Parlamentskorrespondenz Nr. 1004 vom 28.11.2012

Rechnungshof: Mehr Transparenz bei öffentlichen Unternehmen

Ausschuss will genauere Regelungen für Managergehälter

Wien (PK) – Nach der Debatte zu Pensionskonten und speziellen AMS-Themen war die Rechnungshofprüfung von Managerverträgen in öffentlichen Unternehmen (261 d.B.)weiterer Themenschwerpunkt im Rechnungshofausschuss. Staatssekretär Josef Ostermayer stellte sich den Fragen der Abgeordneten zu den Prüfergebnissen, die Rechnungshofpräsident Josef Moser präsentierte. Die Opposition beanstandete dabei die uneinheitliche und intransparente Gestaltung der überprüften Verträge und Gehaltsbestimmungen von Managern in Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Seitens der Regierungsparteien sprach man sich für gesetzeskonforme Bezugsregelungen entsprechend der Erfüllung vorgegebener Managementziele aus. Staatsekretär Ostermayer wies in diesem Zusammenhang auf durchgeführte Änderungen im Stellenbesetzungs-Gesetz des Bundes sowie auf den nun vom Bundeskanzleramt (BKA) vorgelegten Public Corporate Governance Kodex hin, der Grundsätze für Unternehmen mit Bundesbeteiligung umfasst. Der Rechnungshofbericht zu Managementgehältern wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

In einer abschließenden Geschäftsordnungsdebatte bekräftigten Grüne, FPÖ und BZÖ, die nicht in der Sitzung vorgesehenen Thematiken Bankenpaket und Verstaatlichung der Kommunalkredit seien noch umfassend und unter Einbeziehung relevanter Auskunftspersonen zu behandeln. Mit SPÖ und ÖVP einigten sich die Oppositionsparteien darauf, bei der nächsten Fraktionsführersitzung des Ausschusses Fragen zur Abwicklung der offenen Punkte zu klären.

Rechnungshofbericht: Gehaltssteigerungen nicht immer nachvollziehbar

Rechnungshofpräsident Josef Moser beschrieb eingangs die Zielsetzung der Gebarungsprüfung zu Managerverträgen öffentlicher Unternehmen. Es sei durchleuchtet worden, ob die gesetzlichen Grundlagen – Stellenbesetzungs-Gesetz und Vertragsschablonenverordnungen – bei der Vertragsgestaltung eingehalten werden und ob die staatsnahen Betriebe die Vergütung ihrer geschäftsführenden Leitungsorgane veröffentlichen. Auch die Höhe der Vergütungen und Zusatzzahlungen wurden geprüft. Als Ergänzung zum Einkommensbericht biete der vorliegende Bericht zu den Managerverträgen nun Informationen über die Zusammensetzung der Vergütungen, so Moser, um den Abgeordneten eine transparente Grundlage für die Debatte über die Einkommenssituation von Managern in staatsnahen Betrieben zu geben.

Die Hälfte der Vorstandsmitglieder oder GeschäftsführerInnen von 232 öffentlichen Unternehmen verdienten im Jahr 2008 dem Rechnungshofbericht zufolge im statistischen Mittelwert 166.300 €. Rund 50 % der befragten 472 ManagerInnen erhielten variable Bezugsbestandteile, die jedoch auf Kennzahlen beruhten, die sich nur zu 10% auf nachhaltige Erfolge beziehen. Zudem erfolgte die Auszahlung der Boni teilweise bereits vor Eintreten des Erfolgs. Inklusive der variablen Bezugsbestandteile verdienten 2008 91 geschäftsführende Leitungsorgane öffentlicher Unternehmen mehr als Minister oder Landeshauptleute. Angeraten wird vom Rechnungshof daher, variable Bezugsbestandteile nur in Verbindung mit tatsächlichen Unternehmenserfolgen zu gewähren und von automatischen Bezugsanpassungen abzusehen. Präsident Moser betonte, kritisiert wurde nicht die Höhe der Gehälter, sondern dass es keine objektiv schlüssige und allgemein gültige Bestimmung der Gehaltshöhe in Zusammenhang mit der Managementleistung gibt.

Die überprüften Unternehmen gehören den volkswirtschaftlich bedeutenden Branchen Verkehr, Grundstücks- und Wohnwesen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Gesundheitswesen, Information und Kommunikation, freiberufliche wissenschaftliche oder technische Dienstleistungen und der Gruppe Holdings zur Verwaltung und Führung von Betrieben an. Holdings waren die Spitzenreiter im Branchenvergleich mit einer durchschnittlichen Managervergütung von 231.500 € in den Jahren 2006 bis 2008, wie aus dem Rechnungshofbericht hervorgeht. Spitzenverdiener unter den Leitungsorganen der Sektoren Energieversorgung und Verkehr lagen um bis zu 500% über dem Median, jene im Grundstücks- und Wohnungswesen bzw. Information und Kommunikation lagen 300% darüber. Die große Bandbreit von Bezugshöhen verdeutliche einmal mehr den Bedarf, Managerbezüge zu veröffentlichen, so der Rechnungshof.

