Parlamentskorrespondenz Nr. 939 vom 20.11.2012

Vorlagen: Wissenschaft

Novelle zu Studiengebühren und Studienförderung; Tierversuchsgesetz

Wien (PK) – Die Bundesregelung will Rechtssicherheit im Bereich der Studiengebühren herstellen. Es sollen weiters durch eine Anhebung der Freibeträge bei nichtselbständigen Einkommen Verbesserungen für BezieherInnen von Studienbeihilfen geschaffen  werden (2011 d.B.).

Studienbeiträge werden ab Sommersemester 2013 von Ordentlichen Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates bei Überschreitung der Studiendauer um mehr als zwei Semester, von ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten, sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen, und von außerordentlichen Studiereden eingehoben. Wenn es bis 1. Juni 2014 zu keiner Neuerung der Studienbeitragsregelung kommt, soll die vorliegende Fassung in Geltung bleiben.

EU-Richtlinie zu Tierversuchen soll umgesetzt werden

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU eine Neufassung des Tierversuchsgesetzes vorgelegt. Das Tierversuchsrechtsänderungsgesetz (TVRÄG) enthält neben dem Tierversuchsgesetz 2012 auch Änderungen von Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Biozid-Produkte-Gesetzes, des Futtermittelgesetz 1999, des Gentechnikgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes. (2016 d.B.)

Die Neufassung des Gesetzes bringt einige Neuerungen gegenüber dem bisherigen Tierversuchsgesetz. Es erfolgt die Einteilung von Tierversuchen nach Schweregraden und es werden detaillierte Vorschriften betreffend die Tötung und Betäubung von Tieren und zur Verwendung bestimmter Tierarten erlassen. Tierversuche an gefährdeten Tierarten, an nichtmenschlichen Primaten und an wildlebenden Tieren sollen generell nur in wissenschaftlich begründbaren Ausnahmefällen möglich sein. Die EU-Richtlinie sieht außerdem noch spezielle Beschränkungen für die Forschung mit nichtmenschlichen Primaten vor. Für Versuche an Menschenaffen besteht in Österreich bereits jetzt ein absolutes Verbot.

Im Tierschutzgesetz wird die verpflichtende tierärztliche Betreuung bei Züchtern, Lieferanten oder Verwendern und die verpflichtenden Einrichtung eines Tierschutzgremiums ab einer bestimmten Mindestgröße als Züchter, Lieferant oder Verwender vorgeschrieben. Nationale Kontrollen werden verstärkt. Die aus Informationsverpflichtungen für Unternehmen zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten werden auf ca. 40.000 € veranschlagt. (Schluss)