Parlamentskorrespondenz Nr. 427 vom 21.05.2013

Vorlagen: Justiz

Kürzerer Instanzenzug bei Aufhebungsklagen im Schiedsrecht, BZÖ-Vorstoß auf 1 €-GmbH

Instanzenzug bei Aufhebungsklagen gegen Schiedssprüche wird verkürzt

Wien (PK) – Durch ein Schiedsrechts-Änderungsgesetz (2322 d.B.) soll nun nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtsordnungen der Instanzenzug im Aufhebungsverfahren gegen einen Schiedsspruch verkürzt werden. Die Novelle weist demnach die Entscheidung im Aufhebungsverfahren sowie im Verfahren über eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs nach § 612 ZPO sowie im Verfahren in Angelegenheiten nach dem dritten Titel (Bildung des Schiedsgerichts) dem Obersten Gerichtshof als erste und letzte Instanz zu. Ziel der Gesetzesänderung ist die Steigerung der Attraktivität Österreichs als internationaler Schiedsort, zumal, wie die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu bedenken geben, der bisher geltende Rechtszug über drei Instanzen für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch einen erheblichen Nachteil im internationalen Wettbewerb der Schiedsorte dargestellt hatte.

BZÖ will vereinfachte Firmengründung durch 1 €-GmbH

Abgeordneter Josef Bucher (B) schlägt in einem Entschließungsantrag (2276/A(E)) vor, die Schaffung einer GmbH mit 1 € Startkapital zu ermöglichen, um, wie er in der Begründung seiner Initiative ausführt, insbesondere jungen Menschen eine bessere Chance zum Zugang zur Selbständigkeit zu geben. Bucher weist überdies auf den im internationalen Vergleich großen bürokratischen Aufwand bei der Unternehmensgründung hin und verspricht sich von seinem Antrag auch positive Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum. (Schluss) hof