Parlamentskorrespondenz Nr. 1091 vom 21.12.2012

Bildung, Universitäten, Wissenschaft und Gesundheit im Bundesrat

Vorsitz wechselt von Tirol zu Vorarlberg

Wien (PK) - Die finanzielle Absicherung des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) mit 13 Mio. € Basisförderung bis zum Jahr 2015 war auch im heutigen Bundesrat umstritten. Die Vorlage wurde nur mehrheitlich befürwortet.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erinnerte daran, dass die FPÖ schon in der Vergangenheit die Basisförderung für das BIFIE als zu hoch kritisiert habe. Die FPÖ werde daher die Finanzierungsverlängerung in der vorgesehenen Form ablehnen, sagte sie, obwohl das BIFIE, trotz einiger Mängel, "in den letzten Jahren im Großen und Ganzen nicht so schlecht gearbeitet hat". Generell hielt Mühlwerth fest, "Kuschelpädagogik" habe an den Schulen nichts verloren, man müsse SchülerInnen fordern und in der Schule auch lernen, mit Niederlagen umzugehen.

Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) verwies darauf, dass das BIFIE seinerzeit gegründet wurde, um das österreichische Schulwesen voranzubringen. Ihrer Ansicht nach leistet das Institut professionelle Arbeit. Sie erachtet es daher als wichtig, die Basisfinanzierung über das Ende dieses Jahres hinaus fortzuführen. Aufgrund von Empfehlungen des Rechnungshofs sei zudem vorgesehen, dem Direktorium und dem Aufsichtsrat zusätzliche Pflichten aufzuerlegen.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) bezweifelte die Notwendigkeit, das BIFIE im vorgesehenen Ausmaß zu fördern, und wies auf Rücklagen in Millionenhöhe hin, die das Institut gebildet habe. Ihm zufolge werden die Grünen das vorliegende Gesetz aus diesem Grund ablehnen. Großen Reformbedarf sieht Dönmez in Bezug auf das österreichische Schulwesen.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) betonte, das BIFIE sei eine notwendige und sinnvolle Einrichtung. Die Bildungsstandarderhebung und Ergebnisse von anderen Bildungstests zeigten, dass noch viel zu tun sei, betonte er. Kritisch äußerte sich Köberl zu vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel in den internen Abläufen des BIFIE, diese müssen ihm zufolge abgestellt werden. Zur Bildungsreformdiskussion merkte er an, es solle auch in Zukunft Wahlfreiheit zwischen Gymnasium und Neuer Mittelschule geben. Auch die Art der Nachmittagsbetreuung solle frei wählbar sein.

Unterrichtsministerin Claudia SCHMIED betonte, beim vorliegenden Gesetzentwurf gehe es in erster Linie darum, die Basisförderung für das BIFIE bis Ende 2015 abzusichern. Die Empfehlungen des Rechnungshofs nehme sie selbstverständlich ernst, sagte sie, es seien bereits verschiedene Konsequenzen gezogen worden. Auch die "Überliquidität" des BIFIE wurde Schmied zufolge bereits behoben und sei nicht mehr gegeben. Insgesamt erachtet die Ministerin das BIFIE angesichts der laufenden Schulreformen für unverzichtbar. Die Ergebnisse der Bildungsstandarderhebung will Schmied dafür nutzen, sich gezielt auf Entwicklung der Schulen zu konzentrieren.

Mehr Kompetenzen für BerufsschullehrerInnen

Einhellige Zustimmung fand hingegen die Novelle zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, wonach bis zum Schuljahr 2014/15 BerufsschullehrerInnen auch an Bundesschulen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur neunten Schulstufe unterrichten können.

Bekenntnis zur öffentlichen Finanzierung von Kunst und Kultur

Der Bundesrat widmete sich auch noch dem Kulturbericht 2011, der  mit Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde.

Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) hielt fest, die Daten des Kulturberichts 2011 stellten ein gutes Ergebnis dar. Trotz der bekannten Budgetsituation sei es gelungen, das Kulturbudget 2011 auf dem Niveau der Vorjahre zu halten, zeigte sie sich erfreut. In Bezug auf einzelne Maßnahmen hob Grimling unter anderem hervor, dass die Evaluierung der Bundestheater im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) stellte zufrieden fest, trotz schwieriger budgetärer Situation sei es gelungen, das hohe Niveau der Kulturförderung zu halten, und bekannte sich mit Nachdruck zur Verantwortung des Staates für die Förderung von Kunst und Kultur bei gleichzeitiger Respektierung der Freiheit der Kunst.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) bezeichnete es als positiv, dass man in Österreich darüber diskutiere, wohin die Gelder aus dem Kulturbudget fließen sollen, wo doch in anderen Staaten Europas die Mittel für die Kultur eingespart werden. Jeder Euro, der in die Kultur investiert werde, komme zig-fach zurück, stand für Schreuder fest. Anliegen des Grün-Sprechers war überdies eine "neue" Debatte über das Urheberrecht.

