Parlamentskorrespondenz Nr. 1035 vom 06.12.2012

Nationalrat gibt grünes Licht für neue Studiengebührenregelung

Diskussion um Tierversuche

Wien (PK) – Die Novelle zum Universitätsgesetz und zum Studienförderungsgesetz, die heute vom Nationalrat mehrheitlich verabschiedet wurde, soll Rechtssicherheit im Bereich der Studiengebühren herstellen. Demnach werden Studienbeiträge ab Sommersemester 2013 von ordentlichen Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates bei Überschreitung der Studiendauer um mehr als zwei Semester eingehoben - ebenso von ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten, sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen, und von außerordentlichen Studiereden. Wenn es bis 1. Juni 2014 zu keiner Neuerung der Studienbeitragsregelung kommt, soll die vorliegende Fassung in Geltung bleiben. Eine Anhebung der Freibeträge bei nichtselbständigen Einkommen bringt außerdem Verbesserungen für BezieherInnen von Studienbeihilfen.  

Der F-Entschließungsantrag, in dem Abgeordneter Martin Graf für die Valorisierung der Studienbeihilfe eintritt, blieb jedoch in der Minderheit.

Die innerstaatliche Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie bot darüber hinaus Anlass, über das sensible Thema der Tierversuche zu diskutieren.

Studiengebühren ja oder nein – eine Frage ohne Aussicht auf Konsens

Abgeordneter Martin GRAF (F) erinnerte an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das die Reparatur des Universitätsgesetzes notwendig gemacht hat. Da die ÖVP und ihr Minister Töchterle die Studiengebühren wieder einführen wolle, habe der Minister eine Reparatur des Gesetzes monatelang verweigert, so der Wissenschaftssprecher der FPÖ. Er, Graf, sei nun froh, dass nach 18 Monaten Rechtsunsicherheit Rechtssicherheit hergestellt werde, wie dies die FPÖ mehrfach verlangt habe. Abzulehnen sind Graf zufolge aber rückwirkende Bestimmungen zugunsten von Universitäten, die Studiengebühren eingehoben haben, weil dies eine Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Universitäten darstelle. Diese rechtlich unsaubere und ungerechte Lösung werde vor dem Verfassungsgerichtshof kaum halten, zeigte sich Graf überzeugt und brachte dazu einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein. Sollte dieser Abänderungsantrag abgelehnt werden, beantragte der Redner eine namentliche Abstimmung über die betreffende Passage des Gesetzes.

Abgeordnete Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) bekräftigte das politische Ziel, soziale Fairness, Leistungsorientierung, Studienplatzfinanzierung und bessere Betreuungsrelationen herbeizuführen, indem man die Studierenden mit einem kleinen Beitrag an den Kosten des Studiums beteiligt. Österreich sei beinahe das einzige Land in Europa, das noch keine Studiengebühren eingeführt habe. Es gehe um Verbesserung der Betreuungsrelation, um höhere Studienqualität und um raschere Abschlüsse. Demokratie bedeute Kompromisse zu finden, sagte sie. Die von Graf angesprochene verfassungsrechtliche Problematik werde von ExpertInnen unterschiedlich beurteilt, bemerkte die Abgeordnete. Was vorliege, sei ein guter Kompromiss, dem ihre Partei zustimme. Die ÖVP werde aber ihr Ziel, Studiengebühren und bessere Studienförderungen zu erreichen, fortsetzen.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) verlangte eine breitere und zugleich tiefergehende Diskussion über den tertiären Bildungssektor. Die Zielvorstellungen für die Universitäten im Gesetz seien schön, aber viel zu schwammig formuliert. Alle bekennen sich zum Wert der  Bildung, der mit Wohlstand und Gesundheit verknüpft sei und die Voraussetzung für Kritikfähigkeit und Emanzipation darstelle. Es sei daher wünschenswert, breiteren Bevölkerungsschichten einen besseren Zugang zur tertiären Bildung zu öffnen. Österreich falle laut OECD aber bei der Entwicklung der Akademikerquote weiter zurück, klagte Grünewald und wies darauf hin, dass viele Talente verloren gingen, weil oft nur gebildete und wohlhabende Eltern ihren Kindern gute Bildungschancen bieten können. Die hohen Lebenshaltungskosten der Studierenden überschrittten die finanziellen Möglichkeiten vieler Familien. 25 % der Studierenden seien armutsgefährdet, viele müssten arbeiten und viele seien schließlich gezwungen, ihr Studium aufzugeben. Abgeordneter Grünewald mahnte daher mehr soziale Ausgewogenheit in der Hochschulpolitik ein.

Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) zeigte sich erfreut über die Herstellung von Rechtssicherheit an den Universitäten und über die Verbesserung der Studienbeihilfen. Studiengebühren, die die Zahl der Studienanfänger einbrechen ließ, werden künftig nur Drittstaatsangehörige und Langzeitstudierende zahlen, die für ihre lange Studiendauer keine ausreichenden Erklärungen vorweisen können. Auch sie würde auf rückwirkende Bestimmungen lieber verzichten, sagte Kuntzl, sprach aber zugleich von einer sauberen Lösung, die unter Beiziehung von Verfassungsexperten gefunden wurde. Die Verbesserung der Studienbeihilfen über Freibeträge sei zu begrüßen. "Das ist ein wichtiger erster Schritt, dem weitere folgen sollen", schloss Andrea Kuntzl.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) kritisierte die vorliegende Gesetzesreparatur, mit der der "Wahlkampfgag" des Jahres 2008 fortgeschrieben werde. Der Minister, der Studiengebühren und Studienplatzfinanzierung einführen wollte, sei ohne Ergebnis aus den Verhandlungen mit den Koalitionspartner gekommen. Die ÖVP spreche von Leistungsgedanken und Gerechtigkeit, sitze aber mit "Studienbeitragsverhinderern" in einem Boot, resümierte Widmann. Der Redner fragte auch, ob es vernünftig sei, Studien, die für Drittstaatsangehörige in Stockholm oder New York 16.000 € kosten, in Österreich für 700 € anzubieten. Mit dieser Politik werde es auf keinen Fall gelingen, heimischen Studierenden an den Universitäten gute Studienbedingungen zu bieten. Was hier vorliege, sei kein großer Wurf, das sei ein "Murks", den man ablehnen müsse.

Abgeordneter Peter MAYER (V) wies darauf hin, dass es für FacharbeiterInnen selbstverständlich sei, persönliche Beiträge zur Finanzierung ihrer Ausbildung zu leisten. Dasselbe sollte auch für AkademikerInnen gelten, weil sie auch aufgrund ihres Studiums erwarten könnten, einen besser bezahlten Beruf zu bekommen. Daher sollte man sozial gestaffelte Studiengebühren einführen, forderte er. Nur so werde es gelingen, die Zahl der prüfungsaktiven StudentInnen und die Akademikerquote in Österreich zu erhöhen.

Töchterle bekräftigt, an Studiengebühren festhalten zu wollen

Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE erläuterte, er habe 2008 sofort versucht, ein neues Gesetz über Studiengebühren zu initiieren, habe dafür aber nicht die Zustimmung des Koalitionspartners gefunden. Da dadurch ein lückenhaftes Universitätsgesetz in Kraft gewesen sei, habe der Verfassungsgerichtshof an die Politik appelliert, Rechtssicherheit zu schaffen. Es sei nun gelungen, diese durch einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen, sagte der Minister. Ab dem Sommersemester nächsten Jahres werden alle Unis für bestimmte Personengruppen Studienbeiträge einheben. Das sichere den Universitäten Mehreinnahmen von 40 bis 50 Mio. € jährlich. In der Novelle sorge man durch eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage für ArbeitnehmerInnen auch dafür, dass mehr Studierende in den Genuss von Studienförderungen kommen.

