Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 8

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gemäß § 59 Abs. 8 der Geschäftsordnung gebe ich bekannt, daß die Vorarlberger Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Eugen Bösch ihre Anfrage 1160/J zurückgezogen haben.

Den eingelangten Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1994) habe ich dem Rechtsausschuß zugewiesen.

Eingelangt ist weiters ein Beschluß des Nationalrates vom 31. Jänner 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIG-Gesetz, BGBl. Nr. 419/1992, geändert wird.

Dieser Beschluß unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner Berichte (50 bis 2486-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Johann Payer: Es liegt mir ein Verlangen in Sinne des § 61 Abs. 3 auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Kapral, Dr. Bösch und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aushöhlung des Föderalismus vor.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Johann Payer: Eingelangt sind jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse sowie den Selbständigen Antrag der Bundesräte Bieringer, Kone#ny und Dr. Kapral den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen.

Die Ausschüsse haben darüber sowie über den Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten Österreich-EU ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Johann Payer: Im Hinblick darauf sowie mit Rücksichtnahme auf einen mir zugekommenen Vorschlag, von der 24stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen, habe ich alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite