Parlamentskorrespondenz Nr. 1025 vom 05.12.2012

Mehr Kurzarbeit und Anspruch auf Pflegeurlaub ausgeweitet

Nationalrat billigt Zugangsbeschränkungen zur Invaliditätspension

Wien (PK) – Arbeit soll weniger krank machen, darüber war sich der Nationalrat beim Kapitel Arbeit und Soziales prinzipiell einig. Die Vorbeugung von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen von ArbeitnehmerInnen durch den verstärkten Einsatz von ArbeitsmedizinerInnen und ArbeitspsychologInnen in Unternehmen wird im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verankert. Dafür wird im Zuge von langfristigen Finanzierungs der Zugang zur Invaliditätspension erschwert und auf mehr Umschulung und Rehabilitation gesetzt. Kurzarbeit wird ausgeweitet und die Pflegefreistellung orientiert sich auch an den Bedürfnissen von Patchworkfamilien.   

Belastungen am Arbeitsplatz systematisch durchleuchten

Abgeordneter Herber KICKL (F) sah eine alarmierende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Die Krisenbekämpfung der Regierung versage, man prolongiere mit den Maßnahmen auf europäischer Ebene die Krise in Wirklichkeit nur. Zur vorliegenden Novelle stellte er fest, es sei eine Tatsache, dass psychische Belastungen der ArbeitnehmerInnen immer mehr zunehmen. Es zeige sich darin, dass die ausbeuterischen Bedingungen in der Arbeitswelt sich unter dem Schlagwort der "Flexibilisierung" immer weiter verschärfen. Die verstärkte Einbeziehung der Arbeitspsychologen in den Arbeitnehmerschutz sei zu begrüßen. Man hätte dabei aber weitergehen können, als nun der Fall sei. Es werde durch das Gesetz nicht viel Neues geschaffen, weil die Regierung zu rasch dem Kostenargument der Arbeitgebervertreter nachgegeben habe, ohne über fundierte Zahlen zu verfügen.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) gab seinem Vorredner recht, dass psychische Beschwerden von ArbeitnehmerInnen im Steigen begriffen sind und oft zu Erkrankungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit führen. Die Ursachen seien bekannt: Arbeitsverdichtung, Personalverknappung und Stress. Die Gesetzesinitiative ziele auf eine bessere Prävention ab. Den Betriebsräten komme eine wichtige Rolle in der Gesundheitsförderung in Unternehmen zu. Die Gesetzesänderung werde zu gesünderen Arbeitsplätzen beitragen, war Riepl überzeugt.

Abgeordneter Birgit SCHATZ (G) sah in der Novelle eine überfällige Reaktion auf die Zunahme psychisch bedingter Krankenstände und auf die Belastung der ArbeitnehmerInnen. Sie fürchte nur, dass die Novelle nur begrenzte Wirkung zeigen werde, meinte sie und brachte daher einen Abänderungsantrag ein, dessen zentrale Forderung die fixe Verankerung von Arbeits- und Organisationspsychologen als Präventivkraft im Gesetz ist. Diese müssten den Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften gleichgestellt werden. Die Novelle bringe nur eine Kann-Bestimmung, und damit keinen Fortschritt. Ein weiterer Punkt sei die Ausdehnung der Präventionszeiten in allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl, forderte Schatz in einem weiteren Abänderungsanträge. Auch müssten die Strafen für Verstöße müssten an die Inflation angepasst werden. Information und Beratung allein genügten nicht immer. Die Abgeordnete meinte, die im Gesetz vorhandene Definition der psychischen Belastungen sei zwar gut, es sei aber ein Fehler, sich Abhilfe dagegen allein durch Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes zu versprechen. Ein Schritt wäre die Arbeitszeitverkürzung, hier müsse man bei der Reduktion der Überstundenbelastung ansetzen, argumentierte Schatz und brachte dazu einen Entschließungsantrag ein.

Auch Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) stellte fest, dass Maßnahmen gegen die psychische Belastung am Arbeitsplatz im Sinne der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen notwendig seien. Die Aufgabe der ArbeitspsychologInnen werde nicht so sehr die individuelle Betreuung sein, sondern die Durchleuchtung der Arbeitsprozesse und eine Beurteilung von Arbeitsplätzen, um Ursachen psychischer Erkrankungen zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. Das sei zwar derzeit nicht verpflichtend, man schaffe aber mehr Möglichkeiten für Betriebe, solche Beurteilungen durchzuführen. Da es noch nicht genug Arbeitspsychologen gebe, setze man auch auf die verstärkte arbeitspsychologische Ausbildung von Arbeitsmedizinerinnen. Die enorme Bandbreite an Unternehmen erlaube es nicht, eine einheitliche verpflichtende Regelung zu schaffen, hielt er Abgeordneter Schatz entgegen. Derzeit sei aber ein Pilotprojekt zur Erarbeitung von Kriterien der Einbeziehung von ArbeitspsychologInnen in Unternehmen im Laufen. Er verspreche sich daraus Fakten, auf denen man weiter aufbauen werde.  

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) wies darauf hin, dass sich von 1995 bis 2008 die Krankenstandstage aufgrund psychischer Belastungen mehr als verdoppelt und die Fehltage in den letzten 20 Jahren verdreifacht haben. Man habe das Problem zwar erkannt, die Regierung sei aber noch nicht bereit, den Arbeitnehmerschutz entsprechend zu erweitern. Es bestehe weiter akuter Handlungsbedarf. Es müsse eine verpflichtende Einbeziehung der ExpertInnen in Fragen der Prävention festgeschrieben werden, denn Prävention komme sicher günstiger als eine spätere Reparatur von Schäden. Der Antrag des BZÖ dazu gehe wesentlich weiter als der Kompromiss der Regierung.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) meinte, es sei sicher nicht das Maximale erreicht, aber zumindest ein erster Schritt gesetzt worden. Die Sozialdemokratie begrüße diesen. Sie sei aber skeptisch in der Frage der Nachschulung von ArbeitsmedizinerInnen, sagte die Abgeordnete. Diese Maßnahme werde sicher nicht ausreichen. Der Stellenwert von ArbeitspsychologInnen müsse auf jeden Fall aufgewertet werden.

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) stellte fest, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz viele negative Folgen nach sich ziehe und oft auch zu Medikamenten- und Alkoholmissbrauch beitrage. Termindruck und Mobbing seien die verbreitetsten psychosozialen Belastungen. Hier seien es notwendig, Präventionsmaßnahmen in der Gestaltung der Arbeitszeit, der sozialen Beziehungen und des Arbeitsumfelds zu setzen. Strafen seien in diesem Zusammenhang aber nicht das richtige Instrument, meinte sie, und erteilte der in der Novelle vorgesehen Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Auflagen des Arbeitsinspektorats eine klare Absage.

Die Gesetzesnovelle wurde in Zweiter und Dritter Lesung mehrheitlich beschlossen. Die zwei Abänderungsanträge der Grünen blieben in der Minderheit. Der von den Grünen eingebrachte Entschließungsantrag zur Senkung der Überstundenbelastung wurde ebenfalls abgelehnt.

Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurden der Antrag des BZÖ betreffend die Gleichstellung der ArbeitspsychologInnen. Ebenfalls in der Minderheit blieben die Anträge der Grünen betreffend die Hinzuziehung von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen sowie zu Kontrollstrukturen zum Arbeitsrecht in der Arbeitskräfteüberlassung.

