Parlamentskorrespondenz Nr. 331 vom 08.04.2015

Klug: Änderungsbedarf beim Heer, neues Dienstrecht soll 2015 kommen

Rechnungshofausschuss: Pilotprojekt Freiwilligenmiliz läuft aus

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung einer Sitzung des Rechnungshofausschusses, der sich Heeresfragen widmete, stand auch der Prüfbericht (III-9 d.B.) über Personalaspekte der Bundesheerreform (ÖBH 2010). Das Ziel, den Personalstand von 24.628 Bediensteten (2005) bis 2010 auf 24.400 zu senken und das Verhältnis zwischen Verwaltung und Truppe von 1,7:1 auf 1:1 zu verbessern, wurde bis 2010 verfehlt, lautete die Kritik des Rechnungshofes (RH). Obwohl die Streitkräfte halbiert wurden, habe sich das Heeresressort darauf beschränkt, Personal umzuschichten statt einzusparen, liest man im RH-Bericht. 25.000 Arbeitsplatzwechsel wurden vollzogen und dabei fast 5 Mio. € an Mobilitätszuschüssen geleistet. Die Verwaltung sei dabei nicht gestrafft und die Grundorganisation nicht verkleinert worden, stellten die Prüfer fest. Im März 2011 zählte das Verteidigungsressort 23.669 Bedienstete, 13.864 statt geplanter 12.200 in der Grundorganisation und 9.805 – statt angepeilter 12.200 - bei der Truppe. 2.460 Bedienstete wurden über die Wertigkeit ihres Arbeitsplatzes hinaus entlohnt und 2.059 Bedienstete (8,6 % des Personalstands) waren über Stand beschäftigt, was zusätzliche Personalausgaben von 66,1 Mio. € verursachte. Die Zahl der Offiziere stieg von 2006 bis 2011 um 188 oder 7 %. Bei der Reform von Zentralstelle und Militärkommanden wurde das Potenzial zur Straffung der Verwaltung nicht ausgeschöpft, lautete die Kritik der Prüfer aus dem Rechnungshof. Das Zahlenverhältnis Verwaltung:Truppe lag bei 1,4:1 statt wie geplant bei 1:1.

RH-Vorschlag für Soldaten auf Zeit mit Option zum öffentlichen Dienst     

Der Rechnungshof empfahl, die Reformen in der Zentralstelle und bei den Militärkommanden zu evaluieren und Verwaltungspersonal auf Basis von Aufgabenevaluierungen und –kritik sowie Personalstandszielen einzusparen. Abläufe und Schnittstellen zwischen Zentralstelle und nachgeordneten Stellen seien vertieft zu prüfen, die Kosten von Reformprojekten zu erheben und Projekte an Vorgaben der Regierung anzupassen. Auf nicht systemisierten Arbeitsplätzen sollte kein Personal aufgenommen werden. Bei Personalaufnahmen sei auf Personal über Stand zurückzugreifen. Personalüberleitungen sollten verwendungsgruppenkonform erfolgen und Wahrungsbestimmungen restriktiv angewendet werden. Bei den Abteilungen Personalmarketing und Personal-Provider sollten Synergien genutzt werden. Zu fördern seien die Mobilität der Bediensteten und ressortübergreifende Transfers sowie die Karrieren weiblicher Bediensteter. Der Organisationsplan der Militärkommanden sollte korrigiert und die Zahl von Kasernen und Betriebsgebäuden an die militärischen Erfordernisse anpasst werden. An die geringere Größe der Streitkräfte anzupassen seien auch die Aufnahmekontingente an beiden Ausbildungsakademien und die Zahl militärischer Führungskräfte. Einsparen will der Rechnungshof auch bei der Militärmusik und schlägt vor, Personalverwaltung und Personalführung in eine Sektion zusammenzuführen. Zeitlich befristet aufgenommene Soldaten sollten bei Aufnahmen im öffentlichen Bereich bevorzugt werden. Schließlich rät der Rechnungshof zu Einsparungen bei den Zulagen. Überstundenleistungen sollten durch Einsatz von Personal über Stand abgebaut werden.

