Parlamentskorrespondenz Nr. 277 vom 05.04.2013

Bundesrat befürwortet Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts

Bei Grenzkontrollen können in Zukunft Fingerabdrücke genommen werden

Wien (PK) – Auch der Bundesrat befürwortete heute die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts bei Nationalratswahlen durch eine höhere Gewichtung der Vorzugsstimmen. Auf der Tagesordnung stand ferner das das FNG-Anpassungsgesetz, womit die Abnahme von Fingerabdrücken bei Grenzkontrollen möglich und die Suche nach Familienangehörigen unbegleiteter Minderjähriger geregelt wird. Erweitert werden darüber hinaus die Kompetenzen des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung. Die Unabhängigkeit des Datenschutzrats wird ebenfalls klarer verankert.

Bringen die Vorzugsstimmen den Frauen etwas?

Einstimmig ohne Einspruch passierte zunächst eine Änderung der Nationalrats-Wahlordnung, durch die die Vorzugsstimmen mehr Gewicht erhalten sollen. Die Regelung ermöglicht es, künftig auch auf Bundesebene Vorzugsstimmen zu vergeben und sieht zudem vor, dass KandidatInnen, die 7% der Stimmen ihrer Partei erhalten, vorgereiht werden müssen. Für Regionalwahlkreise wiederum wird dieser Vorzugsstimmen-Schwellenwert auf 14% der Parteistimmen herabgesetzt, im Landeswahlkreis beträgt er nunmehr 10%. Die gegenständliche Novelle ist ein erster Teil des so genannten Demokratiepakets.

In der Debatte wurde die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts und der direkten Demokratie von allen Rednerinnen und Rednern begrüßt. Elisabeth Grimling (S/W) sah darin den Ausdruck eines neuen Demokratieverständnisses, Bettina Rausch (V/N) und Josef Saller (V/S) wünschten wie Staatssekretär Sebastian Kurz weitere Schritte in Richtung mehr direkte Demokratie. Reinhard Todt (S/W) stellte den Vorschlag einer direkten Wahlkomponente auch für BundesrätInnen in den Raum. Elisabeth Kerschbaum (G/N) ortete allerdings ebenso wie Inge Posch-Gruska (S/B) Defizite im Gender-Bereich und gab zu bedenken, Frauen könnten bei der vorliegenden Konstruktion der Vorzugsstimmen zu kurz kommen.

Unterschiedliche Meinungen zur Abnahme von Fingerabdrücken an der Grenze

Änderungen im Fremdenpolizeigesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, im Grenzkontrollgesetz sowie im Grundversorgungsgesetz (FNG-Anpassungsgesetz) bringen etliche Neuerungen für Drittstaatsangehörige. Sie erhalten nun die Möglichkeit, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen, auch soll Familienangehörigen rascher der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet werden. Die Sicherheitsorgane erhalten wiederum die Befugnis, bei Grenzkontrollen Fingerabdrücke von Reisenden abzunehmen und diese mit den im Reisepass oder in diversen Datenbanken gespeicherten Fingerabdrücken zu vergleichen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird zudem verpflichtet, nach Angehörigen von unbegleiteten Minderjährigen zu suchen. Die Gesetzesvorlage wurde von der Länderkammer mehrheitlich unterstützt.

Gegen die Novelle sprach sich Bundesrat Gerd Krusche (F/St) aus. Krusche verwies auf eine hohe Rate von Asylwerbern, die straffällig würden, und forderte eine umgehende Abschiebung von Gewalttätern und Drogendealern. Die FPÖ werde Asylgesetzen nicht zustimmen, solange sich hier nichts ändere, sagte er. Die österreichische Anerkennung von AsylwerberInnenn liege über dem europäischen Durchschnitt, es sollten nur tatsächlich schutzwürdige Personen Asyl erhalten, unterstrich Krusche.

Auch Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) kündigte eine Ablehnung des FNG-Anpassungsgesetzes an, jedoch aus anderen Gründen. Er mutmaßte, die Regierungsparteien hätten erneut eine Anpassung an EU-Regelungen zu weiteren unzumutbaren Verschärfungen im Asylrecht benützt.