Ostermayr: Bund strebt Erfüllung der Rechnungshofempfehlungen an

Staatssekretär Josef Ostermayer skizzierte als Reaktion auf den Rechnungshofbericht die Änderung des Stellenbesetzungs-Gesetzes, die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes im heurigen Frühjahr durchgeführt wurde. So sei darin jetzt eine Differenzierung zwischen den in der Konkurrenz des Marktes tätigen Unternehmen der öffentlichen Hand und ausgegliederten Unternehmen, die öffentlich finanziert werden, vorhanden, erläuterte Ostermayer. Im ersten Fall richteten sich die Gehaltsobergrenzen nun an die marktüblichen Beträge, während bei Organisationen, die Aufgaben der öffentlichen Hand erfüllen, die Entlohnung mit jener der Beamtenschaft vergleichbar sei. Bezugnehmend auf den fertig ausgearbeiteten Public Corporate Governance Kodex des BKA sagte Ostermayer, darin sei verankert, dass die Festlegung der Kriterien von Bonifikationen vor Beginn eines Geschäftsjahres zu erfolgen habe.

Auf die von Abgeordnetem Kurt Gaßner (S) angesprochene Missachtung der Ausschreibungsbestimmungen in öffentlichen Unternehmen bemerkte Staatssekretär Ostermayr, dass der Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens unter Berücksichtigung des Stellenbesetzung-Gesetzes die Ausschreibungen durchzuführen habe. Damit erwiderte der Staatssekretär Anfragen der Abgeordneten Michael Schickhofer (S), Alois Gradauer (F), Martina Schenk (B) und Hermann Gahr (V) nach gesetzlichen Konsequenzen, die aus dem Prüfbericht gezogen werden. Aus Sicht des Rechnungshofs gelte es, öffentliche Ausschreibungen bei allen Bestellungen von Leitungsorganen staatsnaher Unternehmen vorzunehmen. Gradauer wertete besonders angesichts der massiven Erhöhung der Energiepreise, die hohen Bezüge von Leitungsorganen in öffentlichen Unternehmen wie dem Verbund als "unanständig" und forderte dezidiert die Einführung von Gehaltsobergrenzen. Abgeordneter Franz Hörl (V) bekräftigte, gerade seitens der Privatwirtschaft gebe es wenig Verständnis für die hohen Gehälter bei staatsnahen Betrieben.

Abgeordneter Werner Kogler (G) äußerte den Verdacht, dass österreichische Unternehmen der öffentlichen Hand im internationalen Vergleich höhere Managergehälter zahlten und kritisierte, dies wäre auf Grund des geringeren Verantwortungsradius heimischer Organisationen nicht nachvollziehbar. Rechnungshofpräsident Moser bestätigte diese Vermutung hinsichtlich des Bereichs Post und Telekom und erneuerte seine Empfehlung, mit einer schärferen Regelung der Bezüge und Unvereinbarkeitsbestimmungen für Überwachungsorgane Abhilfe zu schaffen.

Rechnungshof empfiehlt Sanktionierung bei Regelverstößen

Entgegen der – nicht verpflichtenden – OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance gestalteten die untersuchten Unternehmen je nach Gebietskörperschaft Managerverträge gemäß unterschiedlicher Voraussetzung. Verschiedene Regelungen etwa zur Festsetzung von Gehaltsobergrenzen kommen nicht nur zwischen Bund und Ländern zur Anwendung, sondern auch zwischen Gebietskörperschaften auf Landesebene, wie Moser festhielt, außerdem entsprachen bei keiner Gebietskörperschaft sämtliche geprüfte Verträge der jeweiligen Verordnung.  

Der Rechnungshofpräsident nannte als Beispiel automatische Gehaltsanpassungen bei mehr als zwei Drittel der untersuchten Bezüge, obwohl diese in den Vertragsschablonenverordnungen nicht vorgesehen waren. Moser bekrittelte, dass bei Verstößen gegen die Verordnungsbestimmungen keinerlei Sanktionen schlagend würden, auch der Public Corporate Governance Kodex des BKA sei zwar ein wesentlicher Schritt zur Behebung der Missstände, stelle jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dar.

Verpflichtende Offenlegung der Managergehälter angeregt

Ebenfalls keine Beachtung fanden die OECD-Grundsätze hinsichtlich Offenlegung der Managergehälter, da rund 90% der befragten Unternehmen ihre Managervergütung nicht veröffentlichten. Das österreichische Unternehmensgesetzbuch sieht verpflichtende Angaben der Managerbezüge im Jahresabschluss vor, außer bei Gesellschaften mit weniger als drei Personen im Vorstand. Diese Ausnahme gelte allerdings nur bei 24 der 232 geprüften Unternehmen, unterstrich Moser und empfahl daher im Sinne der OECD-Bestimmungen, alle öffentlichen Unternehmen zur Publikation ihrer Managerbezüge zu verpflichten. Damit würde nicht nur die Glaubwürdigkeit unternehmerischen Handelns gestärkt, sondern auch das Unternehmensverhalten zum Schutz der Investoren sinnvoll beeinflusst. In Verbindung damit fordert Moser auch Veröffentlichungen zu Grundsätzen und Kriterien einer Erfolgsbeteiligung, zu wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr, zum Verhältnis fixer und variabler Bezüge sowie zu den Pensions-und Abfertigungsregelungen in jedem einzelnen Managervertrag.

Ausgesprochen wird im Rechnungshofbericht zudem die Empfehlung, eine Novelle der Vertragsschablonenverordnung des Bundes einzuleiten, in der Richtwerte für Gehaltsobergrenzen im Managementbereich festgelegt sind, die nur in begründeten Einzelfällen überschritten werden dürfen. Die von einigen Bundesländern festgelegten Regelungen zu Gehaltsobergrenzen könnten dazu als Beispiel dienen, schloss der Rechnungshofpräsident. (Schluss Rechnungshofausschuss)