Parlamentskorrespondenz Nr. 1072 vom 17.11.2014

Vorlagen: Finanzen

Versicherungen: Ab 2016 stärkere Aufsicht, mehr Risikomanagement

Wien (PK) – Versicherungskunden sollen besser vor dem Risiko der Branche geschützt werden, das zuletzt durch niedrige Zinsen zugenommen hat. Eine EU-Richtlinie mit dem Kurztitel "Solvabilität II" sieht ein neues Aufsichtssystem für Versicherungen ab Jänner 2016 vor. Auf dieses Datum bereiten sich die heimischen Versicherungen bereits seit Juli 2014 auf Basis einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz vor. Kürzlich hat die Regierung dem Nationalrat auch ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 samt flankierenden Änderungen in mehr als 30 weiteren Gesetzen (354 d.B.) vorgelegt. Es enthält die umfassenden inhaltlichen Änderungen für die neue Versicherungsaufsicht.

Bessere Vorkehrungen gegen Risiken  

Der Gesetzentwurf schreibt Versicherungen und Rückversicherern vor, ihr Unternehmen jeweils nach aktuellen Standards zu führen. Dazu gehören Risikomanagement, Eigenmittelbeurteilung (Solvabilität), interne Revision, Vorsicht bei der Veranlagung von Kapital und strikte Einhaltung von Regeln. Zusätzlich zu ihren Jahresabschlüssen sollen Versicherungen künftig eine Bilanz erstellen, die Auskunft über ihre Solvenz (Zahlungsfähigkeit) gibt. Eigenmittelbedarf und Anforderung für die Solvenz werden künftig risikoorientiert berechnet. Versicherungen und Rückversicherer müssen ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden mit 99,5-prozentiger Wahrscheinlichkeit einlösen können. Das Führungssystem (Governance) von Versicherungen und ihre Fähigkeit, Risiken zu bewältigen, wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit einem standardisierten Verfahren prüfen und allenfalls Kapitalaufschläge festsetzen.

Stärkere Aufsicht für internationale Unternehmensgruppen

In der Versicherungsbranche treten immer häufiger zentral organisierte, internationale Unternehmensgruppen in Erscheinung. Daher verstärkt die FMA die Gruppenaufsicht: Aufsichtskollegien werden eingerichtet, Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden intensiviert. Unverändert bleiben bewährte Regelungen für die Aktionärskontrolle, für Versicherungsvereine, die  Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, für Rechnungslegung, Deckungsstock, Exekutionen und Insolvenzen. Um kleine Versicherungen durch das neue Aufsichtsregime nicht übermäßig zu belasten, wird die FMA verpflichtet, bei der Aufsicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. (Schluss) fru/gro