Parlamentskorrespondenz Nr. 842 vom 05.08.2020

Neu im Finanzausschuss

SPÖ ortet Benachteiligung bei geänderter Berechnung des Jahressechstels

Wien (PK) - Geht es nach der SPÖ, so kommt es im Zuge des Steuerreformgesetzes 2020 zu "massiven Ungerechtigkeiten" für ArbeitnehmerInnen. Laut Antragsteller Kaj Jan Krainer wurde eine Passage im Einkommenssteuergesetz ergänzt, die zu einer geänderten Berechnung des Jahressechstels für die Anwendung des begünstigten Steuersatzes von 6% für das 13. und 14. Monatsgehalt führte. Darin enthalten sei eine verpflichtende Aufrollung des Jahressechstels, die nie zugunsten von ArbeitnehmerInnen angewendet werden könne, wenn es zu einer Erhöhung oder Senkung der Normalarbeitszeit kommt. In Fällen der Elternkarenz sei diese Aufrollung verpflichtend durchzuführen, deshalb komme es zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich mit Bildungs- oder Pflegekarenz, da hier die Lohnverrechnung aufgerollt und nachgezahlt werden müsse. Zusätzlich würde die Jahressechstel-Aufrollung auch die steuerliche Ungerechtigkeit bei der Kurzarbeit im Zuge der COVID-19-Krise verschärfen, so die Antragsteller. Die SPÖ möchte daher, dass alle Regelungen bei der Berechnung des Jahressechstels zulasten von ArbeitnehmerInnen ersatzlos entfallen sollen (746/A). (Schluss) med