Parlamentskorrespondenz Nr. 7 vom 09.01.2014

Vorlagen: Gesundheit

Spitalsärzte, Lehrpraxis, Reform des Gesundheitswesens, Kindertherapien, Klonprodukte

Grüne und FPÖ für Begrenzung der Arbeitszeit von Spitalsärzten auf maximal 25 Stunden

Wien (PK) - Eine gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen auf 25 Stunden ist zentrales Anliegen eines Entschließungsantrags der Grünen, der von der Abgeordneten Eva Mückstein eingebracht wurde (86/A[E]). In Studien wurde eindeutig nachgewiesen, dass ÄrztInnen, die länger als 24 Stunden im Dienst sind, unter anderem eine verlangsamte Reaktionszeit aufweisen, vergleichbar etwa mit einem Alkoholgehalt im Blut in der Höhe von 0,8 Promille. Vor allem junge Mediziner, die oft von überlangen Diensten betroffen sind, suchen nun vermehrt Jobs im Ausland, wodurch es in Österreich bereits zu einem Turnusärzte-Mangel gekommen ist, argumentiert Mückstein. Trotzdem sind laut Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz noch immer bis zu 32 Stunden lange Dienste erlaubt; an Wochenenden dürfen die Mediziner sogar bis zu 49 Stunden am Stück arbeiten. Der Bundesminister für Gesundheit sollte daher nach Ansicht der Grünen so bald wie möglich, jedoch spätestens Ende März 2014 eine Regierungsvorlage einbringen, die eine Begrenzung der zulässigen durchgehenden Arbeitszeit von SpitalsärztInnen auf maximal 25 Stunden beinhaltet.

Ähnliche Forderungen stellen auch die Freiheitlichen auf, die vom Gesundheitsminister verlangen, eine gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer von Spitalsärzten auf maximal 25 Stunden durchgehender Arbeitszeit einzuführen (104/A[E]). Verwaltungsaufgaben und Patientendokumentation stellen laut einer Umfrage der Ärztekammer den ärgsten Stressfaktor für die Mediziner dar, vor allem auch im Spitalsbereich, gibt Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) zu bedenken. Außerdem fühlen sich 40 % der Ärzte durch Überstunden, lange Dienste und Nachtdienste stark belastet, was im Vergleich zum Jahr 2003 (29 %) ein alarmierender Anstieg sei. Besonders betroffen seien die Turnusärzte, die oft bis 70 Wochenstunden Dienst versehen müssen.

FPÖ legt ein umfassendes Konzept für die Neugestaltung des Gesundheitswesens vor

Unter dem Titel "Konzept Gesundheit" haben die beiden FPÖ-Abgeordneten Andreas Karlsböck und Dagmar Belakowitsch-Jenewein einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der die freiheitlichen Reformvorschläge zur Sanierung des österreichischen Gesundheitssystems enthält (102/A[E]). Ihrer Ansicht bestehe enormer Reformbedarf, was sich u.a. am Ärztemangel insbesondere im ländlichen Bereich, an den fehlenden Ausbildungsplätzen für österreichische Studenten, an der Überlastung der Spitäler oder der zunehmenden Klassenmedizin deutlich zeige. Die zentralen Forderungen der FPÖ zielen daher auf eine Kompetenzbereinigung im Gesundheitswesen, auf eine Bündelung der Finanzierungsagenden beim Gesundheitsministerium, eine Entlastung der Spitalsärzte durch eine Leistungsverlagerung in den niedergelassenen Bereich, einen Abbau administrativer Belastungen, eine Anpassung der Ausbildung der Turnusärzte an die heutigen Bedürfnisse sowie die Schaffung neuer und zusätzlicher Ausbildungsplätze für österreichische Studenten ab. Medizinern soll es zudem endlich ermöglicht werden eine echte Ärzte-GesmbH ohne bürokratische Hürden gründen zu können. Weiters wünschen sich die Antragsteller den Ausbau von flexiblen Arbeitszeitmodellen für (Jung-)Ärzte (inklusive Teilzeitturnusstellen und ausreichende Kinderbetreuungsplätze), die Finanzierung einer verpflichtenden 12 Monate umfassenden Lehrpraxisausbildung sowie die Gewährleistung einer dualen Ausbildung der Medizinstudenten (niedergelassener und stationärer Bereich) bei entsprechender dienstrechtlicher, finanzieller und sozialer Absicherung.

