Parlamentskorrespondenz Nr. 1068 vom 12.12.2012

Hauptausschuss befasst sich mit National- und Entschädigungsfonds

Ex-VfGH-Präsident Adamovich wird Parteien-Transparenz-Senat leiten

Wien (PK) – Einen weiteren Schwerpunkt der heutigen Sitzung des Hauptausschusses bildeten die Jahresberichte 2011 des Zukunftsfonds, des Nationalfonds, des Entschädigungsfonds und des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe. Zudem nahmen die Abgeordneten den von Bundeskanzler Werner Faymann vorgelegten Besetzungsvorschlag für den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat an.

Dem Vorschlag zufolge soll der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs Ludwig Adamovich den Senat als Vorsitzender leiten. Als sein Stellvertreter ist Gunther Gruber, ehemaliger Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs, als weiteres Mitglied die Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Marcella Prunbauer-Glaser vorgesehen. Als Ersatzmitglieder werden der ehemalige Verfassungsrichter Kurt Heller, Marianne Händschke vom Verwaltungsgerichtshof und Landtagsdirektor Engelbert Rauchbauer genannt. Der Beschluss im Hauptausschuss fiel einstimmig, die formale Ernennung der Senatsmitglieder erfolgt durch den Bundespräsidenten.

Der Parteien-Transparenz-Senat ist gemäß § 11 Parteiengesetz beim Bundeskanzleramt einzurichten. Er entscheidet aufgrund der vom Rechnungshof übermittelten Unterlagen über die Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen im Falle eines Verstoßes gegen die neuen strengen Offenlegungs- und Rechenschaftspflichten für Parteien. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden, sie werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt.

Mittel des Zukunftsfonds reichen noch für vier Jahre

Die aktuellen Geschäftsberichte des Zukunftsfonds, des Nationalfonds, des Entschädigungsfonds und des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe wurden ebenfalls - jeweils einstimmig - zur Kenntnis genommen.

Zunächst stand der Zukunftsfonds zur Debatte, der seit 10. Jänner 2011 einem neuen Kuratorium unter dem Vorsitz von Kurt Scholz untersteht Er hat in dieser Funktion die Nachfolge von Waltraud Klasnic angetreten. Das Amt des Generalsekretärs hat Herwig Hösele mit 1. März 2011 von Richard Wotava übernommen. Der Fonds präsentiert bereits seinen 6. Bericht.

Wie Scholz aufgrund von Fragen des Abgeordneten Harald Walser (G) ausführte, wurden bislang rund 1.300 Projekte geprüft, 800 davon betreut und realisiert. Die Arbeit werde nicht leichter, gab er zu bedenken, da die Mittel für die Forschungsförderung vor allem im Bereich der Geisteswissenschaften gekürzt wurden. Dies schmerze besonders, so Scholz. Der Fonds arbeite überdies mit einer schlanken Verwaltung, von 13 Personen arbeiten 9 ehrenamtlich.

Bei den Veranlagungen sei man sehr vorsichtig und konservativ vorgegangen, betonte er, derzeit habe man noch ca. 11 Mio. € zur Verfügung. Das reiche für die nächsten vier Jahre, dann müsse die Entscheidung fallen, ob man den Fonds weiterführen werde oder nicht.

Als Erfolg hätten sich die so genannten Werkstattgespräche erwiesen, mit denen man versuche, die Arbeit des Fonds in nach außen zu kommunizieren. Bei diesen Veranstaltungen zähle man jeweils rund 200 und mehr BesucherInnen. 

Aufgabe des Zukunftsfonds, der im Jänner 2006 seine Arbeit aufgenommen hat, ist es, in erster Linie Projekte zu fördern, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, "die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen sollen mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.

