Parlamentskorrespondenz Nr. 171 vom 27.02.2015

Staatsschutz im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Überwachung

Kampf gegen den Terror - ExpertInnen und PolitikerInnen diskutieren im Parlament

Wien (PK) – Im Sommer 2014 hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner mit den Parlamentsfraktionen eine Diskussion zur Reform des Österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gestartet. Das Thema wurde durch die Anschläge in Paris und Kopenhagen, den islamistischen Terror im Nahen Osten und die Bedrohung durch Dschihadisten, die aus Kriegsgebieten nach Europa zurückkehren, weiter zugespitzt. Vor Beginn des Gesetzgebungsprozesses zur Reform des Bundesamtes nahmen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und die SicherheitssprecherInnen der Parlamentsparteien heute gemeinsam mit ExpertInnen eine kritische Analyse der Aufgaben und Befugnisse des Amtes, des Rechtsschutzes und der politischen Kontrolle der Terrorbekämpfung vor. Sie richteten ihren Blick auch auf Modelle in anderen Ländern und arbeiteten Eckpunkte der geplanten Reform heraus. Der Titel der Veranstaltung - zu der der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf auch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Eckart Ratz, und den Generalsekretär der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Raimund Fastenbauer, begrüßte – bezeichnete mit "Moderner Staatsschutz im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Überwachung" präzise das zentrale Thema der Vorträge und der Diskussion unter der Moderation  von "Presse"-Chefredakteur Rainer Nowak.

Die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner geäußerte Hoffnung nach einem möglichst breiten Konsens für das neue BVT-Gesetz könnte in Erfüllung gehen. FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz und Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz sehen den Diskussionsprozess jedenfalls auf gutem Weg, auch wenn sie noch etliche Punkte für klärungsbedürftig erachten. Einig sind sich die Abgeordneten darin, dass sowohl ein guter Rechtsschutz als auch eine parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste wesentlich sind.

Für Lacher im Publikum sorgte Pilz mit der Bemerkung, er halte den Verfassungsschutz für eine gefährliche Organisation, im Vergleich zu Facebook oder Google aber für eine harmlose.

Ohne Sicherheit keine Freiheit - Sicherheit ohne Freiheit ist jedoch sinnlos

Der Zweite Präsident des Nationalrats, Karlheinz Kopf, unterstrich in seinen Begrüßungsworten die Bedeutung von Sicherheit und Stabilität in Österreich und sah die Sicherheitsbehörden durch gesellschaftliche Veränderungen und durch Veränderungen im Umfeld Österreichs vor neuen Aufgaben und Herausforderungen stehen: Grenzüberschreitende Kriminalität, internationaler und religiös motivierter Terrorismus, Cyber-Kriminalität und der Missbrauch der Religion zur Rechtfertigung von Terrorismus lösten, wie EU-Umfragen zeigten, bei den Menschen zunehmende Angst aus. "Wir brauchen eine realitätsbezoge Sicherheitspolitik und müssen uns fragen, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung seinen Aufgaben bestmöglich gerecht werden kann", sagte Kopf. Bei der Frage, wie man das Bedürfnis der Menschen nach größtmöglicher Sicherheit und nach Freiheit vereinbaren könne, sei es falsch, Sicherheit und Freiheit als Gegensätze darzustellen. Weder gäbe es totale Sicherheit, noch grenzenlose Freiheit. "Ohne Freiheit macht Sicherheit keinen Sinn und ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit", sagte Kopf, der sich überzeugt zeigte, dass es zur Verantwortung der ParlamentarierInnen zähle, diese wichtige Diskussion mit der Öffentlichkeit zu führen.

Mikl-Leitner will bei der Terrorbekämpfung Konsens mit dem Parlament     

Auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sah Österreich nach den Anschlägen in Paris, Kopenhagen und Belgien beim Kampf gegen Terrorismus und Extremismus vor großen Herausforderungen stehen. Sie nehme die Bedrohungen sehr ernst, betonte Mikl-Leitner und erinnerte an Maßnahmen, die, etwa bei der Verschärfung von Gesetzen gemeinsam mit dem Parlament gesetzt wurden. Beim großen Ziel, den Staatsschutz auf neue Beine zu stellen, habe sie die Diskussion mit den ParlamentarierInnen bereits im letzten Sommer gestartet. Es gehe um die Frage, was sich die Menschen vom Staatsschutz erwarten, welche Aufgaben und welche Kompetenzen der Staatsschutz haben soll und wie man die Balance zwischen Freiheit und größtmöglicher Sicherheit gestaltet. Daher habe sie eine Bedarfsanalyse, eine Enquete und eine Fact-Finding-Mission in andere europäische Länder veranlasst. Es gehe ihr um den Schutz der Menschen und um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. "Ich hoffe auf einen Konsens und eine gemeinsame Lösung mit dem Parlament", sagte Innenministerin Mikl-Leitner.