FPÖ für verpflichtende Lehrpraxisausbildung von ÄrztInnen

Die österreichische Ausbildung für Allgemeinmediziner entspreche längst nicht mehr den internationalen Standards und sei vor allem zu wenig praxisorientiert, lautet das Urteil der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F). In ihrem Entschließungsantrag (103/A[E]) erinnert sie daran, dass die Österreichische Ärztekammer daher in dieser Frage eine entsprechende Petition an das Gesundheitsministerium gerichtet hat. Die darin enthaltene Forderung nach einer garantierten Lehrpraxisausbildung mit einer Dauer von 12 Monaten inklusive Finanzierung durch die öffentliche Hand sollte so bald wie möglich umgesetzt werden, fordert die Antragstellerin. Diese Form der Ausbildung sei bereits in vielen europäischen Ländern üblich und würde etwa 15 Millionen € kosten.

Grüne: Bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit notwendigen Therapien

Gravierende Mängel bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen orten die Grünen, die im Rahmen eines Entschließungsantrags insgesamt sieben Forderungen an den zuständigen Bundesminister richten (106/A[E]). Wenn man das Versorgungsniveau in diesem Bereich in Deutschland als Vergleich heranzieht, so erhielten laut einer aktuellen Studie in Österreich im Jahr 2010 knapp 150.000 Kinder und Jugendliche keine Therapie. Bleibt eine notwendige Therapie aber aus, könne dies lebenslange Folgen für die Einzelnen und für die Gesellschaft haben, zeigt die Abgeordnete Eva Mückstein (G) besorgt auf.

Grundsätzlich sollten ihrer Meinung nach jegliche physio- und ergotherapeutischen sowie logopädischen Behandlungen sowie Psychotherapiestunden für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich kostenfrei angeboten werden. Als weitere Sofortmaßnahmen müsste das institutionelle Angebot deutlich verstärkt sowie die Refundierung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch niedergelassene TherapeutInnen deutlich erhöht werden. Die Gesundheitssprecherin der Grünen spricht sich zudem für eine rasche Ausarbeitung eines gesamtösterreichischen Versorgungsplanes durch Sozialversicherung, Bund, Länder und Fachgesellschaften aus sowie für eine einheitliche Aufnahme von Regelungen in die Bundes- und Landes-Zielsteuerungsverträge. Durch Abschluss von Gesamtverträgen laut ASVG würde ein niederschwelliger Zugang zu Therapien geschaffen werden. Generell sollte die Finanzierung der Therapien für Kinder und Jugendliche aus einer Hand sichergestellt werden. In zweijährigen Berichten an das Parlament können sich die Abgeordneten einen Überblick über den aktuellen Stand bezüglich Evaluierung, Qualitätssicherung und Umsetzungsgrad der politischen Zielvorgaben verschaffen.

Grüne: Importverbot für geklonte Tiere und entsprechender Lebensmittel

Der Abgeordnete der Grünen, Wolfgang Pirklhuber, befürchtet, dass trotz einer angestrebten Regulierung von Klonfleisch auf EU-Ebene, das Klonen von Tieren generell weiter stattfinden wird. Wenn in den USA oder anderen Drittstaaten geklonte Zuchttiere an Landwirte verkauft werden, darf nämlich nach den Absichten der Kommission das Fleisch der Nachkommen dieser Tiere weiterhin in die EU importiert werden, heißt es in einem Entschließungsantrag der Grünen Fraktion (97/A[E]). Vieles spreche zudem dafür, dass das Klonen das Hochleistungsprinzip in der Tierproduktion, das mit abnehmender genetischer Vielfalt, kürzerer Lebensdauer sowie höherer Krankheitsanfälligkeit verbunden ist, weiter vorantreiben wird. Es sei zudem davon auszugehen, dass bereits jetzt genetisches Material von Klontieren (wie Samen und Embryos) in die europäische Tierzüchtung und Tierhaltung gelangt ist. Zusätzlich würden Patente auf Klontiere und ihre Nachkommen die Abhängigkeiten von Bauern und Züchtern verschärfen sowie den Konzentrationsprozess in der Tierzüchtungsindustrie beschleunigen. Da auch Gesundheitsrisiken durch Klonprodukte nicht ausgeschlossen werden können, bestehe im Sinne des Vorsorgeprinzips die dringende Notwendigkeit, auf EU-Ebene für ein umfassendes Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellter Lebensmittel, des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen sowie mit Sperma und Embryonen von Klontieren in der EU einzutreten. (Schluss) sue