohneinrichtungen, wobei die Höhe des Kostensatzes vom Betreuungsschlüssel abhängt und künftig zwischen 39 € und 77 € schwankt. Keine Änderungen sind beim Taschengeld (40 € pro Monat), beim Schulbedarf für Kinder (200 € pro Jahr), bei der Bekleidungshilfe (150 € pro Jahr) und bei anderen Spezialsätzen vorgesehen.

Die neuen Kostensätze können rückwirkend ab 1. Jänner 2012 geltend gemacht werden. Die grundsätzliche Kostenaufteilung zwischen Bund (60 %) und Ländern (40 %) bleibt gleich.

Sprengmittelgesetz wird an EU-Vorgaben angepasst

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung des Sprengmittelgesetzes 2010 vorgelegt, bei dem es primär um Anpassungen an die entsprechende EU-Richtlinie geht (1810 d.B.). Im Konkreten geht es dabei um die Ausweitung der Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht von Schieß- und Sprengmitteln auf bestimmte Produkte, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht gekennzeichnet werden können oder einen geringen Gefährlichkeitsgrad aufweisen. Außerdem sollen Inkrafttretensbestimmungen angepasst werden.

G-Antrag betreffend Umgehung der Beschuldigtenrechte

Grün-Mandatar Albert Steinhauser hat einen Entschließungsantrag betreffend die Umgehung der Beschuldigtenrechte in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren durch fälschliche Anwendung des Sicherheitspolizeigesetzes eingebracht (2017/A[E]). Seine Initiative bezieht sich auf Fälle, in denen Sicherheitsbehörden Grund zur Annahme haben, dass bestehende oder bevorstehende Ermittlungen zur allgemeinen Gefahrenabwehr zumindest in Teilbereichen mit den Verdächtigungen in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten zusammenfallen. Falls dies zutrifft, sollte die Aufrechterhaltung der sicherheitspolizeilichen Ermittlungen nur dann möglich sein, wenn durch eine hinreichende Überprüfung ausgeschlossen werden kann, dass sich die beiden Sachverhalte überschneiden. Ansonsten sei ausnahmslos nach den Regeln der Strafprozessordnung zu verfahren. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben sollen die derzeit gültigen Regelungen bei Gefahr im Verzug, hält Steinhauser fest.

Grüne für Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes

Sicherheitslücken orten die Grünen im zweiten Gewaltschutzgesetz, das Mitte 2009 in Kraft getreten ist (1982/A[E]). Besonders wichtig erscheint den AntragstellerInnen die Umsetzung eines automatischen Kontaktverbotes bei Wegweisungen, das für alle im Haushalt lebenden Gewaltopfer sowie auch für die Kinder, die die Gewalt indirekt miterleben müssen, gelten soll. Verletzungen, Entführungen oder auch Tötungsdelikte können nach der Aussprache eines Betretungsverbotes nicht ausgeschlossen werden, wie aktuelle Fälle beweisen, gibt G-Mandatarin Tanja Windbüchler-Souschill zu bedenken. In der Praxis zeige sich auch, dass Kinder durch weggewiesene Familienmitglieder oft unter Druck gesetzt und ihnen Schuldgefühle eingeredet werden, wodurch sie nicht zur Ruhe kommen können. Die Bundesministerin für Inneres wird daher aufgefordert, das zweite Gewaltschutzgesetz zu verbessern und die aufgezeigten Schutzlücken zu schließen. (Schluss)