Parlamentskorrespondenz Nr. 829 vom 14.07.2015

Nationalrat: Sondersitzung zu Griechenland-Krise am Freitag, 9.00 Uhr

Abgeordnete müssen Freigabe von Mitteln aus dem ESM zustimmen

Wien (PK) – Der Nationalrat plant am Freitag, 17. Juli 2015, zu einer Sondersitzung zusammenzutreten. Als Beginnzeit wird 9.00 Uhr in Aussicht genommen. Hintergrund dafür ist die auf EU-Ebene erzielte Einigung, Griechenland unter bestimmten Voraussetzungen weitere Finanzhilfen zu gewähren. Diese Sitzung dient der parlamentarischen Beratung zur Gewährung einer Stabilitätshilfe des ESM an Griechenland. Finanzminister Hans Jörg Schelling braucht für ein österreichisches Okay aber grünes Licht von den Abgeordneten.

In besonderen Dringlichkeitsfällen kann der Ständige Unterausschuss des Nationalrats in ESM-Angelegenheiten zwar stellvertretend für das Plenum entscheiden. Derzeit wird allerdings in Aussicht genommen, über die erforderliche Ermächtigung für den Finanzminister im Rahmen der Plenarsitzung am Freitag zu debattieren und zu entscheiden.

Wesentlich für den Beschluss der Ermächtigung wird sein, ob das griechische Parlament am Mittwoch die mit den Euro-Partnern vereinbarten Maßnahmen beschließt.

Voraussetzung für die Abhaltung der Sondersitzung ist die Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Nationalrats durch Bundespräsident Heinz Fischer. Ein entsprechendes Verlangen der beiden Regierungsparteien ist bereits auf dem Weg in die Hofburg. Der ESM-Unterausschuss kann jederzeit, auch in der tagungsfreien Zeit, zusammentreten.

Dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, der als Schutzschirm für den Euro eingerichtet wurde, gehören sämtliche Mitgliedstaaten der Eurozone und damit auch Österreich an. Er verfügt über ein Stammkapital von 80 Mrd. € und ein zusätzliches Haftungsvolumen von bis zu 700 Mrd. €. Österreich ist im ESM-Gouverneursrat durch Finanzminister Schelling vertreten, wobei dessen Zustimmung zu neuen Finanzhilfen bzw. zu einer Änderung der Finanzhilfeinstrumente einer ausdrücklichen Genehmigung des Nationalrats bedarf. Auch in Fällen, in denen die Dringlichkeitsklausel schlagend wird und der ESM-Unterausschuss des Nationalrats stellvertretend für das Plenum eine Ermächtigung erteilt, muss – im Nachhinein – eine ESM-Erklärung von Mitgliedern der Bundesregierung samt Nationalratsdebatte stattfinden. In dieser hat die Regierung die Abgeordneten über den Beschluss, die Dringlichkeitsgründe und die Auswirkungen auf Österreich zu informieren. (Schluss) gs/red