Abgeordnete für neues Soldaten-Dienstrecht

In der Debatte über den Bericht, dem bei der Abstimmung nur die FPÖ die Zustimmung verweigerte, beklagte Peter Pilz (G) dass es nicht gelungen sei, eine personelle Umverteilung von der Zentralstelle hin zur Truppe zu erreichen, wie dies mit der Bundesheerreform 2010 vorgesehen war. Pilz problematisierte insbesondere auch die nach wie vor große Zahl von Generälen beim Heer. Gravierend sei das fehlende Personalmanagement beim Heer und die fehlende Überprüfung der Auslastung des Personals, was dazu geführt habe, dass "Leute zu Hause sitzen und sich weigern, Schulungen zu absolvieren". Hermann Gahr (V) wies demgegenüber auf Personalumschichtungen sowie auf die Arbeit des Personal-Providers im Ressort hin und interessierte sich für die aktuellen Entwicklungen. "Das Heer muss seine Struktur an die Budgetlage anpassen", hielt Andrea Gessl-Ranftl (S) fest und setzte ihre Hoffnungen auf die Umsetzung des Konzepts "Bundesheer 2018". "Fassungslos" war hingegen Christoph Vavrik (N) angesichts der langen Jahre, in denen die Kritik des Rechnungshofes unbeachtet blieb, keine Maßnahmen gesetzt und Reformen nicht realisiert wurden. Vavrik drängte, unterstützt von Georg Vetter (T), auf ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht beim Heer. Dieser Forderung schloss sich auch Reinhard Eugen Bösch (F) vollinhaltlich an. Er übte Kritik an der Arbeit des Personalproviders, verlangte eine Verjüngung des Heeres und erkundigte sich nach der Erstellung der neuen Organisationspläne. Bösch registrierte Verunsicherung beim Heer.

Klug sieht Veränderungsbedarf beim Heer  

Verteidigungsminister Gerald Klug schickte seinen Ausführungen über die Personalentwicklung beim Bundesheer voraus, dass sein Ressort im Februar 2009 die Verantwortung für die Sportpolitik übernommen habe, was zur Eingliederung einer bis dahin im Bundeskanzleramt tätigen Sektion samt Personal geführt habe. Ziel der Bundesheerreform 2010 sei es nicht gewesen, das Personal des Bundesheeres zu reduzieren, erinnerte Klug, vielmehr sollte die Einsatzorganisation an die neuen Aufgaben des Heeres angepasst werden. Die budgetären Veränderungen der letzten Jahre haben ihn im Jahr 2014 veranlasst, das "Konzept 2018" zu erstellen, mit dem Aufgaben und Ressourcen des Heeres miteinander in Einklang gebracht werden sollen. Es sieht vor, das personelle Zahlenverhältnis zwischen Grundorganisation und Truppe, das derzeit 1:1 betrage, in Richtung ein Drittel zu zwei Drittel zu verändern, die Zentralstelle zu reformieren und die Truppe zu stärken.

Zur Debatte über das Führungspersonal des Heeres – das Heer verfügt derzeit über 136 Generäle – warnte Klug vor nicht sachgerechten Vergleichen, problematisierte Unterscheidungen zwischen Grundorganisation und Truppe, die nicht den Realitäten eines Heeres entsprächen und berichtete zugleich über die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Spitzendienstgrade. Das Ziel für 2018 laute, 700 statt 1000 Personen in der Zentralstelle zu beschäftigen. Gegenüber dem Jahr 2007 soll die Zahl der Planstellen im gesamten Ressort von 24.095 auf 21.465 reduziert werden. Zugleich will Klug noch im Jahr 2015 eine Dienstrechtsreform für ein adäquates Dienstrecht für den Soldatenberuf vorlegen. An dieser Stelle zeigte sich der Ressortleiter einig mit Abgeordneten, die das bestehende Dienstrecht als unvereinbar mit einer modernen Einsatzorganisation halten. "Ich sehe Veränderungsbedarf", sagte Klug.