Islamismus ist für Jugendliche Ausdrucksmittel für maximalen Protest    

Die Leiterin der Beratungsstelle Extremismus BOJA, Kompetenzzentrum für Offene Jugendarbeit, Verena Fabris, berichtete von Erfahrungen ihrer Einrichtung, die sich als Anlauf- und Informationsstelle für betroffene Eltern und LehrerInnen verstehe. Sie verfüge über eine Hotline, arbeite mit Familienberatungsstellen zusammen, dokumentiere die Anrufe und stehe im Austausch mit dem BVT. Die Beratungsstelle biete Betroffenen Krisenintervention und begleite sie in schwierigen Situationen. Sie betreibe darüber hinaus Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit – auch in Moscheen -, kooperiere mit ExpertInnen und suche über die offene Jugendarbeit direkt Kontakt mit den Jugendlichen. Inhalte ihrer Weiterbildungsangebote sind politisch motivierter Extremismus, Rechtsextremismus, Dschihadismus und religiös motivierter Terrorismus, berichtete Fabris. Die Expertin erklärte die Attraktivität des Islamismus auf manche Jugendliche mit Diskriminierungserfahrungen mancher junger Menschen sowie damit, dass ihnen der Islamismus die Möglichkeit biete, maximalen Protest zum Ausdruck zu bringen und ihre Eltern zu provozieren. Bemerkenswert sei, dass islamistisch orientierte Jugendliche meist nicht aus besonders religiösen Familien stammten, sondern aus Familien, in denen die Religion einen geringen Stellenwert habe, sagte Fabris.

Keine Überwachung von Inhalten, keine massiv eingreifenden Befugnisse

Der Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Peter Gridling, nannte die Zahl von 545 versuchten, verhinderten oder erfolgreichen Terroranschlägen im Europa der letzten Jahre, um das gewachsene Bedrohungspotenzial zu illustrieren. Auch in Österreich bestehe Gefahr, denn immerhin seien 30 Menschen aus Österreich als Dschihadisten im Irak und in Syrien getötet worden und 64 Dschihadisten seien von dort nach Österreich zurückgekehrt. Bis dato konnte der Terrorismus effektiv bekämpft werden, das zunehmend radikalisierte Umfeld bereite ihm aber Sorgen, sagte Gridling.

Der Staatsschutz in Österreich befasst sich mit Bedrohungen durch Terrorismus, religiös motiviertem Extremismus, politischer und wirtschaftlicher Spionage und mit der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Der Vorbereitung der geplanten Reform diente eine umfassende Evaluierung und eine breite Diskussion mit Justiz, NGOs und internationalen Experten sowie Rechtsvergleiche mit Deutschland, Schweiz, Norwegen und Schweden. Der Leiter des BVT informierte über die komplexe Sicherheitsarchitektur in Deutschland mit vielen Organen von Bund und Ländern und über die weitreichenden Befugnisse der deutschen Polizei, die sie unter richterlicher Kontrolle einsetzen können, während die Nachrichtendienste unter parlamentarischer Kontrolle stehen. Ähnlich sei die Situation in der Schweiz, wo die ParlamentarierInnen bei Vorort-Kontrollen eine besondere Funktion wahrnehmen. Umfangreiche Befugnisse habe der Staatsschutz auch in Skandinavien. Dort komme der Rechtsschutz für Betroffene, die nicht wissen, dass sie Gegenstand von Ermittlungen seien, speziellen Kommissaren zu.

In Österreich habe der Staatsschutz auf den ersten Blick dieselben Aufgaben, es bestünden aber Defizite bei den Befugnissen, sagte Gridling. Die Ermittlungsmöglichkeiten sollten verbessert und gleichzeitig der Rechtsschutz der Betroffenen gesichert werden. Bestehende Rechtsschutzinstrumente, etwa der Rechtschutzbeauftragte, haben sich bewährt und könnten ausgebaut werden. Bewährt habe sich auch die parlamentarische Kontrolle des Staatsschutzes. Es gehe um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Aufgaben und Befugnissen des Staatsschutzes und um eine Verbesserung der rechtlichen Situation der Betroffenen. "Wir wollen keine Inhaltsüberwachung und keine massiv eingreifenden Befugnisse", sagte Gridling.