Bundesministerin Claudia SCHMIED legte ein Bekenntnis zur öffentlichen Finanzierung von Kunst und Kultur ab. Österreich könne stolz sein, zumal seine Bundesmuseen und Bundestheater aufgrund ihrer erstklassigen Qualität weltweit in der "Oberliga" mitspielen, betonte sie. Schmied kündigte die Fortsetzung der Investitionsprogramme an und appellierte an die Bundesländer, für die entsprechende Programmplanung zu sorgen, um im Rahmen der ländlichen Entwicklung EU-Mittel für die Kultur lukrieren zu können.

Zustimmung zu internationalen Abkommen

Mit Stimmeneinhelligkeit und ohne Debatte wurde das Ernährungshilfe-Übereinkommen unterstützt, das einen Übergang von einer geberorientierten Nahrungsmittelhilfe hin zu einer flexibleren, bedarfsorientierten Ernährungshilfe mit einem Produktkatalog und anrechenbaren Aktivitäten darstellt.

Auch das Internationale Übereinkommen hinsichtlich der Haftung für Verschmutzungsschäden, die durch das Ausfließen von Bunkeröl aus Seeschiffen verursacht werden (Bunkeröl-Übereinkommen), wurde von allen Fraktionen unterstützt.

Rückkehr der Büchersammlung Esterházy

Große Freude herrschte über die Rückkehr der Büchersammlung Esterházy aus die Russischen Föderation. Das Abkommen fand einhellige Zustimmung.

Bundesrat Walter TEMMEL (V/B) erinnerte an die Geschichte der Familie Esterhàzy und an deren Bedeutung als Förderer der Kultur. Er unterstrich den Wert der Büchersammlung und zeigte sich erfreut über den positiven Ausgang der Verhandlungen mit Russland über die Rückgabe der Bücher.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W) setzte sich grundsätzlich mit der Frage der Restitution von geraubtem Kulturgut auseinander und begrüßte ebenfalls die Rückgabe der Bücher. Kulturgut dürfe niemals Beute von Siegern eines Krieges werden, betonte Schennach und gab zu bedenken, zahlreiche Kulturgüter seien bis heute noch nicht zurückgegeben worden.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA führte die Rückgabe auf das gute Gesprächsklima mit Russland zurück und äußerte seine Zuversicht, dass noch weitere Kulturgüter zurückgegeben werden.

Neuregelung der Studiengebühren

Erst spät am Abend wurde die Neuregelung der Studiengebühren diskutiert. Die Änderungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Studienförderungsgesetzes 1992 blieben ohne Einspruch, das Votum erfolgte mehrheitlich. Demnach werden Studienbeiträge ab Sommersemester 2013 von ordentlichen Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates bei Überschreitung der Studiendauer um mehr als zwei Semester eingehoben - ebenso von ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten, sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen, und von außerordentlichen Studiereden.

Bundesrat Evgani DÖNMEZ (G/O) meldete schwere Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität der autonomen Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten an und sprach unter Hinweis auf ein entsprechendes Gutachten von Professor Öhlinger von Verletzung des Vertrauensgrundsatzes und Eingriff in ein laufendes Verordnungsprüfungsverfahren durch das vorliegende Gesetz. Die Grünen werden dieser Novelle nicht zustimmen, kündigte er an.

Bundesrätin Bettina RAUSCH (V/N) präzisierte, es gehe bei dieser Novelle bloß um die Beendigung eines Zustands der Rechtsunsicherheit, nicht aber um die Beseitigung einer Rechtswidrigkeit. Ziel sei es, den Universitäten wieder die Möglichkeit zu geben, für bestimmte Gruppen Studiengebühren einzuheben. Rausch sprach von einem ersten Schritt und untermauerte die Forderung ihrer Fraktion nach Einführung eines sozial verträglichen Systems der Studiengebühren.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) wies auf die Meinungsunterschiede zwischen SPÖ und ÖVP beim Thema Studiengebühren hin und plädierte für eine Verbesserung der Studienförderung anstatt allgemeiner Studiengebühren.    

Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE betonte den Aspekt der Rechtssicherheit, meinte aber, das Optimum wäre die autonome Einhebung von Studienbeiträgen durch die Universitäten bei gleichzeitiger sozial treffsicherer Studienförderung.

Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie

Schließlich wurde auch der Beschluss des Nationalrats zum Tierversuchsrechtsänderungsgesetz (TVRÄG) mit Mehrheit bestätigt. Es umfasst neben Neuerungen im Tierversuchsgesetz 2012 auch Änderungen von Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Biozid-Produkte-Gesetzes, des Futtermittelgesetzes, des Gentechnikgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes und dient der Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU.

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) wies darauf hin, dass EU-weit noch immer eine beträchtlich Zahl von Tieren für Tierversuche getötet werde. Die Freiheitlichen würden dem Gesetz nicht zustimmen, da ihre Forderung Stärkung der Rechte der Tierschutzombudsmänner und nach einem Ethikkriterienkatalog nicht erfüllt worden sei. Tierschutz habe in Österreich einen hohen Standard. Unverständlich sei für ihn daher, wieso man Praktiken wie das Schächten trotzdem akzeptiere.

   

Bundesrat Martin PREINEDER (V/N) stellte fest, dass Österreich im Tierschutz eine Vorreiterrolle habe und die hohen Standards bei Tierversuchen durch die Novelle nicht aufgeweicht werden. Tierversuche gebe es weiterhin nur dort, wo sie der Humanmedizin Nutzen bringen.     

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) war erfreut über die Einigkeit in der Auffassung, dass Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken seien. Sie kritisierte aber, die Umsetzung der EU-Richtlinie sei nicht weitreichend genug. So gebe es keine nachträgliche Bewertung von Tierversuchen, was insbesondere bei der Anwendung neuer Methoden wichtig wäre. Für Tierversuche, die für die Tiere mit schwerem Leiden verbunden seien, bestünden immer noch schwammig formulierte Ausnahmeregelungen. Auch gebe es keine unabhängige Kommission, die bei der Entscheidung über die Zulassung von Tierversuchen ein Mitspracherecht habe. Die Grünen könnten der Novelle daher nicht zustimmen.    

Bundesrat Josef TAUCHER (S/W) unterstrich, dass für die Genehmigung von Tierversuchen wie schon bisher die Grundsätze von "Reduzieren - Vermeiden – Ersetzen" gelten. Der geforderte Kriterienkatalog verzögere sich etwas, er werde im Frühjahr des kommenden Jahres jedoch bereits vorliegen. Das vorliegende Gesetz sei ein wichtiger Schritt zum Schutz von Versuchstieren und verdiene die Zustimmung.

Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE erinnerte daran, dass die zeitliche Vorgabe für die Umsetzung der EU-Richtlinie Ende 2012 sei, man sei damit gerade noch im Zeitplan. Eine EU-weit einheitliche Regelung der Tierversuche stelle sicher, dass es kein Ausweichen auf Länder mit niedrigeren Standards gebe. Er habe sich in der Vorbereitungsphase des Gesetzes mit den Argumenten der Tierschützer intensiv auseinandergesetzt, deren Anliegen er sehr gut verstehe. Es waren aber auch die Anliegen der Wissenschaft und Forschung zu berücksichtigen, die in gewissen Bereichen, vor allem bei der Entwicklung neuer Medikamente, noch nicht ohne Tierversuche auskommen. Auch das ökonomische Argument sollte nicht vernachlässigt werden. Österreich würde viele Unternehmen im Bereich der Life Sciences verlieren, würde man deren Interessen nicht Rechnung tragen. Der Ethikkriterienkatalog werde ausgearbeitet, es sei dies aber eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Insgesamt habe man mit der Novelle eine schwierige Gratwanderung gut gemeistert, meinte Töchterle.

Krankengeld für Selbständige

Ohne Einspruch des Bundesrates – einhellig – blieb auch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz. Damit erhalten künftig selbständig Erwerbstätige bei längerer Krankheit Krankengeld. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung des Erkrankten abhängt und dieser keine oder weniger als 25 Beschäftigte hat. Außerdem können die Zahnambulatorien in Zukunft ihr Angebot ausweiten.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) hielt fest, dass das Gesetz einige erwähnenswerte Punkte enthalte, wie etwa den Entfall der E-Card-Gebühr für Angehörige und die Aufhebung von Leistungsbeschränkungen von Zahnambulatorien, die bisher gegolten haben, wobei so genannte kosmetische Maßnahmen weiterhin ausgespart bleiben. Der erweiterte Unfallschutz bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit bringe wichtige Klarstellungen für Personen, die Aufsichtspflichten für Kinder wahrnehmen. Auch Ein-Personen-Unternehmen erhalten nun Anspruch auf Krankengeld und damit mehr Sicherheit.     

Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) schloss sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin an und unterstrich, das Gesetz setze eine Reihe sozialpolitischer Maßnahmen um. Sie nahm die Novelle zum Anlass, auf Mängel in der Betreuung von Kindern mit psychischen Erkrankungen hinzuweisen. Erfreulich sei, das auch eine langjährige Forderung der Bäuerinnen nach Erhöhung des Wochengeldes erfüllt werde.

Bundesminister Alois STÖGER betonte, dass die Gesundheitspolitik stets auf veränderte gesellschaftliche Umstände reagieren müsse. So werde beispielsweise durch die Änderung der Bestimmungen über die Leistungen von Zahnambulatorien sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche eine kostengünstige Zahnversorgung erhalten. Es werde gesichert, dass Selbständige mit niedrigem Einkommen Krankengeld bekommen. Die Gesundheitsreform bringe eine bessere Zusammenarbeit von Bund, Länder und Sozialversicherungsträgern, sagte der Minister, und stelle sicher, dass jedermann in Österreich eine adäquate medizinische Versorgung durch ein menschenfreundliches Gesundheitssystem erhalte.   

Vertrieb von gefälschten Medikamenten bekämpfen

Um den Kampf gegen den illegalen Vertrieb von gefälschten Medikamenten im Internet geht es bei den entsprechenden Bestimmungen im Arzneimittelgesetz (AMG), im Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG), im Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 (ADBG) und im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG), die mehrheitlich ohne Einspruch blieben.

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) erläuterte, die Freiheitlichen könnten der Novelle nicht zustimmen, da der Internethandel mit Medikamenten nicht konsequent verboten worden sei. Dieser sei nicht notwendig, denn Österreich habe eine ausreichende Versorgung mit Medikamenten.    

Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) wies darauf hin, dass mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie Sicherheitsstandards festgelegt werden, die sicherstellen, dass auch weiterhin keine gefälschten Medikamente in Umlauf kommen können. Gleichzeitig regle man den Internethandel für Apotheken.

   

Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) meinte, es sei gut, den österreichischen Apotheken zu ermöglichen, nicht rezeptpflichtige Medikamente auch per Internet zu bestellen. Es sollte allerdings auch die Erstellung einer Liste von Substanzen, deren Internethandels gänzlich zu verbieten sei, überlegt werden, appellierte sie an den Gesundheitsminister.

Tiermaterialiengesetz wird angepasst

Die Änderungen des Tiermaterialiengesetzes dienen der Anpassung an EU-Vorschriften über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte. Die Vorlage passierte den Bundesrat einstimmig. Ohne Gegenstimme blieben auch Durchführungs- und Strafbestimmungen zu einer EU-Verordnung, mit der das ordnungsgemäße Schlachten von Tieren sichergestellt werden soll.

Bundesrat Josef TAUCHER (S/W) führte aus, die vorliegende Novelle zum Tiermaterialiengesetz ziele auf eine verbesserte Rechtssicherheit ab. Es gehe etwa um die Anpassung von Verweisen. Zur zweiten Gesetzesvorlage merkte Taucher an, die strengen österreichischen Tierschutzbestimmungen würden erhalten bleiben.

Auch Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) wertete es als positiv, dass die sehr strengen österreichischen Bestimmungen für das Töten von Tieren aufrecht bleiben.

Bundesrat Franz PIROLT (F/K) kündigte namens der FPÖ die Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats an. Generell äußerte er sich allerdings kritisch zum Schächten von Tieren.

Vorsitz im Bundesrat wechselt von Tirol zu Vorarlberg

Ab Jänner  2013 wird Bundesrat Edgar Mayer (V) für das Land Vorarlberg den Vorsitz in der Länderkammer übernehmen und damit den amtierenden Präsidenten Georg Keuschnigg (V/T) ablösen. Susanne Kurz (S/S) und Harald HIMMER (V/W) wurden in der heutigen Sitzung der Länderkammer als VizepräsidentInnen einstimmig wiedergewählt. Als SchriftführerInnen werden Ana Blatnik (S/K), Josef Saller (V/S), Ewald Lindinger (S/O) und Martina Diesner-Wais (V/N), als OrdnerInnen Ferdinand Tiefnig (V/O), Werner Stadler (S/O) und Cornelia Michalke (F/V) fungieren. (Schluss Bundesrat)


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