Er trete nach wie vor für sozial gerechte Studiengebühren auf breiter Basis ein, betonte Töchterle. Es sei nicht einzusehen, warum österreichische SteuerzahlerInnen die Studienplätze ausländischer Studierender finanzieren sollen. Studienbeiträge in maßvoller Höhe hielten keine Studierenden vom Studium ab, das sei durch Studien belegt, stellte der Minister fest, er könne das auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Zugleich trete er für den Ausbau Studienförderungen ein. Es gebe dazu zwei Arbeitsgruppen, deren Ergebnisse eine solide Basis für weitere Initiativen versprächen.

Abgeordneter Elmar MAYER (S) begrüßte ausdrücklich den vernünftigen und ehrlichen Kompromiss in einer heiklen Frage. Es sei auch positiv, dass 40.000 Studierende von der Erhöhung der Arbeitnehmerabsetzbeträge profitieren werden. Ein zukunftsweisender Kompromiss sei im Bereich der PädagogInnenausbildung gefunden worden, äußerte er sich zufrieden. Er hoffe daher, dass die betreffende Gesetzesinitiative bald zu einem guten Abschluss gebracht werde, sagte der Abgeordnete.

Abgeordnete Laura RUDAS (S) nannte Studiengebühren aus ihrer Sicht als sozial ungerecht, denn sie benachteiligten vor allem Arbeitnehmerkinder. Sie verstehe nicht, wie man sich für Studiengebühren, für Bildungshürden, Zugangsbeschränkungen und letztlich für die Förderung einer Bildungselite aussprechen könne. Rudas wies noch auf Verbesserungsbedarf im Stipendiensystem hin. 

Zunächst wurde in getrennter Abstimmung der Abänderungsantrag der FPÖ hinsichtlich der rückwirkenden Bestimmungen zugunsten jener Universitäten, die in der letzten Zeit Studiengebühren eingehoben haben, mehrheitlich abgelehnt. Der betreffende Gesetzesteil wurde sodann in der Fassung des Ausschussberichts in namentlicher Abstimmung mit 95 Jastimmen gegen 59 Neinstimmen bestätigt. Die restlichen Teile des Gesetzes wurden mit Mehrheit angenommen. Der Entwurf passierte sodann auch in Dritter Lesung den Nationalrat mehrheitlich.

Tierversuche – eine schwierige Gratwanderung

Schließlich wurde auch das Tierversuchsrechtsänderungsgesetz (TVRÄG) das Nationalratsplenum mit Mehrheit angenommen. Es umfasst neben Neuerungen im Tierversuchsgesetz 2012 auch Änderungen von Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Biozid-Produkte-Gesetzes, des Futtermittelgesetzes, des Gentechnikgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes und dient der Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU.

Mit in Verhandlung standen auch zwei Oppositionsanträge. Die Grünen sprechen sich für eine gesetzliche Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen aus. Dieser Antrag wurde ebenso wie ein Entschließungsantrag des BZÖ zu einem zeitgemäßen Tierversuchsgesetz mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) wies darauf, dass im Vorjahr über 190.000 Tieren in Österreich von Tierversuchen betroffen war. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu einem zeitgemäßen Tierversuchsgesetz habe zur Umsetzung 21 Monate gebraucht, aufgrund der verspäteten Vorlage werde heute unter Zeitdruck ein lückenhaftes Gesetz beschlossen, kritisierte er. Einige wichtigen Punkte seien noch offen geblieben. So sei es notwendig, den Tierschutz in Verfassungsrang zu heben. Es müsse sichergestellt werden, dass strengere österreichische Regelungen bestehen bleiben, ein Ethikkatalog sei zu erarbeiten und die Einbeziehung der Tier-Ombudsmänner im Gesetz festzuschreiben. Vock brachte deshalb einen Abänderungsantrag betreffend die Aufwertung der Tier-Ombudsmänner ein.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) stellte fest, Tierversuche sollten nie Selbstzweck sein, sondern helfen, sichere Arzneimittel für Menschen zu finden. Es seien dabei aber die Grundprinzipien "vermeiden, reduzieren und ersetzen" gültig, um mit möglichst wenig Tierversuchen auszukommen. Österreich habe hohe Standards, die auch weiter erhalten blieben, hielt Rasinger fest. Er gab auch zu bedenken, dass Österreich sich von den weltweiten Richtlinien für die Tests von Arzneimitteln ausnehmen könne. Ohne Tierversuche gebe es etwa keine Krebsforschung, fügte er hinzu.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) wies darauf hin, dass die Richtlinie den Tierschutz berücksichtigen solle, hier gebe es aber Defizite in der Umsetzung. Er brachte daher insgesamt drei Abänderungsanträge zu Bestimmungen des Gesetzes ein. Aus Sicht der Grünen sei es unverständlich, dass etwa die klare Forderung des für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministers nicht berücksichtigt wurde, ein unabhängiges Gremium für den einheitlichen Vollzug des Tierversuchsgesetzes einzurichten, sagte Pirklhuber und appellierte an die Koalitionsparteien, den Abänderungen der Grünen zuzustimmen.

