Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 01.07.2013

Entwurf zu EU-Saatgutverordnung verspricht keine gute Ernte

EU-Unterausschuss gibt Minister Berlakovich einstimmig Aufträge für die Verhandlungsposition in Brüssel mit

Wien (PK) – Es gehe darum, die Biodiversität zu erhalten, Private, HobbygärtnerInnen, Kleinbetriebe und Nischenmärkte zu unterstützen, vor allem aber auch die heimische Saatgutwirtschaft zu schützen. Mit diesen Worten fasste im heutigen EU-Unterausschuss Bundesminister Nikolaus Berlakovich seine Kritik an dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu einer Saatgutverordnung zusammen. Ihm wurde dabei der Rücken durch einen einstimmig angenommenen Antrag auf Stellungnahme gestärkt, der gemeinsam von den Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G), Christine Lapp (S), Franz Glaser (V) und Stefan Petzner (B) eingebracht worden war.

Die Prioritäten der Abgeordneten

In diesen für die Verhandlungsposition Österreichs auf EU-Ebene bindenden Vorgaben halten die Abgeordneten fest, dass auch in Zukunft die große Vielfalt verschiedener Obst-, Gemüse- und anderer Pflanzensorten gesichert bleiben muss. Minister Berlakovich wird daher aufgefordert, den gegenständlichen Vorschlag in diesem Sinne kritisch auf seine Auswirkungen auf die klein- und mittelständischen Unternehmen, landwirtschaftlichen Betriebe sowie auf die KonsumentInnen zu prüfen. Für die klein- und mittelständischen Saatgut- und Pflanzenzuchtunternehmen darf es den Abgeordneten zufolge zu keiner höheren Kostenbelastung und zu keinem höheren bürokratischen Aufwand kommen.

Sie rufen des Weiteren den Minister auf, dafür einzutreten, dass vergleichbare Ausnahmen zum bestehenden österreichischen Saatgutrecht erhalten bleiben, um die genetische Vielfalt sicherzustellen. Außerdem soll es keine verpflichtende Zulassung bei allen samenfesten Pflanzen, die nicht durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, geben. Der Konsumentenschutz dürfe nicht aufgeweicht werden, heißt es im Antrag weiter, darüber hinaus sprechen sich die Ausschussmitglieder für den Erhalt des Landwirteprivilegs aus. Das bedeutet, dass der Sortenschutz nicht den Anbau von Erntegut einer geschützten Sorte durch Kleinlandwirte umfasst, wenn das Vermehrungsmaterial aus eigenem Anbau des Landwirtes stammt.

Schließlich sollte sich der Anwendungsbereich der Verordnung auf die kommerzielle Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen beschränken. Ferner hält man es für notwendig, bei zugelassenen Sorten Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und die erteilten geistigen Eigentumsrechte sicherzustellen.

Trotz Einstimmigkeit setzt Opposition eigene Akzente

Obwohl die Zustimmung zu dem erwähnten Vier-Parteien-Antrag einhellig ausfiel, haben die drei Oppositionsparteien auch eigene Anträge auf Stellungnahme eingebracht. Diese gingen über den gemeinsamen Antrag hinaus, wurden aber von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt. Die FPÖ trat im Gegensatz zu den anderen dafür ein, den Verordnungsentwurf gänzlich abzulehnen und nicht nur auf Verbesserungen hinzuwirken. Abgeordneter Johannes Hübner (F) wollte daher die gemeinsame Initiative nicht unterzeichnen, sondern diese nur durch sein Stimmverhalten unterstützen.

Bundesminister Nikolaus Berlakovich räumte ein, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission zwar bereits besser als angekündigt ist, er sei jedoch nicht dazu geeignet, die Biodiversität zu erhalten, sagte er. Außerdem befürchtet Berlakovich, dass die österreichische Saatgutwirtschaft unter die Räder kommen könnte. Er äußerte sich auch kritisch zum Ansinnen der Kommission, sich mittels sogenannter delegierter Rechtsakte inhaltlichen Gestaltungsspielraum zu verschaffen, ohne die Mitgliedstaaten nochmals befassen zu müssen.

In diesem Sinne begrüßte er auch die von Bundesrat verabschiedete Subsidiaritätsrüge (siehe PK-Meldung Nr. 485/2013). Die Minister Nikolaus Berlakovich und Rudolf Hundstorfer haben auch die Petition von Global 2000 und Arche Noah unterschrieben.

Der umstrittene Vorschlag der Kommission

Der umstrittene Plan zur Harmonisierung der Produktion von Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial – vorgelegt unter dem Titel "Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt" - ist Teil eines legislativen Gesamtpakets, das auch Tier- und Pflanzengesundheit umfasst und auf eine durchgehende Kontrolle im Bereich der Lebensmittelsicherheit abzielt. Das geltende System der Registrierung von Sorten und der Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut wird zwar beibehalten, vorgesehen ist aber, den Anwendungs- und Geltungsbereich der Verordnung über die kommerzielle Vermarktung hinaus auf Privatpersonen auszudehnen. Die Regelung beschränkt sich nicht mehr nur auf den Binnenmarkt, sondern betrifft auch den Export. Weiters will man seitens der EU auch jene Arten, die nicht in der Artenliste angeführt sind - das sind insbesondere Zierpflanzen - dem Regelungsbereich unterwerfen.

