Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 21

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Fekter selbst zugibt, nicht sehr glücklich zu sein, aber das ist auch schon das einzige, was sie in diese Richtung an Äußerungen für die Wirtschaft getan hat?!

Wir wissen also nicht genau, wie hoch die Abgabe sein soll. Schätzungen zufolge sollen es bis zu 10 Prozent auf die Geräte sein und bis zu 30 Groschen auf die Kopie, andere sagen, es ist wesentlich weniger. Wir haben gehört, daß in Deutschland die Belastung nicht so hoch ist, was zur Folge hat, daß sich die Wirtschaft dadurch auch nicht belastet fühlt. Ich kann mir das nicht vorstellen. Wenn die Vertreiber von diesen Geräten die Vergütung, also die Gerätesteuer, abführen müssen, dann ist es selbstverständlich, daß diese auf den Verkaufspreis geschlagen wird, und all jene, die solche Geräte erwerben, haben die Vergütung als zusätzlichen Bestandteil des Kaufpreises zu bezahlen.

Aber wie ist das in der Praxis? Welcher Betrieb kopiert denn wirklich Bücher oder ganze Werke? – Wenn ich mir zum Beispiel einzelne Absätze aus einer Gesetzessammlung herauskopiere und damit arbeite, weil ich das Buch nicht verschmieren möchte, dann habe ich doch beim Kauf des Werkes – dieses Buches – meine Urheberrechtsabgabe schon entrichtet und muß das nicht doppelt – beim Kauf des Gerätes und beim Kopieren – tun. Wenn ich also einzelne Absätze daraus zur Verfügung haben will, dann müßte ich auf die antiquierte Form des Abschreibens zurückgreifen, denn das Abschreiben von Werken ist mit keiner Abgabe belastet. Das ist natürlich wesentlich zeitaufwendiger, hat aber denselben Effekt.

Oder: Gehen Sie in die Schulen, in die Praxis! – Da werden Angaben für eine Schularbeit, für einen Physik- oder Chemietest kopiert – was ja, sehr geehrte Damen und Herren, das geistige Eigentum des betreffenden Professors ist –, und die Schule oder der Elternverein zahlt an die Verwertungsgesellschaft eine Vergütung beziehungsweise eine Steuer, damit diese Verwertungsgesellschaft auf Kosten unseres Bildungsauftrages geistiges Eigentum hauptsächlich an ausländische Autoren – denn es kommt zum geringsten Teil den Österreichern zugute – weiterleitet.

Ich sage, das ist ein Kniefall vor einer Lobby, die sich den leichtesten Weg ausgesucht hat, entsprechende – auch von uns befürwortete – Ansprüche im Rahmen des Urheberrechts umzusetzen, und die neuen Technologien, die eine wesentlich leichtere Kopierarbeit gewährleisten, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt – das hätte man bei einer zweijährigen Überlegensphase durchaus machen können. Die Möglichkeit, über Scanner, CD-ROM, Disketten, Speicherbänder oder Platten auf urheberrechtlich geschützte Werke zuzugreifen, ist wesentlich gefährlicher und umfassender, als das im Rahmen von Kopien vorgenommen werden kann, weil diese wesentlich zeitaufwendiger sind.

Sie gehen doch in diesem Fall nur von der Tatsache aus, daß mit einem Vervielfältigungsgerät eben auch urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden können; das heißt, Sie setzen die Steuer schon dort an, wo überhaupt noch keine Absicht, sondern nur die Möglichkeit besteht. Ich gebe Ihnen einen guten Tip: Auch Papier ist von seiner Natur her durchaus geeignet, daß darauf vervielfältigt wird. Warum belasten Sie also nicht gleich jedes Blatt Papier mit einer Kopiersteuer und mit einer Vergütung, die Sie dann den Verwertungsgesellschaften zum Zwecke der Verteilung und Abhängigmachung der Autoren in den Rachen werfen?

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen sagen ja zum Schutz des geistigen Eigentums. Wir sagen ja zu einer gerechten Vergütung der Leistung an die Urheber, aber nur dann, wenn dies ausgewogen und gerecht ist. Das ist bei der vorliegenden Novelle nicht der Fall. Wir können daher nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.24

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Michalek. Ich erteile es ihm.

11.24

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion zur vorliegenden Novelle hat sich im besonderen an den


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