Abgeordneter Erwin PREINER (S) brachte einen S-V-Abänderungsantrag ein, der unter anderem die Stellung der VertreterInnen von Tierschutzorganisationen in der Vollziehung des Gesetzes und den Handel mit Tieren betrifft. Es handle sich insgesamt um ein gutes Gesetz, war der Abgeordnete überzeugt

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) kritisierte, dass eine Reihe Bestimmungen über Tierversuche nur unscharf gefasst worden sei. Er brachte daher ebenfalls einen Abänderungsantrag ein, der unter anderem das Verbot sehr schmerzhafter Tierversuche, die strenge Regelung der Genehmigungserteilung von Tierversuchen und die rückblickende Bewertung von Tierversuchen betraf. Die Besetzung der Bundestierschutzkommission sei für ihn unverständlich, meinte er, einige der vorgesehenen Organisationen hätten darin nichts verloren. Spadiut forderte in einem Entschließungsantrag auch, dass die Tierombudsfrauen und –männer Parteienstellung in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz erhalten sollen.

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) meinte, es gebe in Österreich bereits ein sehr strenges Tierversuchsgesetz, das nun noch verschärft werde. In bestimmten Fällen sei es nicht zu vermeiden, dass Tierversuche durchgeführt werden müssen. Insbesondere die Krebsforschung komme ohne Tierversuche nicht aus. Alternativen, wie Zell- und Gewebekulturen und andere Verfahren könnten leider Tierversuche nicht zur Gänze ersetzen, gab sie zu bedenken. Jedenfalls sei es zu begrüßen, dass im Gesetz der Tierschutz sehr ernst genommen werde, um einen möglichst schonenden Umgang mit den Versuchstieren zu gewährleisten.