Den Personalprovider im Verteidigungsressort apostrophierte Klug als "AMS im Haus", der gut arbeite und ein Vorbild geworden sei. 1067 MitarbeiterInnen wurden vermittelt, 632 intern, 435 extern, 901 Personen seien derzeit noch in Betreuung. "Wir brauchen alle Mitarbeiter", sagte der Minister an dieser Stelle und berichtete über rasche und optimale Einteilungen von Personen, die im Zuge der Strukturreform für neue Aufgaben frei werden. Eine gewisse Verunsicherung beim Heer sei durch die öffentliche Diskussion über das Konzept 2018 und den neuen Organisationsplan entstanden, räumte der Minister ein, der auf breite Information der Bediensteten setzt.

Rechnungshofpräsident Josef Moser wertete die Situation beim Bundesheer als Hinweis darauf, was geschehe, wenn bei Veränderungsbedarf nicht rechtzeitig reagiert werde. Das sei der Grund für die genannten Verunsicherungen. Man rede über neue Reformen, bevor noch die Ziele der Reform 2008 umgesetzt wurden. Budgetmittel nehmen ab, während gleichzeitig verabsäumt werde, notwendige Personalmaßnahmen zu setzen. Die Truppe werde immer teurer, während die Schlagkraft des Heeres abnehme. Die Entwicklung weiche immer offensichtlicher ab von Zielsetzungen der Reform und den Zielen der Bundesregierung, so wachse die Verunsicherung weiter. Im Einzelnen vermisste Moser quantifizierbare Zielsetzungen, Aufgabenkritik und Aufgabenreform, vor allem in der Zentralstelle. Moser kritisierte zersplitterte Strukturen, die die Steuerung beeinträchtigten, und wies auf die Nichtberücksichtigung von Vorschlägen des Personalproviders bei Personalaufnahmen hin.

Der Führungsanteil im Landesverteidigungsressort steige weiter und liege doppelt so hoch wie etwa in der Schweiz. Eine genaue Überprüfung der Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen im Heer kündigte Moser in Form eines Follow-Up-Berichts an. Moser unterstrich seine Empfehlung, ein Zeitmodell auszuarbeiten, um – nach italienischem Vorbild -, zeitverpflichteten Soldaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Heer einen Wechsel in den öffentlichen Dienst, etwa zur Polizei, zu ermöglichen. Derzeit werden Soldaten in einem großen Ausmaß in die Grundorganisation des Ressorts übernommen.

Im weiteren Verlauf der Debatte schlug Elmar Mayer (S) vor, das wertvolle Kulturgut Blasmusik nicht nur vom Bundesheer sondern auch von anderen Ressorts, sowie von Bundesländern fördern zu lassen.

"Wir haben Handlungsbedarf", betonte Klug, erläuterte dem Ausschuss im Detail sein Konzept "ÖBH 2018" und erinnerte daran, dass er mit einem neuen Konzept für die Blasmusik Rechnungshofvorschläge umgesetzt habe, damit aber auf Widerstand in der Öffentlichkeit stoße. Die Behauptung von Peter Pilz, beim Bundesheer sei ein "Wasserkopf-Phänomen" zu beobachten, wies Minister Klug ebenso zurück wie die Behauptung, beim Heer gingen Bedienstete "spazieren". Das Gegenteil sei der Fall, er dränge mit Erfolg darauf, dass Menschen, die beim Heer neue Aufgaben bekommen, rasch versetzt oder neu eingeteilt werden. Überdies sei es gelungen, Heeresbedienstete bei der Finanzpolizei im Justiz- und Innenressort, sowie bei Gemeinden, Ländern und privaten Arbeitgebern zu vermitteln.

