Parlamentskorrespondenz Nr. 857 vom 01.10.2014

Vorlagen: Familie

Grüne für bessere Ausstattung der Jugendförderung sowie NEOS-Vorschläge zur Kinderbetreuung

Grüne: Mittel für die Jugendförderung sollten jährlich angepasst werden

Wien (PK) - Eine bessere finanzielle Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wünschen sich die Grünen im Rahmen eines Entschließungsantrags (591/A(E)). Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, leisten eine sehr wertvolle Aufgabe, ist Abgeordneter Julian Schmid (G) überzeugt, da sie Kindern und Jugendlichen u.a. ermöglichen, ihre Kompetenzen zu erweitern und sich durch die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen einbringen können. Um diese wichtige Arbeit, die sehr oft auf freiwilligem Engagement basiert, weiter gewährleisten zu können, fordert der Antragsteller eine jährliche Indexanpassung der Mittel für die Bundesjugendförderung.

NEOS-Vorschläge zur Kinderbetreuung: Scheckmodell für Dienstleistungen im Bereich elementare Bildung   und…

Für einen Paradigmenwechsel im Bereich der Familienförderung zielt ein Antrag der NEOS ab (615/A(E)). Nach Ansicht von Abgeordneter Beate Meinl-Reisinger sollte der Subjektfinanzierung Vorrang vor der Objektfinanzierung gegeben werde, wofür sie einige Argumente ins Treffen führt. Die Einführung eines Scheckmodells würde ihrer Auffassung nach nicht nur die Kaufkraft der Eltern und das Kostenbewusstsein stärken, sondern die Familien in die Lage versetzen, mit ihrem Verhalten gezielt Einfluss auf das bestehende Angebot zu nehmen. Dadurch entstünde ein produktiver Wettbewerb zwischen den Anbietern um die besten pädagogischen Konzepte und die ansprechendsten Rahmenbedingungen, war Meinl-Reisinger überzeugt.

… Einführung eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen

Da in den vergangen Jahren der Aspekt der Quantität im Fokus der Ausbauoffensiven im Bereich der elementaren Bildung stand, sollte nun dem Thema Qualitätsentwicklung größeres Augenmerk geschenkt werden, fordern die NEOS in einem weiteren Entschließungsantrag ihrer Fraktion (620/A(E)). Ein hilfreiches Instrument könnte hier die Umsetzung einer Zertifizierungsleiter bzw. eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und –bildungseinrichtungen sein. Antragstellerin Beate Meinl-Reisinger verweist auf ein derartiges Modell in Deutschland (Familienzentren in Nordrhein-Westfalen), wo sich die Betreuungseinrichtungen seit dem Jahr 2006 zur Einhaltung spezifischer fachlicher Qualitätsstandards verpflichten. Bei Erfüllung eines gewissen Anteils an Standards kann um ein Gütezeichen angesucht werden, was wiederum mit einer finanziellen Zusatzunterstützung einhergeht. Da das Zertifizierungsverfahren alle vier Jahre wiederholt werden muss, sei auch ein systemimmanenter Lernprozess innerhalb der Einrichtungen sichergestellt. Ähnliche Modelle wären auch in Hinblick auf Kinderkrippen, Kindergärten und Tageselternplätze in Österreich denkbar und sinnvoll, argumentiert die Antragstellerin.

… Etappenplan für Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr

Damit Maßnahmen wie eine verpflichtende Senkung des Betreuungsschlüssels und die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen qualitätsvollen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr auf Schiene gebracht werden können, sollte nach Ansicht der NEOS ein Etappenplan ausgearbeitet werden, um die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen fristgerecht bereitstellen zu können (627/A(E)).

Im konkreten sollten folgende Ziele bis spätestens 2024 realisiert werden: Reduktion der Jahresschließwochen auf ein Maximum von 25 Tagen pro Kindergartenjahr im gesamten Bundesgebiet; Umsetzung eines höchstzulässigen PädagogInnen-Kind-Schlüssels von 1:3 für die 0- bis 2-Jährigen, von 1:5 für die 2- bis 3-Jährigen, von 1:8 für die 3- bis 6-Jährigen und von 1:4 für Tageseltern, die noch nicht schulpflichtige Kinder betreuen; Begrenzung der  Gruppengröße auf 6 Kinder bei den 0- bis 2-Jährigen, auf 12 Kinder bei den 2- bis 3-Jährigen, auf 20 Kinder bei den 3-bis 6-Jährigen und auf fünf (gleichzeitig anwesenden) Kinder in Tageselternbetreuung; Ausbildungsreform für ElementarpädagogInnen und Assistenzkräfte; signifikante Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik sowie die Verankerung und Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

…sowie Bundeskompetenz für Hort- und Kindergartenwesen

Die Abgeordneten der NEOS erinnern die Vertreter der Bundesregierung mit Nachdruck daran, dass im letzten Arbeitsprogramm einmal mehr das Vorhaben zur Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis zum Jahr 2016 festgeschrieben wurde (629/A(E)) . Angesichts der regional höchst unterschiedlichen Standards sei dies auch dringend erforderlich. Mit dem Entwurf der Plattform EduCare liege hierzu bereits eine hochwertige Arbeitsgrundlage vor, die die Ausgangsbasis für weiterführende Diskussionen im Hohen Haus und den Beschluss eines Bundesrahmengesetzes darstellen könnte, geben die Antragsteller zu bedenken.

Dieser Vorschlag umfasst eine Reihe wesentlicher Maßnahmen, wie etwa die genaue Definition des Bildungsauftrags von elementaren Bildungseinrichtungen, Standards für die Qualitätssicherung, die Festlegung von Rahmenbedingungen für die elementare Bildung, Verpflichtungen für elementare Bildungseinrichtungen in Hinblick auf das Eingehen von Bildungspartnerschaften sowie Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Mittel. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Novelle des B-VG zuzuleiten, die vorsieht, dass dem Bund im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens die Grundsatzgesetzgebung zukommt. (Schluss) sue