Opposition kritisiert umfangreichen Antrag zum Sozialrechts-Änderungsgesetz

Abgeordneter Herbert KICKL (F) kritisierte scharf die Vorgangsweise, mit der man diese wichtigen sozialpolitischen Gesetze beschließt. Es sei viel zu wenig Zeit, um die umfangreichen Materien zu behandeln, meinte Kickl, dasselbe gelte für den weitreichenden Abänderungsantrag, den man erst gestern erhalten habe. Der Redner sprach in diesem Zusammenhang von einem "Schnellsiederparlamentarismus". Allein die Kurzarbeit wäre es wert, genauer diskutiert zu werden, sagte er. Was die Reform der Invaliditätspension betrifft, so äußerte sich Kickl hinsichtlich des Ziels durchaus positiv. Für ihn bleiben aber Ungerechtigkeiten und Unzulänglichkeiten bestehen, da mit der Abschaffung der befristeten Invaliditätspension eine Zweiklassenpension einzementiert werde - mit ASVG-PensionistInnen einerseits, Bauern und Selbstständigen andererseits.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) unterstrich eingangs die Notwendigkeit eines staatlichen Pensionssystems, das von Kursschwankungen unabhängig ist. Die vorliegende Reform bewertete sie positiv, da diese darauf abzielt, die Menschen länger gesund im Arbeitsprozess zu erhalten. Csörgits brachte dann einen umfassenden Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ein, der sechs wesentliche Eckpunkte umfasst. Dies betrifft zunächst eine Übergangsregelung für Bauarbeiter bei der Ablösungsabgabe, eine Reparatur bei den Pensionsanpassungen, eine Verbesserung für Frauen beim Pensionskonto und Erleichterungen für UnternehmerInnen bei der Verwaltung von Urlaubsansprüchen. Darüber hinaus wird die Kurzarbeit attraktiver gestaltet, sie kann bis auf 24 Monate verlängert werden. Weiters enthält der Antrag eine Verbesserung bei der Pflegefreistellung, indem Patchwork-Familien berücksichtigt werden, leibliche Eltern Pflegeurlaub konsumieren können, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und man Pflegeurlaub nehmen kann, wenn Kinder bis zum 10. Lebensjahr im Krankenhaus liegen.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) bezeichnete die Vorhaben in Bezug auf Rehabilitation und Invaliditätspension als richtig, ihm fehlt jedoch die Prävention, um zu verhindern, dass es überhaupt zu einer Invaliditätspension kommt. Öllinger wies in diesem Zusammenhang auf den starken Anstieg psychischer Erkrankungen durch den großen Arbeitsdruck hin. Ähnlich wie Abgeordneter Kickl übte er scharfe Kritik an der Vorgangsweise der Koalition bei diesem Gesetzespaket und bemängelte, dass Bauern und Bäuerinnen, Selbstständige und BeamtInnen bei der Abschaffung der befristeten Invaliditätspension nicht einbezogen werden. Der Sozialsprecher der Grünen urgierte insbesondere, sich der ungelernten ArbeitnehmerInnen ohne Berufsschutz anzunehmen. Diese fallen nicht unter die neuen Bestimmungen, ihnen werde zugemutet, zu einem niedrigen Lohn, von dem man nicht leben könne, zu arbeiten. In einem Abänderungsantrag fordern die Grünen daher, dass diese Personengruppe nur dann auf den Arbeitsmarkt verwiesen werden, wenn sie ein Gehalt in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes netto erhalten. Weitere Kritikpunkte Öllingers betrafen die unterschiedlichen Grenzen für Rehabilitations- und Umschulungsgeld. Er sprach sich darüber hinaus für einen Rechtsanspruch für pflegende Angehörige bei der Pflegefreistellung aus.

Als ein wichtiges Signal in Richtung medizinischer und beruflicher Rehabilitation und Umschulung bezeichnete Abgeordneter August WÖGINGER (V) das vorliegende Gesetzespaket. Es gelte, Menschen länger im Erwerbsleben zu erhalten. Als wesentlichen Aspekt erachtete Wöginger die Einrichtung eines Kompetenzzentrums, um einheitliche Standards und Kriterien für die Beurteilung sicherzustellen. Er zeigte sich auch zufrieden darüber, dass die Berufsfeuerwehr in das Nachtschwerarbeitsgesetz einbezogen wird.

