Parlamentskorrespondenz Nr. 558 vom 02.06.2020

Neu im Innenausschuss

Dritter Geschlechtseintrag, Aufenthaltsrecht für Familienangehörige, Untersagung des Ustascha-Treffens in Bleiburg

Wien (PK) – Auf die selbstbestimmte Gewährung des dritten Geschlechtseintrags für Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität pocht die SPÖ. Die NEOS machen sich angesichts einer Ungleichbehandlung zwischen österreichischen sowie EU- bzw. EWR-StaatsbürgerInnen für eine Neuregelung des Aufenthaltsrechts stark. Neben einem SPÖ-NEOS-Antrag liegt auch eine Vier-Parteien-Initiative mit ÖVP und Grünen zur Unterbindung der faschistischen Gedenkveranstaltung in Bleiburg vor.

Geschlechtseintrag für intergeschlechtliche Menschen

Ein noch aus der Zeit der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung stammender Erlass zur behördlichen Umsetzung des dritten Geschlechtseintrages ist der SPÖ ein Dorn im Auge. Sie sehen intergeschlechtliche Menschen dadurch diskriminiert und fordern den nunmehrigen Innenminister auf, den Erlass zu ersetzen (577/A(E)). Der neue Erlass soll laut Entschließungsantrag einen entpathologisierten Zugang zum dritten Geschlechtseintrag gewähren und insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung schützen. Gemäß einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wird vorgeschlagen, den Rechtszugang zum Geschlechtseintrag "inter/divers" zu ermöglichen.

Zuzug ausländischer Familienangehöriger

Von einer Schlechterstellung der Angehörigen von ÖstereicherInnen, die ihr Aufenthaltsrecht nicht in Anspruch genommen haben, gehen die NEOS aus, und beantragen daher die Abschaffung der vermeintlichen "Inländerdiskriminierung" beim Zuzug ausländischer Familienangehöriger (590/A(E)). Für ÖsterreicherInnen sei es in der Regel schwieriger, ihre ausländischen EhepartnerInnen und Kinder nach Österreich zu holen, als für in Österreich lebende EU- bzw. EWR-BürgerInnen, heißt es im Antrag. Auch im Sinne der Klarheit und Vorhersehbarkeit für die Betroffenen wird eine Neuregelung des Aufenthaltsrechts angeregt.

Anträge zu Ustascha-Treffen in Bleiburg

SPÖ und NEOS brachten einen gemeinsamen Antrag für die Untersagung der ultranationalistisch-faschistischen Gedenkfeier rund um das historisch umstrittene sogenannte "Massaker von Bleiburg" in Kärnten ein (604/A(E)). Bei der jährlichen Veranstaltung mit mittlerweile rund 30.000 TeilnehmerInnen würden neonazistische und faschistische Gruppen aus Kroatien immer stärker in Erscheinung treten, um ein geschichtsrevisionistisches Bewusstsein voranzutreiben. Die Veranstalter des Vereins "Bleiburger Ehrenzug" würden die Abhaltung der Veranstaltung auf einem Privatgrundstück mit religiösem Charakter argumentieren und das Versammlungsgesetz umgehen wollen. Mehrere Rechtsgutachten würden allerdings belegen, dass diese Rechtsansicht verfehlt sei, ist dem Antrag zu entnehmen. Vielmehr handle es sich um Geschichtsverzerrung, Verharmlosung und Glorifizierung des faschistischen Ustascha-Regimes, so die AntragstellerInnen.

Die Untersagung des Ustascha-Treffens auf österreichischem Staatsgebiet ist auch ÖVP und Grünen ein Anliegen, so kam mit SPÖ und NEOS ein Vier-Parteien-Antrag zu diesem Thema zustande (618/A(E)). Österreich laufe erneut Gefahr, Schauplatz der größten faschistischen Veranstaltung Europas zu werden, heißt es im Entschließungsantrag, mit dem der Innenminister aufgefordert wird, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Gedenkfeier im Jahr 2021 und in den Folgejahren zu unterbinden. (Schluss) fan