Bundesrat Franz Perhab (V/St) hingegen sah die Haltung der Regierungsparteien in Asylfragen, wie er sagte, "in der gesunden Mitte" liegen. Handlungsbedarf wäre aber gegeben, wenn es stimmen sollte, dass Behörden in Italien allen Flüchtlingen mittels Dokumenten und Geld Zugang zum Schengenraum verschaffen. Ein EU-Mitgliedstaat dürfe so nicht handeln. Bundesrätin Elisabeth Reich (S/O) verwies darauf, dass es nun die Möglichkeit der kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie verschiedene bürokratische Erleichterungen für subsidiär Schutzberechtigte gebe. Die Möglichkeit zur Abnahme von Fingerabdrücken bei Grenzkontrollen und die Mitwirkung jugendlicher Flüchtlinge bei der Suche nach ihren Eltern seien in einer vertretbaren Weise geregelt worden. Es werde auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt.      

Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung bekommt mehr Aufgaben

Fix ist nach einem mehrheitlichen Beschluss des Bundesrats nun auch die Ausweitung der Aufgaben und Kompetenzen des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) im EU-Polizeikooperationsgesetz. Das BAK kann demnach künftig auch bei Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermitteln. Darüber hinaus schafft die Novelle den rechtlichen Rahmen für die bevorstehende Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), das erweiterte Datenabfragen und Datenverknüpfungen ermöglicht.

Auch diese Novelle fand keine Zustimmung der Grünen Fraktion. Bundesrätin  Elisabeth Kerschbaum (G/N) erklärte, das Schengener Informationsabkommen stelle nach Meinung der Grünen ein grundsätzliches Problem dar. Um dies zu unterstreichen, verweigere ihre Fraktion die Zustimmung auch zu dieser Novelle, auch wenn sie nur technische Anpassungen bringe.

Bundesrat Klaus Fürlinger (V/O) unterstrich, die Novelle diene einerseits dazu, den Kampf gegen die Korruption verstärkt voranzutreiben, und betreffe weiters die Verbesserung des Schengener Informationssystems. Die Haltung der Grünen dazu sehe er als inkonsistent an, denn auch das Verbrechen agiere international, gab Fürlinger zu bedenken. Die Ermittlungsbehörden brauchten daher die entsprechenden Handhaben. Auch Bundesrat Johann Schweigkofler (S/T) kündigte die Unterstützung seiner Fraktion zu dem Gesetz an, weil es wichtige Verbesserungen enthalte. 

Katastrophenhilfeabkommen mit Moldawien

Rasche und unbürokratische Hilfe bei Naturkatastrophen und technischen Katastrophen, etwa durch erleichterten Grenzübertritt von Helfern, ist das Ziel eines Katastrophenhilfeabkommens mit Moldau, das das Bundesrats-Plenum einstimmig genehmigte.

Bundesrat Günther Köberl (V/St) erläuterte, Österreich habe in den letzten Jahren schon mehrmals Katastrophenhilfe in Moldawien geleistet. Das Abkommen sei auch im Interesse Österreichs, da es die Rahmenbedingungen für solche Hilfseinsätze im Detail regle. So könne rasch und unbürokratisch Hilfe geleistet werden. Insbesondere werde die Freiwilligkeit solcher Hilfseinsätze festgeschrieben. Bundesrat Köberl schilderte die Situation in Moldawien, das nach wie vor zu den ärmsten Regionen Europas zähle. Auch Bundesrat Stefan Schennach (S/W) begrüßte das Abkommen. Es gehe aber nicht nur Naturkatastrophen, sagte Schennach, es gebe vielmehr eine alltägliche Katastrophe in Moldawien, dem Armenhaus Europas. Er verwies auf erschreckende Berichte vor allem über die Situation der Kinder, die ohne Eltern aufwachsen und die Opfer der organisierten Kriminalität werden. Viele Kinder seien gezwungen zu arbeiten. Mädchen würden extrem jung verheiratet und häusliche Gewalt sei weit verbreitet. Vor diesem Hintergrund sei jede Hilfe, die Österreich leiste, von größtem Wert. Das Land dürfe im europäischen Einigungsprozess nicht vergessen werden, appellierte der Bundesrat.    

Asyldebatte zu EU-Vorhaben

Den Bundesrätinnen und Bundesräten lag auch ein Bericht über aktuelle EU-Vorhaben aus dem Bereich des Innenministeriums vor. Dieser wurde von allen Fraktionen außer der FPÖ zur Kenntnis genommen.

