Parlamentskorrespondenz Nr. 412 vom 13.05.2014

Ostermayer: Keine Kürzungen bei der Volksgruppenförderung

Budgetausschuss diskutiert über veranschlagte Mittel für Bundeskanzleramt, Präsidentschaftskanzlei und Höchstgerichte

Wien (PK) – Als nächstes Kapitel stand der Bundesvoranschlag 2014 und 2015 für das Bundeskanzleramt am Prüfstand des Budgetausschusses, wobei der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst, Josef Ostermayer, sowie die Staatssekretärin im Finanzministerium, Sonja Steßl, den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort standen. Die angesprochenen Themen waren bereit gefächert und reichten von der Verwaltungsreform, der Presseförderung, der Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts bis hin zur Austragung des Eurovision Song Contests in Österreich im nächsten Jahr.

Was die konkreten Zahlen anbelangt, so sind für das Bundeskanzleramt für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt 387,64 Mio. € bzw. 396,05 Mio. € an Ausgaben veranschlagt.

Durch die Neuordnung der Bundesministerien nach der letzten Nationalratswahl ergaben sich beim Bundeskanzleramt mehrere Veränderungen, die auch im Budget Auswirkungen hatten. So ist etwa der Anstieg bei den Auszahlungen im Jahr 2014 um 60,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf die Übernahme der Kunst- und Kulturagenden (und gleichzeitig die Abgabe von Frauenangelegenheiten und Gleichstellung) sowie auf die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts mit 1. Jänner 2014 zurückzuführen.

Ostermayer kündigte weitere Verwaltungsreformen an

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) interessierte sich vor allem dafür, ob die dringend notwendigen Strukturreformen angegangen werden, während sein Fraktionskollege Gernot Darmann auf das Budget für das Bundesverwaltungsgericht zu sprechen kam. Daniela Musiol (G) sprach die sogenannte Gesetzesbeschwerde an und erkundigte sich – ebenso wie NEOS-Vertreter Gerald Loacker – über etwaige Anlaufschwierigkeiten beim Bundesverwaltungsgericht.

Bundesminister Josef Ostermayer teilte FPÖ-Abgeordnetem Bösch mit, dass die Reformbemühungen im Bereich der Verwaltung intensiv fortgesetzt würden. Positive Beispiele in der Vergangenheit seien etwa die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Geplant sei auch die Schaffung eines Amtes der Bundesregierung, das für verschiedene Tätigkeiten ("shared services"), die bisher von den Ministerien wahrgenommen werden (z.B. Personalverwaltung, IT-Bereich, Aus- und Weiterbildung), zuständig sein soll. Dadurch könnten Synergieeffekte genutzt und Einsparungen erzielt werden, war Ostermayer überzeugt. Verläuft alles nach Plan, soll das Amt Anfang 2016 seine Arbeit aufnehmen. Außerdem soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich mit Fragen der Deregulierung und einer Aufgabenreform befasst. Was die Personalsituation betrifft, so ist geplant, dass derzeit nur jeder zweite Posten im öffentlichen Dienst nachbesetzt wird. Auf eine weitere Frage des ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl, gab Ostermayer bekannt, dass die Vorarbeiten für die Entwicklung eines modernen Dienstrechtes bereits laufen. Eine große Herausforderung sei natürlich, dass aufgrund der geplanten Neugestaltung der Einstiegsgehälter zu Beginn mit höheren Kosten zu rechnen ist.

Hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen für die Gesetzesbeschwerde kündigte Ostermayer einen entsprechenden Begutachtungsentwurf für Mitte Juni an. Eine positive Bilanz zog der Minister bezüglich des Projekts e-government, wo Österreich international führend sei. Auch die Website help.gv.at erfreue sich großen Interesses. Die steigenden Zugriffe (mittlerweile über 12 Millionen) belegten, dass dieses Serviceinstrument in der Bevölkerung sehr gut angenommen werde (Fragen des Abgeordneten Peter Wittmann, S), bekräftigte der Minister.

Ostermayer erinnerte sodann daran, dass das Bundesverwaltungsgericht, das von Seiten des Bundes 47,6 Mio. € erhält, erst seit einigen Monaten seine Arbeit aufgenommen hat. Die Einrichtung dieser großen Behörde sei jedenfalls sehr gut vorbereitet worden, erklärte der Bundesminister, er persönlich habe von keinen Anlaufschwierigkeiten gehört. Ende des Jahres werde ein Bericht erstellt und dem Nationalrat übermittelt.

