Parlamentskorrespondenz Nr. 747 vom 30.06.2015

Strafrechtsreform passiert den Justizausschuss

SPÖ, ÖVP und NEOS unterstützen Regierungsvorlage mit letzten Klarstellungen

Wien (PK) – Mit der Beschlussfassung im Justizausschuss nahm die Strafrechtsreform heute ihre erste parlamentarische Hürde. Nach dem Hearing letzter Woche bauten die Abgeordneten noch einige Änderungen in den Text ein, insbesondere in Bezug auf die Bilanzdelikte und den Untreuetatbestand, und schickten die Novelle mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS auf den Weg ins Plenum. Von einem guten Kompromiss, der den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt und einen Schritt zu mehr Modernität bringt, sprachen die Regierungsparteien ebenso wie Justizminister Wolfgang Brandstetter, auch die NEOS sahen in der Reform eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Rechtsbestand. Den Grünen hingegen gingen die Änderungen im Suchtmittelgesetz, aber auch beim Landfriedensbruch nicht weit genug, die FPÖ wiederum vermisste ein absolutes Tätigkeitsverbot in Erziehungsberufen für einschlägig vorbestrafte Sexualtäter. Das Team Stronach schließlich kritisierte die Bestimmungen betreffend Untreue und Bilanzfälschung als wirtschaftsfeindlich.

Abänderungsantrag bringt noch Klarstellungen bei Wirtschaftsdelikten

In ihren Grundzügen sieht das Strafrechtsänderungsgesetz (689 d.B.) strengere Strafen für Gewaltdelikte und teils mildere Strafen für Vermögensdelikte vor. Nachgeschärft wird im Sexualstrafrecht, so etwa durch die Schaffung eines neuen Tatbestands der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder durch Klarstellung hinsichtlich der Strafbarkeit der sexuellen Belästigung. Diese Bestimmungen sollen im Sinne eines einstimmig angenommenen Antrags der Grünen nun nach drei Jahren evaluiert werden. Eingang ins StGB findet auch das Cybermobbing, während es bei Landfriedensbruch und Verhetzung zu Präzisierungen kommt. Im Suchtmittelbereich wiederum soll dem Grundsatz "Therapie statt Strafe" stärker zum Durchbruch verholfen werden.

"Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen", heißt es nun unmissverständlich in der Grunddefinition des Untreuetatbestands. Die auch im Gefolge der Ausschussdebatte und des Hearings formulierte Passage stellt damit klar, dass Untreue einen Missbrauch von Rechtsmacht bedeutet und die verletzten Regeln nur solche sein können, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Betroffenen dienen. Der Missbrauch wird überdies im Sinne eines unvertretbaren Gebrauchs von Rechtsmacht präzisiert. Was die Neuregelung des Bilanzstrafrechts betrifft, stellt die vom Ausschuss beschlossene Textierung im Gegensatz zum Entwurf auf eine Handlung ab, die geeignet ist, einen erheblichen Schaden herbeizuführen. Änderungen gibt es u.a. auch bei den Vermögensdelikten. Während die ursprüngliche Fassung der Regierungsvorlage bei Fällen der wiederholten Tatbegehung noch von "Erwerbsmäßigkeit" sprach, kehrt die nunmehr akkordierte Fassung wieder zum Begriff der "Gewerbsmäßigkeit" zurück.  

SPÖ: Reform führt Strafrecht ins 21. Jahrhundert

Die Reform sei ein guter Kompromiss, der sehr viele gesellschaftspolitische Entwicklungen berücksichtigt, befand Johannes Jarolim (S), dem sein Fraktionskollege Harald Troch (S) mit den Worten beipflichtete, das Strafrecht werde nun ins 21. Jahrhundert geführt. Der SPÖ-Justizsprecher zeigte sich insbesondere zufrieden mit der Präzisierung des Untreuetatbestands und meinte, die nunmehr getroffene Regelung stelle klar, dass risikobehaftete Entscheidungen auch nach wie vor möglich sind. Jarolim begrüßte ebenso wie Gisela Wurm (S) auch die Nachschärfungen im Sexualstrafrecht, wobei die Frauensprecherin der SPÖ vor allem den Aspekt der sexuellen Selbstbestimmung der Frauen betonte.

ÖVP sieht Reform als Ausdruck von Modernität

Die Änderungen bringen mehr Modernität mit sich, stand auch für ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker außer Streit, die vor allem die neue Gewichtung der Strafdrohungen als positiv hervorhob. Beatrix Karl (V), die in ihrer Amtszeit als Justizministerin den Anstoß zur Reform gegeben hatte, bestätigte diese Einschätzung und unterstrich ihrerseits, die Novelle nehme nun auf den Umstand Rücksicht, dass in der Gesellschaft die Akzeptanz für die bisherige Relation der Strafen nicht mehr vorhanden war. Ein "guter Wurf" ist die Reform nach Ansicht von Werner Groiß (V) im Bereich der Wirtschaftsdelikte. Wichtig sei hier vor allem, dass bei den Bilanzdelikten nur unvertretbare Handlungen zu Strafbarkeit führen.