Die Ablehnung seiner Partei erklärte Bundesrat Gerd Krusche (F/St) mit dem Missfallen an den EU-Plänen, eine gesamteuropäische Integrationspolitik und ein gemeinsames Asylrecht zu verwirklichen. Integrationsmaßnahmen müssten jedenfalls an die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten eines Landes angepasst werden, seien daher in nationalstaatlicher Hand am besten aufgehoben, befand der FPÖ-Mandatar. In Asylbelangen gelte es, auf europäischer Ebene Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten zu treffen, die sich hier unsolidarisch verhielten, so Krusche und er nannte als Beispiele Italien, das nur bestimmte Gruppen von Asylwerbenden aufnehme oder Griechenland, wo keine geeigneten Unterkünfte für AsylantInnen zur Verfügung gestellt würden.

Generell positive Rückmeldungen erhielt das vorliegende Arbeitsprogramm der EU dagegen von den BundesrätInnen Angelika Winzig (V/O), Stefan Schennach (S/W) und Elisabeth Kerschbaum (G/N). So begrüßten alle drei RednerInnen die Vorstöße auf EU-Ebene gegen Menschenhandel. Die geplante Verbesserung der Außengrenzenverwaltung wurde ebenfalls hervorgehoben, wobei Winzig in der Speicherung der Reisedaten Drittstaatenangehöriger ein Instrument zu Bekämpfung illegaler Aufenthalte in der EU sah, Schennach durch die Erleichterung der Visaausstellung einen verstärkten grenzübergreifenden Austausch in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie Wirtschaft erhoffte. Letzterer befürwortete auch die Abkehr von der Fluggastdaten-Speicherung.

Seinem Vorredner Krusche warf der SPÖ-Mandatar vor, die krisenbedingt verheerende soziale Lage Griechenlands mit seinen 50.000 Asylsuchenden nicht bedacht zu haben, daher habe der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auch das Zurücksenden von AsylwerberInnen in diesen südosteuropäischen Staat untersagt.

Zum Projekt der strengeren Überwachung von EU-Außengrenzen merkte Elisabeth Kerschbaum kritisch an, die dafür vorgesehene Abnahme von Fingerabdrücken Reisender aus Drittstaaten sei als Vorverdächtigung dieser Personen als Verbrecher zu werten und stelle ein datenschutzrechtliches Problem dar. Insgesamt müsse der Entwurf einer Smart Borders Initiative der EU wegen hoher Kosten noch auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Kerschbaum verabschiedete sich nach 10 Jahren als Bundesrätin von der Länderkammer mit dem Dank an ihre KollegInnen für die wertschätzende Zusammenarbeit, selbst wenn es bisweilen inhaltliche Differenzen gegeben habe.

Ostermayer kündigt große Datenschutzgesetz-Novelle an

Als Reaktion auf ein EuGH-Urteil wird nun die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission gestärkt. Die vorliegende Novelle zum Datenschutzgesetz legt fest, die Kommission als eigene Dienstbehörde und Personalstelle einzurichten und das uneingeschränkte Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers zu relativieren. Der Beschluss, keinen Einspruch dagegen zu erheben, erfolgte mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich.

Während die BundesrätInnen Adelheid Ebner (S/N), Georg Keuschnigg (V/T) und Hermann Brückl (F/O) die vorliegende Novelle zur Reform der Datenschutzkommission begrüßten, da damit das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich eingestellt werde, ging Bundesrat Marco Schreuder (G/W) die Gesetzesänderung nicht weit genug. In den Augen des Grün-Mandatars könne die Unabhängigkeit dieser Behörde nur durch eine Verfassungsänderung gesichert werden. Außerdem sei eine personelle Ressourcenaufstockung der Datenschutzkommission nötig, meinte er.

Darauf erwiderte Staatssekretär Josef Ostermayer, nach dem Dafürhalten des Verfassungsdienstes sei die gegenständliche Novelle völlig verfassungskonform, da die Verfassung eine einfache Gesetzesregelung der näheren Bestimmungen datenschutzrechtlicher Belange vorsehe. Mit der noch in dieser Legislaturperiode angepeilten großen Datenschutzgesetz-Novelle, die eine monokratische Datenschutzbehörde zum Ziel habe, werde allerdings wieder eine verfassungsmäßige Mehrheit im Parlament zu suchen sein. Zur Personalfrage wies Ostermayer auf den derzeitigen Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst auf Grund des aktuellen Konsolidierungspakets hin. Es gebe allerdings Überlegungen, etwa durch Aufgabenstraffung beziehungsweise den Einsatz von Datenschutzbeauftragten die Belastung der Datenschutzkommission zu mindern.