Die Mittel für die Volksgruppenförderung bleiben 2014 und 2015 stabil

Die Abgeordneten nahmen auch zu Fragen der Volksgruppenförderung und zur Presseförderung Stellung. Wolfgang Zinggl (G) gab zu bedenken, dass schon geringe Kürzungen bei der Volksgruppenförderung für die einzelnen Organisationen existenzgefährdend seien. Mit Bedauern stellte er fest, dass es keine Reformen bei der Presseförderung gebe und weiterhin indirekte Parteienförderung möglich sei. Albert Steinhauser (G) sprach die Datenschutzbehörde an und meinte, es gebe zwar einen neuen Namen, aber die alten Probleme seien geblieben.

Bundesminister Josef Ostermayer teilte nach einer weiteren Frage von Nikolaus Berlakovich (V) mit, dass es trotz der Konsolidierungserfordernisse gelungen sei, die Förderungen für die heimischen Volksgruppen in den nächsten beiden Jahren stabil zu halten. In Einzelfällen (etwa bei Jubiläen) würden auch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Was die finanzielle Ausstattung der Komensky-Schule betrifft, so seien diverse Gespräche geführt worden, eine Unterstützung allein aus dem Titel Volksgruppenförderung sei jedoch nicht zu schaffen.

Die Kürzungen im Bereich der Presseförderung betreffen den Bereich besondere Förderung, erläuterte Ostermayer, da man eine rasch wirksame Maßnahme finden wollte. Um eine größere Reform in die Wege zu leiten, brauche man einfach mehr Zeit. Bei der gefundenen Lösung, die auf die Anzahl der JournalistInnen abstellt, sei die Förderung von mehr Medienvielfalt im Vordergrund gestanden. Eine in diesem Bereich durchgeführte Studie habe nämlich ergeben, dass das österreichische System Mängel in Bezug auf die Erreichung des Ziels der Medienvielfalt aufweist.

Dem SPÖ-Mandatar Josef Cap pflichtete der Minister bei, wonach der ORF eine wichtige Aufgabe im Bereich der Filmproduktion habe; dies bewiesen u.a. auch die zahlreichen Auszeichnungen und Preise. Bezüglich der Austragung des Eurovision Song Contests in Österreich führte Ostermayer aus, dass eine Arbeitsgruppe im ORF nun alle Möglichkeiten prüfe. Mehr könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Gegenüber Peter Wittmann (S) merkte Bundesminister Ostermayer an, dass die neue Datenschutzbehörde, die seit Anfang Jänner in Betrieb sei, gut funktioniere. Der vom Vertreter der Grünen, Albert Steinhauser, vorgetragenen Kritik konnte er sich nicht anschließen.

Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Sonja Steßl, hob schließlich noch die Bedeutung der Mittel aus dem Fonds für Europäische Regionalentwicklung (EFRE) für Österreich hervor, wodurch vor allem viele innovative Betriebe und somit tausende ArbeitnehmerInnen profitierten. Derzeit gebe es einen gewissen Aufholbedarf bei den Auszahlungen, der u.a. auf die Wirtschaftskrise und die verzögerten Ausschüttungen zurückzuführen sei.

Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgte reibungslos

Auch die Finanzierung der Präsidentschaftskanzlei sowie der beiden Höchstgerichte im heurigen und im kommenden Jahr waren heute Thema im Budgetausschuss.

Dabei betonte Staatssekretärin Sonja Steßl, dass die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 - eine der größten Umstrukturierungen der Verwaltungsverfahren in der Zweiten Republik - reibungslos vor sich gegangen sei. Das Budget 2014 für den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sei als "Einstiegsbudget" zu betrachten, da es sich im Laufe des Jahres zeigen werde, wie sich die strukturellen Veränderungen und die Anzahl der an den Gerichtshof herangetragenen Fälle entwickeln werde. Ein wichtiges Anliegen sei die Durchlässigkeit, weshalb für MitarbeiterInnen ein umfassendes Schulungsangebot zur Verfügung stehe, um sie optimal auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten.

Die organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen zur Umsetzung der Reform gehören daher laut Budgetunterlagen auch zu den Herausforderungen, die zu bewältigen sind. Der Verwaltungsgerichtshof legt den Fokus zudem auf Modernisierung, wie etwa die Implementierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Man ist um eine weitere Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes bemüht, vor allem soll die Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem VwGH erleichtert werden.