Abgeordnetem Sigisbert DOLINSCHEK (B) geht das Gesetzespacket nicht weit genug. Dennoch bewertete er einige Punkte positiv, wie etwa einheitliche Standards bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, die Einbeziehung der Berufsfeuerwehr in das Nachtschwerarbeitsgesetz und die Verbesserung bei der Pflegefreistellung. Er zeigte sich jedoch skeptisch, ob die Maßnahmen hinsichtlich der Invaliditätspension auch zum Ziel führen, zumal Rehabilitation und Umschulungen nicht helfen, wenn es keine Jobs gibt.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) konzentrierte sich in seinem Redebeitrag auf die Situation in Pflegeheimen, wo auch junge behinderte Menschen untergebracht werden. Er schlug daher vor, Schwerpunktheime zur altersgerechten Versorgung für behinderte Personen einzurichten.

Auch Abgeordneter Norbert HOFER (F) teilte diese Auffassung und verwies auf seinen eigenen Antrag. Er forderte weiters im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, Behindertenausweise, die zum Halten und Parken an bestimmten Stellen berechtigen, auch vom Bundessozialamt ausstellen zu lassen und nicht von der Bezirkshauptmannschaft oder vom Magistrat.

Für Abgeordneten KATZIAN (S) bringt das Gesetz wichtige und maßgebliche sozialpolitische Neuerungen. Er räumte jedoch ein, dass es weiterer Maßnahmen bedürfe, um auch die entsprechenden Jobs zur Verfügung zu stellen. Katzian freute sich über den positiven Trend der letzten Monate, nachdem wieder mehr Menschen über 50 Jahre in den Arbeitsprozess eingegliedert werden konnten. Der Mandatar schlug auch ein Bonus-Malus-System vor, wonach Unternehmen mit einem unterdurchschnittlichen Anteil älterer ArbeitnehmerInnen mehr zahlen müssten, jene mit einem überdurchschnittlichen Anteil belohnt werden.

Empört über die viel zu rasche Behandlung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes zeigte sich Abgeordnete Birgit SCHATZ (G). Auch wenn sich die Kurzarbeit als positiv erwiesen habe, wäre es ihrer Ansicht nach notwendig, über die bisherigen Kosten und Mittelverteilung ausführlich zu diskutieren. Sie erinnerte daran, dass die Unternehmen in letzter Zeit Gewinne gemacht haben, weshalb man überlegen könnte, ob diese nicht wieder einen Anteil zurückzahlen könnten. Jedenfalls bewertete sie die gesamte Vorgangsweise der Koalition als ein peinliches Zeichen für den Parlamentarismus, der nur auf Zuruf der Sozialpartner handle.

Hundsdorfer: Kurzarbeit nützt vor allem Kleinbetrieben

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER widersprach seiner Vorrednerin heftig. Die jetzige Regelung zur Kurzarbeit laufe am 31. Dezember aus, argumentierte er, außerdem hätten sich in diesem Bereich die Entwicklungen beschleunigt. Die Kurzarbeit habe sich gut bewährt, ebenso die Einbeziehung der Sozialpartner. Von der Kurzarbeit hätten in erster Linie Klein- und Kleinstbetriebe Gebrauch gemacht, von den rund 2800 Unternehmen finde sich nur eines mit rund 1000 MitarbeiterInnen, informierte er.

Der Sozialminister stellte auch den Vorwurf der Ungleichheit bei der Invaliditätspension in Abrede. Selbstständige und Bauern könne man nicht umschulen, sagte er, mit diesem Gesetz sei es aber gelungen, ein wesentliches Problem anzugehen. Was die ungelernten ArbeitnehmerInnen betrifft, so habe man dem AMS für diese Gruppe 750 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die betreffenden Personen hätten auch Rechtsanspruch auf eine medizinische Rehabilitation und sie würden auch Rehabilitationsgeld bekommen, wenn sie sich umschulen lassen. Grundsätzlich werde es auch in Zukunft eine Invaliditätspension geben, sagte Hundstorfer, man schaffe nur die befristete Invaliditätspension ab. 

Erfreut zeigte sich der Minister über die Tatsache, dass der derzeitige Zuwachs an Beschäftigten in erster Linie die Gruppe über 50 Jahre betrifft. Innerhalb eines Jahres sei die Beschäftigung der über 60jährigen um 10 Prozent gestiegen, fügte er hinzu.