Überwiegend positives Urteil bei den NEOS

Keine große Reform, jedenfalls aber Verbesserungen konnte namens der NEOS Nikolaus Scherak erkennen, dessen Fraktion die Reform ebenfalls unterstützte. Bei den Vermögensdelikten sei mit der Anhebung der Wertgrenzen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen, meinte er, schränkte allerdings ein, besser wäre es gewesen, generell von den Wertgrenzen abzugehen. Positiv beurteilte er auch die Einführung der neuen Tatbestände im Sexualstrafrecht. Im Suchtmittelrecht hätte sich Scherak mehr gewünscht, wenngleich er die Tendenz als richtig bezeichnete.

Grüne: Reform geht nicht weit genug

Für die Grünen konnte Albert Steinhauser der Reform zwar einige  positive Aspekte abgewinnen – so etwa bei der Klarstellung hinsichtlich der sexuellen Belästigung - , insgesamt vermisst er aber nach wie vor eine ausgewogene Verhältnismäßigkeit bei der Neugestaltung der Strafrahmen. Die Erhöhung der Strafen bringe keinerlei Erhöhung der Sicherheit, gab er zu bedenken und bezeichnete überdies die Ausweitung der Strafandrohung bei Gewerbsmäßigkeit als überzogen. In Sachen Cannabis konstatierte der Justizsprecher der Grünen ein aus seiner Sicht erfreuliches Umdenken weg von der bisherige Prohibitionspolitik. Beim Landfriedensbruch hingegen plädierte Steinhauser für eine gänzliche Streichung des Tatbestands, wobei er argumentierte, Delikte, die in diesem Zusammenhang begangen werden, seien ja ohnehin nach anderen Bestimmungen bereits strafbar. Seine Fraktionskollegin Alev Korun sprach sich ebenso wie NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak für den Entfall des Tatbestands der "Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung" aus. Die Problematik dieser Bestimmung erschloss sich für beide Abgeordnete dabei vor allem aus dem Zusammenhang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit.

FPÖ vermisst absolutes Tätigkeitsverbot für Sexualtäter in Erziehungsberufen

FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl hielt die Anhebung der Wertgrenzen bei Vermögensdelikten immer noch für zu hoch. Beim Tatbestand der sexuellen Belästigung wiederum warnte er vor Schwierigkeiten für die Rechtsanwendung, zumal das Gesetz mit dem unbestimmten Begriff der Verletzung der Würde operiere. Schrangls Vorschlag auf Wiedereinführung der bedingten Geldstrafe brachten die SPÖ-Abgeordneten Johannes Jarolim und Peter Wittmann Sympathien entgegen, während Beatrix Karl (V) befürchtete, dass dadurch die Diversion verdrängt werden könnte. Gernot Darmann (F) wiederum forderte in einem eindringlichen Appell ein absolutes Tätigkeitsverbot in Erziehungsberufen für einschlägig bestrafte Sexualtäter, worauf Justizminister Wolfgang Brandstetter einwandte, die Gerichte hätten bereits derzeit die Möglichkeit, derartige Verbote zu verhängen.

Team Stronach lehnt Reform als wirtschaftsfeindlich ab

Die Reform sei wirtschaftsfeindlich, begründete Kathrin Nachbaur (T) die Ablehnung durch ihre Fraktion. So sei vor allem bei den Bilanzdelikten zu befürchten, dass letztlich "alles an die Staatsanwaltschaft gelangt". Grundsätzliche Skepsis äußerte sie auch hinsichtlich hoher Freiheitsstrafen. Nicht die Höhe der Strafe, sondern vielmehr die Aufklärungsquote hätte eine abschreckende Wirkung, zeigte sich Nachbaur überzeugt.

Petitionen und Bürgerinitiativen werden miterledigt, Anträge der Opposition bleiben in der Minderheit

Zum Thema Untreue lag dem Ausschuss ein Antrag (1110/A) der Regierungsparteien vor, der vor allem eine Neufassung des Tatbestands bringt. Die Forderungen nach einer Verschärfung im Sexualstrafrecht wiederum erhielten zusätzlichen Rückenwind durch eine Petition (42/PET) mit dem Titel "Vergewaltigung verurteilen – Ein Nein muss genügen". Das Thema Tierschutz war Gegenstand der Petition (63/BI) "Mehr Rechte für Tiere" sowie eines Antrags des Team Stronach betreffend höhere Strafen für Tierquälerei (969/A(E)). In die Beratungen einbezogen wurde zudem auch die Bürgerinitiative "Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetz" (53/BI). Diese Initiativen gelten mit der Beschlussfassung der Strafrechtsreform jeweils als miterledigt. Gemeinsam mit der Novelle wurde überdies auch der Bericht über die Fortschritte der Reformgruppe zum StGB (III-104 d.B.) zur Kenntnis genommen, auf dem die Änderungen in weiten Teilen aufbauen. 

Vorschläge zur StGB-Reform steuerten auch die Oppositionsparteien bei. Die FPÖ pochte auf ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in Erziehungsberufen für Personen, die aufgrund von sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige verurteilt wurden. Der entsprechende Antrag (225/A) blieb ebenso in der Minderheit wie die Initiative (244/A) der Grünen auf Streichung des Tatbestands der "Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlung" und ein weiterer Grünen-Vorstoß (393/A) auf gänzlichen Entfall des Tatbestands "Landfriedensbruch". (Fortsetzung Justizausschuss) hof