Laut Bericht sind bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 1.051 Anträge eingelangt, wovon 632 genehmigt wurden. 15 Projekte waren zu diesem Zeitpunkt noch offen, 366 wurden abgelehnt, 33 zurückgezogen. 425 Projekte konnten bis dahin abgeschlossen werden, 207 waren noch im Laufen. Die genehmigten Förderungen beliefen sich auf 12,39 Mio. €. Im Jahr 2011 wurde für 149 neue Projekte insgesamt ein Betrag von rund 2,17 Mio. € genehmigt, tatsächlich ausbezahlt wurden rund 1,67 Mio. €, worin auch Teilzahlungen für mehrere Jahre laufende Projekte enthalten sind.

Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at).

Die Projekte befassen sich schwerpunktmäßig mit der Aufarbeitung der NS-Diktatur und dem Holocaust sowie mit Untersuchungen totalitärer Regime im Allgemeinen. Zur Beurteilung von Projekten, die mit einer großen Fördersumme einhergehen, sowie bei Themen, für die sich weder die Kuratoriumsmitglieder noch der Förderungsbeirat genügend kompetent erachten, werden hochqualifizierte externe WissenschaftlerInnen als GutachterInnen herangezogen.

Großen Wert legt man zudem auf Projekte, die pädagogischen Zielen dienen, um dem immerwährenden historischen Auftrag des "Niemals wieder" gerecht zu werden. Einen ebenso hohen Stellenwert nehmen in der Arbeit des Fonds die Quellensicherung sowie frauenspezifische Projekte ein. Der Zukunftsfonds hat aber auch selbst Projekte ausgeschrieben, die sich der Thematik "Emigration/Exil" widmen. Zudem werden Projekte zum Thema Menschenrechte unterstützt. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten im vergangenen Jahr Projekte über autochthone Volksgruppen in Österreich wie Roma und Slowenen, die nicht nur während der NS-Zeit verfolgt wurden, sondern auch in den Jahren danach mannigfaltigen Diskriminierungen ausgesetzt waren.

Wie in den Vorjahren wirkten Mitglieder des Fonds sowohl bei der Neugestaltung der Österreichischen Gedenkstätte in Auschwitz als auch bei der Renovierung der Gedenkstätte KZ-Mauthausen mit.

Gespeist wird der Zukunftsfonds aus Restmitteln des Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen des nationalsozialistischen Regimes (Österreichischer Versöhnungsfonds), der seine Tätigkeit im Jahr 2005 beendet hat. Die Abwicklung der restlichen Agenden des österreichischen Versöhnungsfonds konnte mit Ende 2010 abgeschlossen werden.

Das vielfältige Aufgabengebiet des Nationalfonds

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus hat bis Ende 2011 insgesamt rund 32.800 Anträge auf Anerkennung einer Gestezahlung in Höhe von jeweils 5.087,10 € und rund 23.000 Anträge auf Abgeltung von Vermögensverlusten für den Entzug von Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen in der Höhe von 7.630 € bearbeitet. Das geht aus dem Geschäftsbericht des Fonds für das Jahr 2011 hervor.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer betonte in ihrer Funktion als Vorsitzende des Kuratoriums gegenüber Abgeordnetem Harald Walser (G), man sei außerordentlich darauf bedacht, die Regelkreise sowohl finanziell als auch personell penibel auseinanderzuhalten, was angesichts der Vielzahl der Aufgaben des Fonds nicht leicht sei. Im Hinblick auf die Diskussion um ein Kompetenzzentrum bekräftigte sie, dass es ein solches nicht geben werde, der Fonds stehe ohnehin für Fragen, die an ihn herangetragen werden, zur Verfügung. Der Fonds werde aber von WissenschaftlerInnen von außen als ein solches gesehen, ergänzte Generalsekretärin Hannah Lessing. Man sei auch gegenüber einer angedachten externen Evaluierung offen, stellte sie nach einer entsprechenden Frage Walsers fest.

