Parlamentskorrespondenz Nr. 1020 vom 04.12.2012

Prammer geht von Änderung der NR-Geschäftsordnung vor den Wahlen aus

Vertretung des Team Stronach in Ausschüssen noch offen

Wien (PK) – Nationalratspräsidentin Barbara Prammer geht davon aus, dass die Geschäftsordnung des Nationalrats noch in dieser Legislaturperiode geändert wird. Vor allem jene Paragraphen, die die Klubgründung, die Ausschusszusammensetzung und die Redezeitverteilung im Plenum regeln, sollten ihrer Meinung nach rasch adaptiert werden, wie sie heute bei einem Pressegespräch erklärte. Derzeit würden darüber Verhandlungen zwischen den Klubs geführt.

Prammer selbst sprach sich neuerlich dafür aus, die Möglichkeit einer Klubgründung während einer Legislaturperiode einzuschränken. Angesichts des in Österreich geltenden Listenwahlrechts sei es "eigentlich unlogisch", dass jederzeit neue Klubs gebildet werden können, meinte sie. Auch die Bevölkerung habe dafür "endenwollendes Verständnis". Schließlich würde in erster Linie eine Partei und nur in den seltensten Fällen eine Person gewählt. Konkret kann sich die Nationalratspräsidentin etwa vorstellen, für Klubgründungen eine Frist von ein paar Monaten bis maximal ein Jahr nach der Wahl zu setzen.

Prammer sieht aber auch generell das Problem, dass die Geschäftsordnung des Nationalrats, die, wie sie meinte, trotz ihrer Ungenauigkeit jahrzehntelang funktioniert habe, nicht für sechs Klubs ausgelegt ist. Aktuelle Schwierigkeiten sieht sie unter anderem bei der Verteilung der Redezeit im Plenum und bei der Größe der Ausschüsse. Da jeder Klub pro Sitzungstag mindestens 60 Minuten Redezeit zur Verfügung haben muss, werden große Klubs stark benachteiligt.

In welchen Ausschüssen das Team Stronach vertreten sein wird, darüber wird laut Prammer zwischen den Klubs noch verhandelt. Die Wunschliste des Team Stronach korreliere nicht mit dem Vorschlag der anderen fünf Fraktionen, hielt sie fest. Angedacht ist eine Vertretung in fünf Ausschüssen, diese wären dann auf 35 Mitglieder zu vergrößern. Der Hauptausschuss ist, so Prammer, definitiv nicht darunter, da in diesem Fall auch viele andere Gremien, die an eine Mitgliedschaft im Hauptausschuss anknüpfen, etwa der Sicherheitsrat, neu zusammengesetzt werden müssten.

Für die beiden Plenarsitzungen morgen und übermorgen gilt weiter die vorläufige Redezeitverteilung, die bereits für die letzten Sitzungen vereinbart wurde, berichtete Prammer. Nach diesem Zeitregime hat eine so genannte "Wiener Stunde" 69 Minuten. Auch die Fragestunde wird deutlich länger dauern, da dem Team Stronach neben Zusatzfragen eine eigene Hauptfrage zugestanden wurde. Das Team Stronach kann auch, wie alle anderen Klubs, eine Sondersitzung pro Jahr beantragen.

Völlig ins Leere gehen nach Ansicht von Prammer Vorwürfe, der Nationalrat würde zu wenig arbeiten. Sie wies darauf hin, dass nach den beiden Plenarsitzungen morgen und übermorgen heuer noch etliche Ausschusssitzungen anberaumt sind. Da aufgrund der dicht gedrängten Tagesordnung bei diesen Sitzungen auch einige beschlussreife Vorlagen auf den Jänner verschoben wurden, hat die Präsidiale bereits entschieden, den Plenarreservetag im Jänner in Anspruch zu nehmen.

Entschädigungsfonds beendet seine Arbeit

Was die bevorstehenden Gesetzesbeschlüsse betrifft, hob Prammer insbesondere die Novelle zum Entschädigungsfondsgesetz hervor, mit der die rechtlichen Voraussetzungen zur Beendigung der Arbeit des Entschädigungsfonds geschaffen werden (siehe PK-Nr. 989/2012). Wie Prammer erläuterte, soll der eigentliche Fonds seine Arbeit Ende 2015 abschließen und die beim Fonds eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitutionen Ende 2018 folgen. In beiden Fällen ist ein Schlussbericht vorgesehen, der dem Hauptausschuss des Nationalrats zur Kenntnisnahme vorgelegt werden soll.

Laut Prammer sind von den 210 Mio. US-Dollar, mit denen der Entschädigungsfonds dotiert war, nur noch rund 4 Mio. US-Dollar auszuschütten. Etwa 2.000 Auszahlungen sind derzeit noch offen, davon müssen in 1.000 Fällen Erben gesucht werden. Sollte eine Auszahlung nicht in allen Fällen möglich sein, kommen die restlichen Fondsmittel Hilfsprogrammen für hinterbliebene NS-Opfer zugute. Bei der Schiedsinstanz für Naturalrestitutionen liegen nach Darstellung von Prammer noch 750 offene Fälle.

Angesprochen auf die Wehrpflicht-Volksbefragung hielt Prammer fest, sie selbst werde mit voller Überzeugung für die Abschaffung der Wehrpflicht stimmen. (Schluss)