Parlamentskorrespondenz Nr. 272 vom 01.04.2014

Vorlagen: Justiz

Bessere Verbraucherrechte bei Haustürgeschäften und im Internethandel

Wien (PK) – Die Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union gibt Anlass zu Änderungen im Konsumentenschutzgesetz und zur Schaffung des sogenannten Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes. Ziel des Regierungsvorschlags (89 d.B.) ist es, für bessere Information von KonsumentInnen durch Unternehmen zu sorgen, wenn Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, etwa im Rahmen von Haustürgeschäften oder bei Werbefahrten. Die Rechte der VerbraucherInnen in Fernabsatz-Geschäften wie dem Internetversandhandel sollen auch gestärkt werden. Demnach sind ein erleichtertes und verlängertes Rücktrittsrecht (einheitlich 14 Tage statt wie bisher nur sieben), erweitere Informationspflichten von Seiten der Unternehmer (z.B. nun auch über Lieferkosten, Laufzeit des Vertrags oder Zahlungsbedingungen), eine umfassende Aufklärung über die Beschwerdemöglichkeiten für KonsumentInnen sowie verminderte Kosten für beschwerdeführende VerbraucherInnen vorgesehen.

Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben wurde auf eine möglichst friktionsfreie Einfügung in das bestehende Konsumentenschutzrecht geachtet, heißt es im Entwurf. Einerseits ging es darum, in Einzelfragen eine Verschlechterung der innerstaatlichen Standards zu vermeiden, andererseits sollte es auch zu keinen Wettbewerbsnachteilen für österreichische Unternehmen durch eine überschießenden Richtlinienumsetzung kommen. Ausdrücklich betont wird in der Vorlage, dass der Entwurf im Vergleich zu bisherigen Rechtslage keine substantiellen neuen Informationspflichten für Unternehmen enthält. Dadurch seien auch – abgesehen von einem allfälligen einmaligen Aufwand für die Umstellung - keine neuen Verwaltungslasten für die Betriebe zu erwarten. (Schluss) sue/rei