Die so genannten Gestezahlungen als Ausdruck der Verantwortung Österreichs und der Anerkennung des erlittenen Unrechts stellen eine zentrale Tätigkeit des Fonds dar. Es werden auch laufend bereits einmal abgelehnte Anträge überprüft um auf etwaige Änderungen in der Spruchpraxis Bedacht zu nehmen bzw. um diese auch auf eine mögliche Anspruchsberechtigung im Hinblick auf eine Auszahlung aus dem Kunstverwertungserlös hin zu überprüfen. Die genannte Abgeltung für Vermögensverluste ist zum Großteil abgeschlossen, im Berichtsjahr 2011 erfolgten noch verbleibende Nachzahlungen an ErbInnen mittlerweile verstorbener AntragstellerInnen. Die MitarbeiterInnen des Fonds sind auch ständig bemüht, noch nicht bekannte ErbInnen ausfindig zu machen.

Mittels des Härteausgleichsfonds, der aus Projektmitteln des Nationalfonds dotiert wird, können Personen unterstützt werden, die die Voraussetzungen für eine Zuerkennung nach dem Nationalfondsgesetz zwar weitgehend, aber nicht zur Gänze erfüllen. Bis Ende 2011 wurden aus diesem Topf insgesamt 442.577 € zuerkannt, mit Jahresende verfügte der Härteausgleichfonds noch über Mittel in der Höhe von 66.132 €.

Darüber hinaus förderte der Nationalfonds im Jahr 2011 insgesamt 48 Projekte und Programme. Darunter fallen sozialmedizinische und psychotherapeutische Programme zugunsten von überlebenden Opfern, Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer sowie Erinnerungs- und Gedenkprojekte. Besonderes Augenmerk wird zudem auf Projekte mit Bildungshintergrund gelegt. Die Bandbreite reicht von Schulprojekten und Workshops über Ausstellungen, Kunstprojekte, Filmproduktionen, Opern- und Theaterprojekte bis zur Errichtung und Erhaltung von Gedenkstätten.

Eine wichtige Aufgabe nimmt der Nationalfonds auch im Rahmen des Kunstrestitutionsgesetzes wahr. Sein Auftrag ist es, erblose Kunstobjekte, die während des nationalsozialistischen Regimes ihren EgentümerInnen entzogen wurden, zu verwerten und den Erlös den Opfern des Nationalsozialismus zuzuwenden. Mit 31. Dezember 2011 betrugen die Mittel der Kunstverwertungserlöse 137.127 €.

In der 2006 eingerichteten Kunstdatenbank (www.artrestitution.at ), die vom Nationalfonds betreut und weiterentwickelt wird, sind derzeit Informationen über rund 9.000 Objekte abrufbar. Sie ermöglicht Opfern des NS-Kunstraubs oder deren Nachkommen, gezielt nach entzogenen und zur Rückstellung geeigneten Kunstobjekten zu suchen. Die Datenbank steht auch in englischer Sprache zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen MitarbeiterInnen des Nationalfonds an den Sitzungen der Kommission zur Provenienzforschung und der Wiener Rückstellungskommission teil und helfen somit bei der Aufklärung von Sachverhalten und Rückgabefragen. 2011 wurde ferner ein Kooperationsvertrag mit den Oberösterreichischen Landesmuseen geschlossen.

Neben all diesen Aufgaben war der Nationalfonds weiterhin mit der Koordinierung der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager und nunmehrigem staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau befasst, darunter fielen 2011 vor allem die Vorbereitung der Beauftragung der Ausstellungskonzeption und –realisierung, die fotografische Dokumentation der bestehenden Ausstellung sowie die Aufklärung des Sanierungsbedarfs. Hinzu kommt die Wahrnehmung der Aufgaben des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (siehe unten). Schließlich sind auch die bildungspolitischen Aktivitäten im Rahmen der Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research im Geschäftsbericht dargestellt.

Jüdische Friedhöfe in Deutschkreuz und Stockerau werden saniert

Die beiden jüdischen Friedhöfe in Deutschkreuz (Burgenland) und Stockerau (Niederösterreich), sind die ersten, die aus Mitteln des "Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" wieder instand gesetzt werden. In Summe wurden dafür im Jahr 2011 74.908 € aufgewendet. Wie Generalsekretärin Hannah Lessing ausführte, sind in der Zwischenzeit 8 Instandhaltungsverträge abgeschlossen worden, für 2013 seien sehr interessante Projekte in Aussicht genommen.