Pilotprojekt Freiwilligenmiliz läuft nach Rechnungshofkritik aus

4,4 Mio. € betrugen die Personalkosten bei den beiden Pionierkompanien des Bundesheeres, die drei Jahre lang das Pilotprojekt "Freiwilligenmiliz" durchführten. Der Aufwand war um 4,1 Mio. € oder 17–mal höher als bei vergleichbaren Einheiten der herkömmlichen Miliz. Wegen seiner Einschränkung auf Pionierkompanien ließ das Pilotprojekt nur eingeschränkte Erkenntnisse über Rekrutierungsmöglichkeiten von Milizsoldaten im Rahmen eines Freiwilligenheeres zu, stellte der Rechnungshof in seinem Bericht (III-53 d.B.) fest. Unzureichend seien auch die gesetzlichen Grundlagen des Pilotprojekts gewesen, schreiben die Prüfer. Als zweckmäßig beurteilte der Rechnungshof das Projektmanagement. Eine Abstimmung mit der Arbeitgeberseite fehlte allerdings, erfuhren die Abgeordneten.

Der Rechnungshof empfahl, die Finanzierbarkeit des Systems Freiwilligenmiliz unter Berücksichtigung der Mehrausgaben neuerlich zu beurteilen. Externe Berater sollten nur dort herangezogen werden, wo sie Qualität und  Erfolgsaussichten eines Projekts wesentlich verbessern können. Alle  Maßnahmen sollten auf rechtlichen Grundlagen getroffen werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers zur Präsenzdienstleistung von Milizangehörigen wäre im Wehrgesetz 2001 klarer zu regeln. Monatsgeld, Dienstgradzulage, Milizprämie und Pauschalentschädigung für Verdienstentgang sollten im Heeresgebührengesetz geregelt und der Verwaltungsaufwand mit Tagessätzen reduziert werden. Dezentrale Eignungsüberprüfungen für die Freiwilligenmiliz sollten den finanziellen und zeitlichen Aufwand der Interessenten verringern. Die Anerkennungsprämie für Milizsoldaten sollte zeitgerecht ausgezahlt werden. Die Empfehlung, Frauen die Möglichkeit zur Leistung von Milizübungen zu geben, hat der Nationalrat zwischenzeitlich realisiert.

An warnende Stimmen vor diesem fehlgeschlagenen Pilotprojekt erinnerte Peter Pilz (G) und fragte, wann das Verteidigungsressort "endlich davon Abschied nimmt". Auch Reinhard Eugen Bösch (F) sah in dem Pilotprojekt Freiwilligenmiliz einen kompletten Fehlschlag aus der Zeit des Amtsvorgängers von Bundesminister Klug und drängte seinerseits auf dessen Beendigung. Böschs Frage lautete, mit welchen Maßnahmen künftig qualifizierte Milizsoldaten angeworben werden sollen. Andreas Hanger (V) richtete seinen Blick ebenfalls in die Zukunft der Miliz und fragte nach diesbezüglichen Plänen des Ministers. Mit massiver Kritik an dem vom Rechnungshof dankenswerterweise sehr detailliert dargestellten Pilotprojekt – "ein reines Prestigeprojekt" – meldete sich Georg Vetter (T) zu Wort.

Verteidigungsminister Gerald Klug teilte mit, dass mit dem Projekt keine volle Einsatzbereitschaft bei den beiden dafür vorgesehenen Pionierkompanien erreicht werden konnten. Die Kosten bezifferte der Ressortleiter mit 1 Mio. € jährlich und insgesamt mit 3 Mio. €. Das Projekt laufe 2015 aus und werde nicht fortgesetzt, erfuhren die Abgeordneten. Da sich gezeigt habe, dass Prämienanreize kein Allheilmittel bei der Anwerbung hochqualifizierten Personals darstellten, sehe das Reformkonzept "Bundesheer 2018" für die Pioniere bessere Ausrüstung, klarere regionalere Bezüge und Aufgabenzuordnungen sowie eine engere Verschränkung mit der Präsenzorganisation vor. Die Miliz bleibe integraler Bestandteil des Bundesheeres, versicherte Gerald Klug den Abgeordneten. – Der Bericht wurde einstimmig vertagt.

Schließlich nahm der Ausschuss den RH-Bericht (III-155 d.B.) aus Gründen der Fristwahrung in Verhandlung, vertagte die Beratungen aber sogleich im Einvernehmen aller Mitglieder. (Fortsetzung RH-Ausschuss) fru