Pendl: Rechtsschutz muss gewährleistet sein

SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl betonte eingangs seiner Stellungnahme, bei allen Befugnissen, die dem Staatsschutz übertragen werden, müsse das Interesse der BürgerInnen im Vordergrund stehen. Es gehe schließlich um die offene Gesellschaft und um die Demokratie. Seiner Ansicht nach helfen außerdem die besten Sicherheitsgesetze nichts, wenn die Gesellschaftspolitik versage. Sicherheit fange bei der Kindererziehung an und gehe bis zur Frage des Zusammenlebens der BürgerInnen.

Die zentrale Frage ist für Pendl, wie weit der Staatsschutz im Vorfeld strafbarer Handlungen aktiv werden darf. Niemand wolle die totale Überwachung, ist er überzeugt. Außerdem müssten Rechtsschutz und parlamentarische Kontrolle gewährleistet sein. Sein Befund, dass die beiden parlamentarischen Unterausschüsse zur Kontrolle der Nachrichtendienste funktionieren, wollten die Abgeordneten Peter Pilz (G) und Christoph Vavrik (N) in weiterer Folge allerdings nicht teilen.

Amon: Freiheit und Sicherheit sind kein Gegensatz

ÖVP-Abgeordneter Werner Amon wandte sich dagegen, die Begriffe Freiheit und Sicherheit als Gegensatz zu sehen. Zu glauben, je mehr Sicherheit man wolle, desto mehr Einschränkung der persönlichen Freiheit müsse man in Kauf nehmen, sei ein Trugschluss, meinte er. Sicherheit und Freiheit seien vielmehr untrennbar miteinander verbunden. Aufgabe des Staatsschutzes sei es nicht, die Freiheit der BürgerInnen einzuschränken, sondern sie zu garantieren.

Amon betrachtet den Staatsschutz in diesem Sinn als einen Verbündeten der offenen Gesellschaft und der Demokratie und nicht als Gegenspieler. Für ihn ist es auch verwunderlich, wie sorglos BürgerInnen im Alltag oft mit persönlichen Daten umgehen, während sie das Datensammeln im staatlichen Interesse oft kritisch beurteilen.

Klar ist für Amon, je mehr Rechte man dem Staatsschutz einräumt, desto mehr Kontrolle muss es geben. Für ihn ist der Rechtsschutzbeauftragte in diesem Sinn eine unersetzbare Institution geworden, die sich bewährt hat. Auch die bei beiden parlamentarischen Kontrollausschüsse haben seiner Meinung nach Zähne und dies auch bereits mehrfach unter Beweis gestellt.

Rosenkranz: Diskussion ist auf gutem Weg

Nach Meinung von FPÖ-Abgeordnetem Walter Rosenkranz ist der Diskussionsprozess über das neue BVT-Gesetz auf gutem Weg. Allerdings hält er einige Punkte noch für klärungsbedürftig. So wäre es ihm zufolge sinnvoll, den Begriff "Staatsschutz" in den Vordergrund zu stellen und auch in den Gesetzestitel aufzunehmen. Überdies erachtet er eine klare Organisationsstruktur für notwendig, um Verantwortung festmachen zu können.

Als Aufgabe des Parlaments sieht es Rosenkranz, für den Rechtsschutz und für die Kontrolle des Staatschutzes zu sorgen. In die Frage, wie könne man Nachrichtendienst richtig machen, will er sich als Abgeordneter hingegen nicht einmischen. Dafür gäbe es Experten, sagte er. Wesentlich ist für Rosenkranz außerdem die Wahrung der Grundrechte und des Rechtsstaates. Zum Thema privates Datensammeln hielt Rosenkranz fest, den Menschen sei oft nicht bewusst, welche persönlichen Daten sie im Alltagsleben aus der Hand geben. 

Pilz: Auslands- und Inlandsaufklärung müssen besser kooperieren

Eine relativ breite Übereinstimmung der Fraktionen im Umgang mit den österreichischen Nachrichtendiensten ortet auch Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz. Das sei nicht immer so gewesen, meinte er, in den letzten Jahren habe es aber eine positive Entwicklung gegeben. Halb scherzhaft merkte der Abgeordnete an, er halte den Verfassungsschutz für eine gefährliche Organisation, im Vergleich mit Facebook und Google aber für eine relativ harmlose.