Der Vorschlag der Kommission hatte vor allem Befürchtungen ausgelöst, dass der freie Tausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und Gärtnern strafbar werden könnte. Organisationen wie Arche Noah und Global 2000 haben zudem davor gewarnt, auch gefährdete und seltene alte Sorten dürften ohne aufwändige amtliche Zulassung nicht weitergegeben werden, was sich negativ auf die Vielfalt und die bäuerliche Saatgut-Kultur auswirken würde.

Aufgrund der Proteste entschärfte die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag und legte diesen in einer abgeschwächten Version vor. Nunmehr werden Ausnahmen für Material für Nischenmärkte, Erhaltungssorten sowie heterogenes Material gewährt. Darüber hinaus sind für Erhaltungssorten und Kleinunternehmer (bis zu 10 Beschäftigte, bis zu 2 Mio. € Jahresumsatz) weitreichende Befreiungen von den Registrierungsgebühren vorgesehen. Überdies soll der Austausch von Vermehrungsmaterial zwischen Privatpersonen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Das betrifft in erster Linie HobbygärtnerInnen und den Nachbau von Saatgut durch LandwirtInnen für den Eigenbedarf.

Der Vorschlag wurde am 6. Mai dieses Jahres von der Kommission vorgelegt, die Diskussion innerhalb der EU steht erst am Anfang.

Biodiversität erhalten, österreichische Saatguterzeuger schützen

Absolut keinen Handlungsbedarf seitens der EU sah Abgeordneter Johannes Hübner (F). Einmal mehr versuche die Kommission, mit dem Schlagwort Saatgutsicherheit durch die Hintertür weitere Kompetenzen an sich zu ziehen. Dadurch würde man den österreichischen mittelständischen Saatguterzeugern großen Schaden zufügen, meinte er, die regionalen Spezialitäten würden verschwinden. In seinem Antrag auf Stellungnahme forderte er daher dazu auf, das Ansinnen der Kommission strikt abzulehnen.  

Kein grundsätzliches Nein zu einer EU-Verordnung wollte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) aussprechen. Im Gegensatz zum vorliegenden Entwurf hätte aber die EU die Verpflichtung, die Biodiversität zu schützen, gleichzeitig aber den Mitgliedstaaten entsprechende Freiräume zu lassen, stellte er fest. Im Bereich des Saatguts eine Homogenität anzustreben, dafür sieht Pirklhuber keine zwingenden Gründe, auch berücksichtige der Verordnungsentwurf in keiner Weise die wirtschaftliche Praxis, zumal österreichische Betriebe sehr leicht die Grenzen bezüglich des Personals und des Umsatzes übersteigen und damit unter die Regelung fallen würden.

In seinem Antrag auf Stellungnahme tritt Pirklhuber dafür ein, auf verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut, für das niemand exklusive Eigentumsrechte geltend macht, zu verzichten. Auch sollte der Austausch von derartigem Saat- und Pflanzgut zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht eingeschränkt werden, so der Antrag, kleinste und kleine Unternehmen sollten nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettierung erfüllen müssen, sofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln. Pirklhuber kritisiert ebenfalls scharf die Möglichkeiten zur Erlassung delegierter Rechtsakte, die die Biodiversität betreffen. Sie sollten aus der Verordnung ersatzlos gestrichen werden, fordert er.

Auch Abgeordneter Stefan Petzner (B) hielt die Korrekturen, die die Kommission an ihrem ursprünglichen Entwurf vorgenommen hat, für völlig unzureichend. Die Zertifizierungspflicht würde sogar bei gutgehenden österreichischen Betrieben die finanzielle Belastbarkeit übersteigen, warnte er.

Österreich sollte daher im Interesse der KonsumentInnen weiter eine klare und eindeutige Position in Brüssel vertreten, sagte Petzner und legte auch seinerseits einen Antrag auf Stellungnahme vor, in der er den Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Österreichs unterstreicht, damit seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide weiterhin bestehen bleiben. Die EU-Regelung dürfe nur das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen betreffen, stellt Petzner darin fest. Auch er spricht sich gegen eine verpflichtende Sortenzulassen und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut aus und tritt dafür ein, dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.

Seitens der SPÖ stellte Abgeordneter Hannes Weninger die Frage, ob man denn wirklich alles patentieren und regeln und der Marktkonformität unterordnen müsse. Wie seine Klubkolleginnen Christine Lapp und Elisabeth Grossmann befürchtete er bei Realisierung des Kommissionsvorschlags Nachteile für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich und vor allem für die KonsumentInnen, die in den Regalen regionale Spezialitäten finden wollen. Im Mittelpunkt sollten die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit stehen, konstatierten Lapp und Grossmann, außerdem machte Grossmann darauf aufmerksam, dass die Pflanzenvielfalt zu einer höheren Resistenz gegenüber Pflanzenschädlingen führe.

Es sei das Spannungsfeld zwischen hoher Qualität und "Hobbyisten" zu bewältigen, formulierte Abgeordneter Franz Windisch (V). Pflanzen- und Saatgut seien ein fundamentales Betriebsmittel, auch kleine Private brauchten Sicherheit. Auf der anderen Seite sei Wettbewerb unter den Züchterfirmen durchaus notwendig. Man müsse aufpassen, dass sich unter den Privaten kein Schwarzmarkt bildet, so Windisch. Für klare europaweite Regeln sprach sich Abgeordneter Franz Glaser (V) aus, wobei auch er besonderes Augenmerk auf regionale Spezialitäten legen wollte. Glaser warnte aber vor einer "Landwirtschaftsromantik", denn gleichzeitig sei man gefordert, großflächig zu produzieren, um die Lebensmittelsicherheit sicherzustellen. (Schluss) jan