"Aktivieren statt pensionieren" sei der Grund für die Reform, betonte Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V). Das nütze den Betroffenen und bringe ihnen mehr Chancen. Auch sie begrüßte die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt für ältere ArbeitnehmerInnen.

Man könne auch Bauern und Selbstständige umschulen, erwiderte Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) dem Sozialminister. Die Neuregelung bei der Pflegefreistellung begrüßte sie ausdrücklich, meinte aber, dass dies zu den übrigen Themen des Gesetzespakets nicht passe. Sie konnte auch nicht verstehen, warum man dies nicht schon im Ausschuss vorgelegt hat, zumal dort ein entsprechender Antrag der FPÖ zur Diskussion stand.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) appellierte an die Wirtschaft, die umgeschulten Personen auch aufzunehmen. Sie unterstützte grundsätzlich den Antrag der FPÖ zu den Pflegeheimen, wies aber darauf hin, dass dies Länderkompetenzen betreffe. Deshalb rief sie ihre KollegInnen im Nationalrat auf, die LandespolitkerInnern dahingehend zu sensibilisieren. Im Sinne einer selbstbestimmten Lebens sind laut Königsberger-Ludwig grundsätzlich neue Modelle für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) bezog sich auf den Entschließungsantrag seines Parteikollegen Norbert Hofer gegen die Unterbringung Jugendlicher mit Behinderung in Alten- und Pflegeheimen. Doppler zufolge sei es untragbar, dass Österreich offensichtlich über Geld für EU-Rettungsschirme verfüge, die Mittel für geeignete Einrichtung, die jungen Menschen mit Behinderung ein selbständiges Leben ermöglichen, jedoch nicht in die Hand nehme.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) sprach die Thematik der Invaliditätspensionen an und betonte, auf Grund der geringeren Pensionsleistungen und der kürzeren Lebenserwartung ihrer BezieherInnen sei diese Form der Pensionsversorgung, die oft wegen psychischer Erkrankungen in Anspruch genommen werde,  keineswegs "erstrebenswert". Sie werte präventive Maßnahmen wie etwa das Programm fit2work und auch die verstärkte Einbindung der AllgemeinmedizinerInnen als äußerst notwendig. Es gelte, so Höllerer, genesene Personen unter 50 wieder in das Berufsleben zurückzuführen.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) begrüßte außerordentlich, dass das Schwerstarbeitergesetz nun auch für Berufsfeuerwehrleute gelte, habe eine wissenschaftliche Studie doch belegt, dass diese Berufsgruppe in Deutschland auf Grund der herausfordernden Tätigkeiten eine um sieben Jahre verkürzte Lebenserwartung habe, wobei die Situation in Österreich wohl ähnlich sei.

Bei der späteren Abstimmung zum Sozialrechts-Änderungsgesetzes erhielten alle Regierungsvorlagen die Zustimmung der Mehrheit. Zur " Hinzuziehung von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen analog der Bestimmungen bezüglich ArbeitsmedizinerInnen" wurden mehrere seitens der SPÖ eingebrachte Abänderungs- und Zusatzanträge mehrheitlich angenommen. In dritter Lesung wurde die Gesetzesvorlage ebenfalls von der Mehrheit angenommen. Die vier Anträge der Opposition wurden abgelehnt.

ZiviltechnikerInnen werden in Pensionsversicherungssystem integriert

Die derzeitige Finanzkrise zeige auf, meinte Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S), dass private kapitalgedeckelte Pensionssysteme nur begrenzt Sicherheit böten. Er stehe daher klar für das österreichische Pensionssystem, das auf dem Umlageverfahren beruhe, ein. Mit der Übertragung der ZiviltechnikerInnen in das gesetzliche Pensionsversicherungssystem setze man nun einen wichtigen Schritt in Richtung Harmonisierung der Pensionsversicherungen, letztlich sollte jedoch die gesamte Bevölkerung Anspruch auf ein einheitliches Pensionsrecht haben, unterstrich Spindelberger. Er brachte weiters einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien zur formalen Adaptierung des Gesetzesentwurfes ein.