Balance zwischen Tierschutz und notwendiger Forschung

Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE wies darauf hin, dass es um eine Anpassung und kein völlig neues Tierversuchsgesetz gehe. Österreich liege in der Umsetzung der EU-Richtlinie im Zeitrahmen und hinke anderen Ländern nicht nach, hielt er fest. Die EU-Richtlinie bringe eine Harmonisierung der Tierversuche im EU-Raum. Das diene dem Tierschutz, denn so könne nicht mehr in Länder mit niedrigeren Standards ausgewichen werden. Es seien aber auch die Interessen der Forschung berücksichtigt worden. Er habe viel Verständnis für das Anliegen, Tierleid zu vermeiden, und sich mit dem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt. So sei es gelungen, eine gute Anpassung des Gesetzes zu schaffen, war Töchterle überzeugt. Der Tierschutzbeirat habe aber nicht in den Instanzenzug genommen werden können, das hätte der Richtlinie widersprochen, merkte Töchterle an. Grundsätzlich seien strengere österreichische Bestimmungen beibehalten, strengere EU-Bestimmungen aber übernommen worden. Es sei auch wichtig gewesen, die Interesse der Life-Sciences, die in Österreich viele Forschungserfolge verzeichnen, zu berücksichtigen.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) sprach von einer Gratwanderung zwischen Tierschutz und Forschungsinteressen. Die FPÖ sei strikt gegen unnötige Tierversuche, unterstrich er. Auf den hohen Standards, die in Österreich bestehen, dürfe man sich nicht ausruhen, meinte er und regte an, etwa eine Bestimmung einzuführen, wonach Ansuchen auf Tierversuche stets eine Erklärungen über die Alternativlosigkeit des Versuchs enthalten müssen. Es sei zu hoffen, eines Tages gänzlich darauf verzichten zu können. Der Abgeordnete thematisierte außerdem das Schächten kritisch, denn dieses verursache Tierleid und gehöre in dieser Form verboten.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) wies ebenfalls auf hohe Standards bei Tierversuchen in Österreich hin. Seit 1990 seien Tierversuche um 60 % reduziert worden, rechnete er vor. Eine wichtige Maßnahme sei die Einrichtung von Tierschutzgremium in Forschungsreinrichtungen. Leider sei es aber nicht möglich, gänzlich auf Versuche zu verzichten, auch wenn man das wünschen würde, fügte er hinzu. Wichtig sei aber, dass sie nur dazu dienen, menschliches Leid zu vermeiden. Die Novelle habe die richtige Balance zwischen den verschiedenen betroffenen Interessen gefunden, war Höfinger überzeugt.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) räumte ein, bei der Frage der Tierversuche handle es sich um eine schwierige Güterabwägung. Es gebe Bereiche, in denen sie schlichtweg notwendig seien, besonders die Krebsforschung komme nicht ohne sie aus. Im Antragsverfahren auf Versuche wird seiner Meinung jedoch nicht ausreichend auf den Schutz des geistigen Eigentums der Forschungseinrichtungen Bedacht genommen. Die Besetzung der Tierversuchskommission des Bundes kritisierte Grünewald mit dem Hinweis, die vorgesehenen Personen seien nicht qualifiziert, die komplexen wissenschaftlichen und ethischen Fragen, die mit Tierversuchen verbunden sind, zu bewerten. Deshalb verstehe er nicht, warum man sich anderen Vorschlägen, die es ja gegeben habe, verschlossen habe.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) zeigte sich mit dem neuen Tierversuchsgesetz zufrieden und betonte, die Hauptforderungen, etwa ein klarer Kriterienkatalog, seien erfüllt worden. Offen seien nur noch Kleinigkeiten. Eine Kommission zur Bewilligung von Tierversuchen erachtet Keck, wie er ausführte, für nicht notwendig, da es eine solche Kommission bereits gebe. Dieser Kommission würde jährlich rund 500 Anträge, davon 300 Neuanträge, vorgelegt, die alle geprüft würden. In jedem Fall gebe die Kommission eine Empfehlung an das Wissenschaftsministerium ab. Tierversuche mit lang andauernden Schmerzen sind Keck zufolge ausschließlich im Falle einer Pandemie erlaubt und würden sowohl die Zustimmung der Europäischen Kommission als auch sämtlicher EU-Mitgliedsstaaten benötigen.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) forderte namens der FPÖ in einem Entschließungsantrag eine Parteienstellung für die Tierschutzombudsmänner in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz.

Abgeordneter Franz WINDISCH (V) zeigte sich überzeugt, dass mit dem Tierversuchsgesetz eine gute Balance zwischen Forschung und Wissenschaft auf der einen Seite und Tierschutz auf der anderen Seite gefunden werden konnte. Das Gesetz stelle sicher, dass nur die nötigsten Tierversuche durchgeführt würden, bekräftigte er.

Bei der Abstimmung wurde das Tierversuchsrechtsänderungsgesetz unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags in Dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Die Abänderungsanträge der Grünen und des BZÖ blieben in der Minderheit. Auch die Entschließungsanträge des BZÖ und der FPÖ betreffend die Parteienstellung für Tierschutzombudsmänner in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz fanden keine Mehrheit.

Mehrheitlich nahm der Nationalrat die ablehnenden Berichte des Wissenschaftsausschusses über den Entschließungsantrag der Grünen betreffend ethische Bewertung von Tierversuchen und den Entschließungsantrag des BZÖ betreffend zeitgemäßes Tierversuchsgesetz zur Kenntnis. (Fortsetzung Nationalrat)