Parlamentskorrespondenz Nr. 160 vom 17.02.2021

GRECO-Empfehlung zur Korruptionsprävention: Verhaltensregeln für ParlamentarierInnen veröffentlicht

Gesetzliche Regelungen und Leitbild für MandatarInnen in einer Publikation zusammengestellt

Wien (PK) – Nach umfassender Diskussion und intensiven Beratungen konnten sich die parlamentarischen Klubs auf die Erstellung von "Verhaltensregeln für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates" einigen.

In der Publikation finden sich auf 78 Seiten die wichtigsten in Österreich für ParlamentarierInnen geltenden gesetzlichen Verhaltensvorschriften und Regelungen. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Geschenk- und Spendenannahme, Unvereinbarkeiten oder Lobbying. Auch Grundsätze, die das Verhalten der gewählten Mandatarinnen und Mandatare prägen sollen, sind angeführt. Dabei dreht es sich unter anderem um gesetzeskonformes Verhalten, Redlichkeit, Objektivität oder Unabhängigkeit.

Anlass für die Zusammenfassung der Verhaltensregeln war eine Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO). Im Umsetzungsbericht Österreich aus dem Jahr 2017 haben sich die KorruptionsprüferInnen dem Themenkomplex "Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten" gewidmet und insgesamt acht Empfehlungen ausgesprochen. Mit der Veröffentlichung soll einer der Empfehlungen Rechnung getragen werden.

Die Publikation "Verhaltensregeln für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates" findet sich auf der Parlamentswebsite (https://www.parlament.gv.at/services/COMP). Der GRECO-Evaluierungsbericht sowie die anschließenden Compliance-Berichte stehen auf der GRECO-Website zur Verfügung (https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations/round-4).

GRECO wurde 1999 vom Europarat mit dem Ziel gegründet, die Korruption europaweit zu bekämpfen. Derzeit hat die Staatengruppe 49 Mitglieder: 48 europäische Staaten und die USA. Die Empfehlungen an die einzelnen Staaten werden von einem Evaluierungsteam erarbeitet, das sich aus Fachleuten anderer Mitgliedsländer zusammensetzt und von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des GRECO-Sekretariats unterstützt wird. (Schluss) red