Ein "Schnittstellenproblem" sieht Pilz bei der Zusammenarbeit zwischen Auslands- und Inlandsaufklärung, also zwischen Heeresnachrichtenamt und Verfassungsschutz. Entweder müsse man die Schnittstellenproblematik beseitigen oder die Frage durch eine Organisationsänderung lösen, erklärte er, wobei er persönlich eher dazu tendiere, die Schnittstelle gänzlich zu beseitigen.

Verbesserungsbedarf gibt es nach Meinung von Pilz außerdem bei der Spionage-Abwehr. Hier funktioniert die Arbeit im Innen- und im Justizministerium seiner Einschätzung nach nicht optimal. So ist für Pilz nicht nachvollziehbar, dass bei der Verfolgung von US-Spionagetätigkeiten in Österreich bisher substanziell nichts weitergegangen sei, obwohl es viele Informationen gebe und Dokumente "geradezu nach Österreich hereinregnen". Es sei klar, dass das BVT zum Teil mit der NSA und anderen Geheimdiensten zusammenarbeiten müsse, erklärte Pilz, sinnvoll wäre es daher, die Spionage-Abwehr wie in vielen anderen Ländern in ein anderes Organ auszulagern.

Positiv bewertete Pilz das Vorhaben, die erweiterte Gefahrenforschung aus dem Sicherheitspolizeigesetz herauszunehmen und in das BVT-Gesetz zu transferieren. Schließlich gehe es dabei um Kompetenzen des Verfassungsschutzes, sagte er. In diesem Zusammenhang wird man laut Pilz auch über einige gut argumentierte Kompetenzerweiterungen des Verfassungsschutzes reden müssen.

Was die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste betrifft, urgierte Pilz zeitnahe Informationen ohne inhaltliche Einschränkung nach dem Vorbild der Schweiz. Im Nachbarland gebe es keine Geheimnisse gegenüber dem Parlament, auch alle Verträge mit der NSA würden, in vertraulicher Form, offengelegt. Für Pilz ist nicht einsichtig warum das nicht auch für Österreich gelten kann, noch dazu wo die Geheimhaltung in den beiden parlamentarischen Unterausschüssen "ganz hervorragend funktioniert". Die Abgeordneten seien gewählt, um dafür zu sorgen, dass sich der Verfassungsschutz verfassungs- und grundrechtskonform verhält, bekräftigte Pilz.

Vavrik: Gesellschaft muss mit Restrisiko leben lernen

"Im Zweifel für die Freiheit." Mit diesem Satz fasste NEOS-Abgeordneter Christoph Vavrik die Position der NEOS zum Thema Staatsschutz zusammen. Auch wenn es keinen unbedingten Gegensatz zwischen Sicherheit und Freiheit gebe, bestehe doch ein gewisser Spannungsbogen, meinte er. Je mehr Befugnisse dem Staatschutz eingeräumt würden, desto stärker würde in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen. Als warnendes Beispiel sieht Vavrik in dieser Hinsicht die USA.

Mit Verweis auf die oben genannte Prämisse der NEOS wandte sich Vavrik auch gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und die in Diskussion stehende EU-weite Massenspeicherung von Fluggast-Daten. Er bezweifelt, dass solche Datensammlungen im Kampf gegen den Terrorismus wirklich hilfreich sind. Die Anschläge in Paris und Kopenhagen seien nicht von eingeschleusten Kommanden durchgeführt worden, betonte Vavrik, sondern von Menschen, die den Sicherheitsdiensten bekannt gewesen seien.

Um Terroranschlägen vorzubeugen, wäre es nach Meinung von Vavrik sinnvoller, bestehende Instrumente wie Europol und Eurojust zu nutzen und den Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten zu verbessern. Zudem müsse die Gesellschaft leben lernen, dass es ein Restrisiko gibt, sagte er. Schließlich würden Risiken auch in anderen Bereichen akzeptiert, etwa im Verkehr oder bei der Ausübung gefährlicher Sportarten.

Als "extrem unterentwickelt" bezeichnete Vavrik die parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste. In anderen Ländern würden die Befugnisse des Parlaments viel weiter reichen. Es brauche eine echte parlamentarische Kontrolle, den beiden Unterausschüssen dürften keine Informationen vorenthalten werden.

Von Seiten des Team Stronach nahm kein Vertreter an der Veranstaltung teil. (Schluss) fru/gs

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie im Fotoalbum auf www.parlament.gv.at.