Parlamentskorrespondenz Nr. 696 vom 11.07.2014

PCSC-Abkommen bringt Verbesserungen für den Datenaustausch

Mikl-Leitner: USA haben sch bei Umsetzung als verlässliche Partner erwiesen

Wien (PK) – Grundsätzlich positiv beurteilt das Innenministerium die Auswirkungen des sogenannten PCSC-Abkommens zwischen Österreich und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten, das mit Ausnahme der den automatisierten Abruf von DNA-Profilen betreffenden Artikel am 4. Mai 2012 in Kraft getreten ist. Die Vereinigten Staaten haben sich bei den Arbeiten zur Umsetzung des Abkommens bislang als verlässliche und vertragstreue Partner erwiesen, heißt es dazu in einem Bericht (III-82 d.B.) von Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner an den Nationalrat. Dem Ministerium seien auch keine Beschwerden von Personen bekannt, die auf eine missbräuchliche Verwendung von auf Grundlage des Abkommens ausgetauschten Daten Bezug nehmen.

Bei der Zusammenarbeit zur Verhinderung von terroristischen Straftaten stellt das Abkommen aus Sicht des Innenministeriums eine qualitativ-rechtliche Verbesserung für den Datenaustausch dar und bildet eine gute Grundlage für die bilaterale Kooperation. Der Bericht, der sich auf den Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2014 bezieht, gibt allerdings zu bedenken, dass das Abkommen seine volle operative Nützlichkeit noch nicht entfalten konnte, da der Austausch der Fingerabdruckdaten wegen der noch laufenden technischen Umsetzungsarbeiten noch nicht aufgenommen wurde. Auch im Bereich der Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung schwerer Straftaten mit einer transnationalen Dimension liegen derzeit keine Erfahrungen vor, zumal die Zusammenarbeit bisher jeweils auf Grundlage von Rechtshilfeersuchen erfolgte. (Schluss) hof