Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 74

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digen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948.

Der Ausschuß besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern, von denen jeweils 13 vom Bundesrat und 13 vom Nationalrat zu wählen sind. Im Sinne der Bestimmungen des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes entfallen von den vom Bundesrat zu wählenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 auf die ÖVP, 5 auf die SPÖ und 2 auf die FPÖ.

Für die vorzunehmende Wahl liegen mir folgende Vorschläge vor:

Als Mitglieder vom Klub der Österreichischen Volkspartei:

Ludwig Bieringer, Ilse Giesinger, Dr. Kurt Kaufmann, Therese Lukasser, Ing. Peter Polleruhs und Hermann Pramendorfer.

Als Mitglieder der Sozialdemokratischen Bundesratsfraktion:

Anna Elisabeth Haselbach, Hedda Kainz, Erhard Meier, Johann Payer und Stefan Prähauser.

Als Mitglieder vom Klub der Freiheitlichen:

Dr. Peter Kapral und Dr. Susanne Riess-Passer.

Als Ersatzmitglieder vom Klub der Österreichischen Volkspartei:

Franz Richau, Anton Hüttmayr, Gottfried Jaud, Grete Pirchegger, Dr. Milan Linzer und Engelbert Schaufler.

Als Ersatzmitglieder der Sozialdemokratischen Bundesratsfraktion:

Irene Crepaz, Erich Farthofer, Josef Pfeiffer, Josef Rauchenberger und Johanna Schicker.

Als Ersatzmitglieder vom Klub der Freiheitlichen:

Dr. Peter Harring und Mag. Dieter Langer.

Ich lasse über diese Vorschläge unter einem abstimmen.

Erhebt sich gegen diese Vorgangsweise ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, und ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die der Wahl der genannten Bundesräte zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich danke. Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 10 Anfragen, und zwar mit den Nummern 1152/J bis 1161/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 29. Februar 1996, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Mittwoch, den 28. Februar, ab 14 Uhr vorgesehen.

Eine weitere Sitzung des Bundesrates ist für Dienstag, den 12. März, 9 Uhr vorgesehen.


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