Parlamentskorrespondenz Nr. 1491 vom 20.12.2021

Hauptausschuss genehmigt kleine Feiertagszusammenkünfte auch ohne 2G-Nachweis

Abgeordnete segnen auch Niederlassungsverordnung 2022 ab

Wien (PK) - Der Lockdown für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis wird grundsätzlich um weitere 10 Tage verlängert. Für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, gelten somit für Einkaufen, Beruf und Freizeit die Einschränkungen der Ausgangsregelungen, die seit der Verhängung des Lockdowns gegolten haben, damit vorerst bis einschließlich 31. Dezember 2021 weiter. Es werden aber für die Weihnachtsfeiertage sowie zu Silvester die Regeln etwas gelockert. Die entsprechende 2. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat der Hauptausschuss des Nationalrats heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt (153/HA).

In Gastronomie, Hotellerie, Handel etc. bleiben auch an den Ausnahmetagen zu Weihnachten und Silvester die 2G- und weiteren Corona-Regelungen bestehen. Unter Einhaltung dieser Regelungen entfällt am 31. Dezember 2021 in der Gastronomie - unbeschadet restriktiverer Öffnungszeiten auf Grund anderer Rechtsvorschriften, etwa der Bundesländer – das Betretungsverbot nach 23.00 Uhr.

Am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember werden darüber hinaus Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten auch ohne 2G-Nachweis ermöglicht. Für Zusammentreffen von elf bis 25 Personen gilt nach wie vor, dass alle Personen einen gültigen 2G-Nachweis benötigen.

Mückstein: Vorsicht und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch zu den Feiertagen

Sowohl der dreiwöchige generelle Lockdown, als auch jener der letzten zehn Tage für Ungeimpfte habe Wirkung gezeigt, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein im Ausschuss. Auch im Hinblick auf die Corona-Variante Omikron helfe außerdem weiterhin "boostern, boostern, boostern". Zudem werde etwa die geplante Impfpflicht dazu führen, dass sich mehr Menschen impfen lassen.

Gesundheitsminister Mückstein hob hervor, dass im Hinblick auf ein schnelleres Reagieren auf Omikron das Pandemiemanagement umgestellt worden sei, etwa mit einer umsetzungsstarken Doppelspitze an der gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (Gecko). Kein Ersatz für das Impfen, aber zum wichtigen Baustein würden auch Medikamente werden, von denen fast 500.000 Therapiezyklen bestellt worden seien, um Risiken für schwere Verläufe zu reduzieren. In Hinblick auf die Ausnahmeregeln für Weihnachten und Silvester ersuchte er um Vorsicht in Form der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie appellierte er, vor jeder Zusammenkunft zu testen und sich die Booster-Impfung zu holen.

Zur aktuellen Zulassung des Impfstoffs Novovax erwartet sich Mückstein die erste Lieferung von 200.000 Dosen bereits im Jänner. Ein Ausbau von PCR-Test-Kapazitäten brauche einige Monate Vorlaufzeit, was bereits berücksichtigt werde.

In der Debatte wurden das Lichtermeer am vergangenen Sonntag, aber auch Kollateralschäden durch die Pandemie sowie die Wirksamkeit der Impfung thematisiert.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) meinte, am Beispiel Portugal zeige sich, dass die Impfung offenbar nicht wirke wie erhofft. Es sei aber auch bei Omikron ein Schutz von etwa 75% mit Booster zu erwarten, entgegnete der Gesundheitsminister. Belakowitsch sprach sich dafür aus, auch die Kollateralschäden durch die Pandemie zu beziffern, etwa verschobene Operationen und Vorsorgeuntersuchungen, aber auch Impfschäden.

Positiv sieht Nikolaus Scherak (NEOS) die Einsetzung des Pandemiemanagements, wiewohl das aus Sicht der NEOS schon viel früher sinnvoll gewesen wäre. Skeptisch zeigte er sich im Hinblick auf die Maßnahmen, wonach es nur ein Entweder-oder zwischen Aufsperren und Zusperren gebe. Scherak sprach sich im Hinblick auf künftige Entwicklungen durch Omikron eindringlich dafür aus, Kollateralschäden zu vermeiden und Handel und Gastronomie nach Möglichkeit offen zu halten. Aus Sicht von Franz Hörl (ÖVP) gilt selbiges für den Tourismus. Was die aktuellen Einreisebeschränkungen betrifft, appellierte Hörl angesichts der Kurzfristigkeit an den Minister, diese in Zukunft vorausschauender anzusetzen. Er stehe außerdem zur 2G-Regelung, es brauche aber Unterstützung bei der Kontrolle.

"Boostern, boostern, boostern" stellt auch aus Sicht von Ralph Schallmeiner (Grüne) das derzeit beste Werkzeug dar. Der gerade zugelassene Novovax-Impfstoff gebe Hoffnung, dass sich nun Menschen impfen lassen, die darauf warten würden. Er hob das Lichtermeer vom vergangenen Sonntag, das Belakowitsch zur Diskussion angesprochen hatte, als wichtiges Zeichen des Gedenkens und der Solidarität hervor. Als positive Maßnahme bezeichnete Harald Troch (SPÖ) die gesamtstaatliche Krisenkoordination. Auch er würde sich mehr den Kollateralschäden widmen wollen, etwa den vielen verschobenen Operationen. Im Hinblick auf psychosoziale Komponenten begrüße er in diesem Zusammenhang die Lockerungen zu Weihnachten. Das sei eine vertretbare Lösung und realistische Regelung.

Zahl der Niederlassungsbewilligungen bleibt wie im Jahr 2021

Ebenso wie im Jahr 2021 dürfen im Jahr 2022 – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen – wieder bis zu 6.020 Personen nach Österreich zuwandern. Die vom Innenminister vorgelegte Niederlassungsverordnung 2022 wurde vom Hauptausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gebilligt (152/HA). Kritisch äußerte sich Nikolaus Scherak seitens der NEOS. Aus seiner Sicht brauche es ein modernes Einwanderungsgesetz, außerdem müsse die Rot-Weiß-Rot-Karte überarbeitet werden.

Die meisten der 6.020 quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen entfallen gemäß der Verordnung wieder auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen mit 5.130 Aufenthaltstiteln. 445 sind für so genannte "Privatiers" reserviert, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 153 Plätze stehen für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" zur Verfügung. Die Quote für die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot–Karte plus" beträgt 292.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2021 folgende Maximalquoten: Burgenland 84, Kärnten 193, Niederösterreich 438, Oberösterreich 802, Salzburg 431, Steiermark 592, Tirol 376, Vorarlberg 219 und Wien 2.885. Auch hier ändert sich gegenüber 2021 nichts.

Eine Höchstzahl für Saisonarbeitskräfte und ErntehelferInnen wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht mehr festgelegt, bedingt durch die Regierungsvorlage zum Ausländerbeschäftigungsgesetz und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, wonach die bisherige Höchstzahl an saisonalen Bewilligungen entfallen soll. (Schluss) mbu