Dieses Ergebnis befand Abgeordneter Albert Steinhauser (G) "ernüchternd", man habe 2011 nur 10% der möglichen Mittel ausgeschöpft. Seine Skepsis, mit dem er dem Gesetz zugestimmt habe, habe sich bewahrheitet, merkte er an, die Voraussetzungen für die Ausschüttung der Mittel seien zu komplex. Er regte daher an, sich nochmals mit den gesetzlichen Grundlagen zu befassen. Dem stimmte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zu. Man sollte in den Dialog eintreten, sagte sie, räumte aber gleichzeitig ein, dass man auf Hinweise und die Unterstützungsarbeit des Bundesdenkmalamts Rücksicht nehmen müsse. Auch die Vergaberichtlinien seien einzuhalten. Die Geschäftsführung gehe hier sehr gewissenhaft vor, lobte sie die Arbeit des Fonds.

Der genannte Fonds, für den im Jahr 2010 die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, hat seine Arbeit im Jahr 2011 aufgenommen. Damit wird eine aus dem Washingtoner Abkommen resultierende völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs umgesetzt. Über einen Zeitraum von 20 Jahren sollen mit Unterstützung des Fonds insgesamt mehr als 60 jüdische Friedhöfe in ganz Österreich vor dem Verfall bewahrt werden. Der Bund überweist dem Fonds dafür jährlich einen Betrag in der Höhe von einer Million Euro ab dem Jahr 2011.

Die Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe ist in erster Linie Ausdruck des Respekts und dient dem ehrenden Andenken an die Verstorbenen, heißt es im ersten Geschäftsbericht für das Jahr 2011.

Die meisten jüdischen Friedhöfe – nach derzeitigem Stand insgesamt 61 – befinden sich in Niederösterreich (28) und im Burgenland (14). In Wien sind 5 bekannt, in der Steiermark ebenfalls 5, in Oberösterreich 4 in Tirol 2 und in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg jeweils 1.

Die Förderanträge können durch die Eigentümer der Friedhöfe beim Fonds eingebracht werden.

Laut Gesetz sind Kuratorium und Generalsekretärin des Fonds identisch mit den entsprechenden Organen des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Anstelle des Nationalfonds-Komitees tritt ein Beirat, der unter dem Vorsitz der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes Barbara Neubauer mittels Empfehlungen die Entscheidungen des Kuratoriums vorbereitet. Im Beirat sind neben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sowohl Bund als auch Länder, Städte und Gemeinden vertreten. Den Vorsitz im Kuratorium führt Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Auch der Personal- und Sachaufwand des Fonds wird vom Nationalfonds getragen.

Noch im Mai 2011 hat das Kuratorium Richtlinien für die Zuerkennung von Leistungen des Fonds festgelegt, im Juni des selben Jahres wurden die Grundsätze der Finanzgebarung des Fonds beschlossen. Die laufende Finanzkontrolle erfolgt durch den Kontrollausschuss des Kuratoriums, dem Richard Bock und Staatssekretär a.D. Alfred Finz angehören.

Entschädigungsfonds läuft mit 2018 aus

Ein umfangreiches Aufgabengebiet, vor allem was die aufwendige Recherche betrifft, hat auch der 2001 eingerichtete Allgemeine Entschädigungsfonds zu bewältigen, wie der Geschäftsbericht für 2011 einmal mehr unter Beweis stellt. Der Fonds wird seine Arbeit im Jahr 2018 endgültig beenden, entsprechende Regelungen für dessen Auflösung wurden erst kürzlich vom Nationalrat beschlossen. Für die Jahre 2014 bis 2018 wird der Fonds noch einen Bundeszuschuss von 9,88 Mio. € benötigen. Das restliche Fondsvermögen soll dem Nationalfonds übertragen werden und jedenfalls Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen.