2014 wird das europäische Jahr der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Schließlich nahmen die Bundesratsmitglieder auch den Bericht des Bundeskanzlers und der Frauenministerin über aktuelle EU-Vorhaben aus deren Kompetenzbereich in Verhandlung. Auch dieser wurde mit SPÖ-ÖVP-Grüne-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Bundesrat Hermann Brückl (F/O) äußerte starke inhaltliche Kritik am Kommissionvorhaben, Bulgarien und Rumänien in den Schengenraum aufzunehmen, das sei auf Grund der dortigen Korruption abzulehnen. Am Vorstoß für eine tiefergehende Wirtschafts- und Währungsunion ließ der Redner ebenfalls kein gutes Haar, hielten sich doch zahlreiche EU-Mitglieder nicht an die Maastricht-Kriterien. In Zypern etwa werde heuer die Staatsverschuldung auf 150% steigen. Anstoß nahm Brückl auch am angedachten Verlust eines Sitzes Österreichs im Europäischen Parlament, an der Missachtung christlicher Feiertage in Zusammenhang mit der EU-Terminplanung und am Fehlen der Atomthematik im Rahmen der Donauraum-Strategie.

Die digitale Agenda der EU, mit der ein Ausbau des Breitbandnetz-Zugangs gefördert werden soll, griffen die Bundesräte Franz Wenger (V/S), Marco Schreuder (G/W) und Harald Himmer (V/W) heraus. Wenger begrüßte diese Initiative im Sinne des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der EU, denn das Potential der schnell wachsenden digitalen Wirtschaft müsse unbedingt genutzt werden. Die große Bedeutung der Breitbandoffensive gerade für die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum als Maßnahme gegen Landflucht, strich auch Bundesrat Marco Schreuder (G/W) heraus. Er finde es daher untragbar, so der Grün-Mandatar, dass es durch das Verhandlungsergebnis der Staats- und RegierungschefInnen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU zu eine Kürzung des Budgets für die digitale Agenda um 90% auf nunmehr 1 Mrd. € gekommen sei. Bundesrat Himmer replizierte, dies hindere die Nationalstaaten ja nicht daran, auf Eigeninitiative die Breitbandversorgung im Land voranzutreiben.

Staatssekretär Josef Ostermayer erinnerte daraufhin an die komplexen Budgetverhandlungen der 27 Länder vor dem Hintergrund der Finanzkrise und dass der gefundene Kompromiss immerhin mehr Geld für österreichische Infrastrukturprojekte biete, auch wenn die EU bei der digitalen Agenda gekürzt habe. Außerdem werde Österreich das durch die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen generierte Geld in den Ausbau von Hochleistungs-Breitband investieren. Als weitere Punkte des vorliegenden Berichts nannte der Staatssekretär noch die angestrebte Bankenunion und das Vorantreiben von Wachstum und Beschäftigung unter sozialen Richtlinien. Anlässlich der im Zusammenhang mit Zypern aufgekommenen Diskussion über die Sicherheit von Sparguthaben stellte Ostermayer klar, dass Einlagen bis 100.000 € in Österreich jedenfalls sicher seien.

Der EU-Anstrengungen zur besseren sozialen Integration von Roma wandte sich Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) zu, das sei eine wichtige Initiative im Werteprojekt gemeinsames Europa. Ebenso bedeutend sei die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU. Dazu bräuchte es allerdings verbindliche Quotenregelungen, Freiwilligkeit alleine reiche nicht aus, um die immer noch bestehende Einkommensdifferenz zwischen den Geschlechtern zu bereinigen. Dieser Ansicht zur Quotenfrage schloss sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek an. Obwohl es seit 1957 Anstöße gegeben habe, bei Frauen wie Männern gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erreichen, bestünden gerade in Österreich immer noch gravierende Unterschiede, nicht zuletzt auf Grund des hohen Anteils an weiblichen Teilzeit-Arbeitskräften.

2014 sei das europäische Jahr der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, kündigte Heinisch-Hosek an, daher müsse sich auch die österreichische Politik vermehrt dafür einsetzen, dass das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen noch weiter ausgebaut werde und die Zahl der Väter in Karenz auch in der Privatwirtschaft steige.

Als Prioritäten der irischen Ratspräsidentschaft im Bereich Gleichbehandlung nannte die Ministerin, für mehr weiblich besetze Führungspositionen in den Medien einzutreten und gegen veraltete Rollenbilder in der Werbung aufzutreten. (Fortsetzung Bundesrat) red


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