Das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz wertete auch Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) als gute Maßnahme zur pensionsrechtlichen Harmonisierung, mit der Ungleichbehandlungen auf Grund unterschiedlicher Pensionsversicherungen beseitigt würden. Die Überführung der ZiviltechnikerInnen in die SVA biete dieser Berufsgruppe mehrere Vorteile, etwa dass damit auch eingetragene PartnerInnen als Familienangehörige gewertet würden, so Fürntrath-Moretti.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) betonte, die FPÖ bekenne sich sowohl zum Umlagesystem als auch zur zweiten und dritten Säule der Pensionsversicherung. Kritisch merkte er allerdings an, es fehle noch an gesetzlichen Regelungen, die "Abzocke" von Pensionskassen zu unterbinden. Zur Pensionsversicherungsänderung für ZiviltechnikerInnen sagte Neubauer, damit beseitige man auch Wettbewerbsnachteile für diese Berufsgruppe.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) drückte seine Freude über die Einigung mit den ZiviltechnikerInnen zur vorliegenden Novelle aus.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) befürwortete ebenfalls den Gesetzesentwurf, fügte jedoch hinzu, auch eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wäre angebracht.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER stellte klar, dass die ZiviltechnikerInnen mit 214 Mio. € einen großen Teil an "Eigenleistung" in das für sie neue Pensionsversicherungssystem brächten. Damit werde nicht nur Sicherheit gegenüber den Einzahlenden gewährt, auch Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Gruppen dieses Berufsfeldes werde geschaffen, wodurch man auch "unerfreulichen" Wettbewerb, etwa bei Ausschreibungen von Ziviltechnikberufen, verhindere. Hundstorfer verdeutlichte einmal mehr, er halte ein solides umlagefinanziertes staatliches Pensionssystem als Garant für eine sichere Altersvorsorge.

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) sprach für ihre Fraktion die Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle aus, regte aber auch die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten an.

Selten finde man bei sozialpolitischen Themen solch fraktionsübergreifende Einigkeit, zeigte Abgeordneter Karl DONABAUER (V) seinen Wohlgefallen an der Vorlage, die den ZiviltechnikerInnen, belastet durch den demographischen Prozess sowie die Finanzkrise, nütze. Auch dass das Urlaubsgesetz zur Pflegefreistellung in diesem Zusammenhang novelliert werde, hieß er gut.

Der S-V-Abänderungsantrag zum Pensionsfonds-Überleitunggesetz erhielt ebenso die Zustimmung der Mehrheit wie der restliche Teil der Regierungsvorlage, die auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen wurde.

Hitzeferien für Bauarbeiter

Positiv hob Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) hervor, dass mit der vorliegenden Regierungsvorlage unterentlohnte Bauarbeiter über ihre geringe Entlohnung in Zukunft informiert werden müssen und damit selbst Schritte dagegen setzen können. Ebenso fand er an der Erhöhung des Strafrahmens bei Lohndumping und an der Verankerung von "Hitze" im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetze Gefallen.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) fand es gerade angesichts des Klimawandels ebenso richtig, dass Hitze nun auch als Schlechtwetter gewertet werde. Bei Arbeiten mit großer körperlicher Belastung, wie sie an Baustellen durchgeführt werden, sei eine entsprechende Adaptierung der Beschäftigungsverhältnisse notwendig, um gegen Lohn- und Geschäftseinbußen auf Grund von Schlechtwetter vorzugehen, meinte der V-Mandatar.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) sprach sich klar für die Novelle aus, äußerte jedoch den Wunsch, die neuen Regelungen sollten für sämtliche ArbeitnehmerInnen gelten.

Die Regierungsvorlage zum Bauarbeiter -Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz wurde in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF kündigte in Folge den Antrag der FPÖ auf einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der Hypo-Bank an, Debatte dazu sei allerdings keine verlangt worden.(Fortsetzung Nationalrat)