Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 84

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Präsident Johann Payer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Kapral. Ich erteile dieses.

15.53

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In seltener Einmütigkeit darf ich mich dem Appell meiner beiden Vorredner, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben, anschließen. Wie schon ausgeführt, handelt es sich hiebei nur um die Wiedervorlage eines in der letzten Legislaturperiode dem Nationalrat übermittelten Antrages, der dort nicht erledigt wurde.

Aber quasi als Ceterum censeo: Es geht nicht nur um die Frage der Enderledigung von EU-Beschlüssen durch einen bereits existierenden Ausschuß, wozu eben diese Bestimmung notwendig ist, sondern es geht auch darum, daß in der Geschäftsordnung des Bundesrates für die Behandlung dieser EU-Geschäftsstücke einige Vorkehrungen zu treffen sind. Ich darf die Gelegenheit hier nutzen, um an die Vertreter der beiden anderen Fraktionen die Bitte zu richten – so wie ich dies in der letzten Sitzung des Bundesrates getan habe –, dieser Frage Aktualität zuzumessen und Gespräche über solche Ergänzungen der Geschäftsordnung aufzunehmen, weil ich glaube, daß es dem Nationalrat gegenüber von Wirkung sein könnte, wenn der Bundesrat jene Fragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des EU-Ausschusses stehen, die er in eigener Wirksamkeit erledigen kann, erledigt und damit dem Nationalrat kundtut, daß auch er gefordert ist, da möglichst bald eine Entscheidung zu treffen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.56

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzesantrag 91/A-BR/96.

Ich bitte nunmehr jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus auf Annahme des Gesetzesantrages und Vorlage an den Nationalrat zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Annahme des Gesetzesantrages und Vorlage an den Nationalrat ist somit angenommen.

Der Gesetzesantrag wird gemäß Artikel 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Abstimmung über Fristsetzungsantrag

Präsident Johann Payer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Dr. Kapral, Dr. Bösch und Kollegen, gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates dem Sozialausschuß zur Berichterstattung betreffend den Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die soziale Lage 1994 eine Frist bis zum 18. März 1996 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem genannten Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.


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