Was das Archiv des Fonds betrifft, darüber müsse noch entschieden werden, hielt Nationalratspräsidentin Barbara Prammer fest, ihrer Meinung nach wäre das Staatsarchiv der beste Platz dafür. Bei all dem seien überdies im Vorfeld datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Durch den Wechsel eines Archivmitarbeiters in den Nationalfonds gehe kein Knowhow verloren, bekräftigte Hannah Lessing nach einer diesbezüglich geäußerten Befürchtung von Abgeordnetem Harald Walser.

Das Archiv erfüllt eine wichtige dokumentarische Aufgabe, es verwaltet den Aktenbestand des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds und umfasst 38.646 AntragstellerInnen. Das Archiv fungiert neben der archivarischen Betreuung der Dokumente auch als Verteilungszentrale für alle neu eingelangten Anträge sowie antragsrelevanten Materialien und Dokumente.

Grundlage für den Fonds, der zur umfassenden Lösung noch offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind, eingerichtet wurde, ist ebenfalls das Washingtoner Abkommen vom Jänner 2001.

Der Fonds entschädigt für insgesamt zehn verschiedene Kategorien von möglichen Verlusten oder Schäden, die jeweils individuell berechnet werden. Bis Ende 2011 langten 20.702 Anträge ein, die zum Teil mehrere ursprünglich geschädigte EigentümerInnen betrafen. Insgesamt hatten die MitarbeiterInnen des Fonds demnach rund 120.000 einzelne Forderungen in den verschiedenen Kategorien zu bearbeiten und zu bewerten, wobei Entschädigungszahlungen aus früheren Maßnahmen ebenfalls zu berücksichtigen waren.

All die eingegangenen Anträge konnten 2011 fertig recherchiert und elektronisch erfasst werden. Dem Antragskomitee lagen bis dahin insgesamt 20.695 vorbereitete Entscheidungen vor, 20.692 Entscheidungen wurden bereits getroffen. An 22.660 Personen erfolgte die Zustellung der Schlusszahlungsangebote, 20.380 Begünstigte erhielten Zahlungen. Seitens der Erbenabteilung wurden 3.574 Entscheidungen des Antragskomitees zur Verfahrensfortsetzung getroffen, so die vorliegende zahlenmäßige Bilanz über die bisher geleistete Arbeit des Fonds.

Die Mittel des Fonds belaufen sich auf 210 Mio. US Dollar. Die Auszahlungen erfolgen aber nicht, wie ursprünglich geplant, erst nach Entscheidung und Bewertung aller Anträge an die AntragstellerInnen, sondern es wurde die Möglichkeit von vorläufigen Leistungen an Personen geschaffen, deren Anträge bereits entschieden sind. Diese Vorauszahlungen wurden 2009 eingestellt. Um die Durchführung der Abschlusszahlungen zu beschleunigen, wurde das Gesetz 2009 dahingehend geändert, dass die Republik Österreich für jene Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden waren, zusätzlich Geldmittel zur Verfügung stellt. Wie der Bericht ausführt, sind die anerkannten Forderungsbeträge der 20.702 Anträge in Summe wesentlich höher als jener Betrag, der dem Fonds zur Verfügung steht, sodass jeder und jede Antragstellende nur einen aliquoten Teil seiner bzw. ihrer Forderungen erhält.

Die Antragsfristen auf Naturalrestitution von Liegenschaften sämtlicher öffentlicher EigentümerInnen, die sich der Schiedsinstanz unterworfen haben, sind in der Zwischenzeit abgelaufen. Insgesamt sind bis Ende 2011 2.235 diesbezügliche Anträge eingelangt, 1.136 Anträge konnten bereits entschieden werden. Bei 90 materiellen Anträgen wurde eine Empfehlung ausgesprochen, die anderen wurden abgelehnt bzw. zurückgewiesen. Der Wert des bis Ende 2011 rückgestellten Liegenschaftsvermögens belief sich auf geschätzte 42 Mio. €. (Fortsetzung Hauptausschuss)