An Auszahlungen (Ausgaben) sieht das Bundesfinanzgesetz für den VwGH im Jahr 2014 18,765 Mio. € vor, im Jahr 2015 19,354 Mio. €. Die Auszahlungsschwerpunkte liegen bei den Personalkosten sowie bei Ausgaben für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere auch im Hinblick auf die unter der Verantwortung der Burghauptmannschaft vorzunehmenden Adaptierungen der Böhmischen Hofkanzlei. Ebenso schlagen für den VwGH ab 2015 die Mieten für historische Gebäude zu Buche.

Verfassungsgerichtshof will Vorzeigemodell werden

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will ein "Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen" werden. So lautet das vordringliche Wirkungsziel der obersten Verfassungshüter. Der VfGH setzt daher ebenfalls auf weitere Modernisierung. Bereits im Vorjahr wurden der elektronische Rechtsverkehr und das elektronische Gebührenservice eingeführt, des Weiteren soll das Qualitäts- und Wissensmanagement ausgebaut werden. Der VfGH plant zudem, ein Servicecenter für Bürgerinnen- und Bürgeranliegen einzurichten.

Prinzipiell geht der VfGH davon aus, dass durch die Einführung der Gesetzesbeschwerde ein beträchtlicher Mehraufwand zu erwarten ist. Ab 1. Jänner 2015 können sich Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie der Meinung sind, dass im Verfahren anzuwendende Gesetze verfassungswidrig sind. In den Budgetunterlagen wird darauf hingewiesen, dass Gesetzesprüfungsverfahren in der Regel eine höhere Komplexität aufweisen als andere Verfahren. Auch sind die Auswirkungen der Neuregelung der Zuständigkeit für Asylrechtsangelegenheiten, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten sind, noch nicht absehbar. Fälle des Fremden- und Asylwesens fallen seit diesem Zeitpunkt in die Kompetenz des neuen Bundesverwaltungsgerichts und können beim VwGH angefochten werden. Für den VfGH bleiben jene Fälle, wo sich Personen in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

Konkret sind die Ausgaben (Auszahlungen) für den Verfassungsgerichtshof 2014 mit 14,131 Mio. € budgetiert, 2015 sind 14,831 Mio. € vorgesehen.

Unisono bedauerten die Abgeordneten Johannes Jarolim (S), Johann Singer (V), Harald Stefan (F), Daniela Musiol (G), Georg Vetter (T) und Nikolaus Scherak (N) einmal mehr, dass im Ausschuss die beiden Präsidenten der Höchstgerichte nicht geladen sind, um an sie konkrete Fragen stellen zu können. Ausschussvorsitzende Gabriele Tamandl (V) sagte zu, dieses Anliegen aufzugreifen und für die nächsten Budgetverhandlungen darüber mit den BudgetsprecherInnen zu verhandeln und diesbezügliche offene Fragen zu klären.

Bundespräsident: Intensive internationale Kontakte

Kurz wurde von Abgeordnetem Johann Singer (V) auch das Budget für die Präsidentschaftskanzlei angesprochen. Dieses sieht für das Jahr 2014 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 7,600 Mio. € vor, für 2015 sind 8,188 Mio. € veranschlagt.

Diese Mehraufwendungen werden damit erklärt, dass ab 2015 für die Nutzung historischer Gebäude – und das ist die Hofburg – eine Benützungsvergütung zu entrichten ist. Neben den Personalkosten schlagen für die Präsidentschaftskanzlei Maßnahmen für die Instandhaltung der Büroinfrastruktur sowie der Inventar- und Bausubstanz zu Buche. Darüber hinaus zählen Aufwendungen für die Vertretung der Republik nach außen durch den Bundespräsidenten zu wichtigen Aufgaben, die sich in den Kosten niederschlagen, erläuterte Staatssekretärin Sonja Steßl. Die zusätzlichen Planstellen für die Präsidentschaftskanzlei hätten keine Auswirkungen auf die gesamten Planstellen des Bundes, sondern ergäben sich aus Dienstzuteilungen aus dem Verteidigungsressort. Ab 2015 werde es sogar eine Planstelle weniger in der Präsidentschaftskanzlei geben, betonte sie. (Fortsetzung Budgetausschuss) sue/jan