Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 26

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Herr Kollege! Solange Sie nicht im Ausschuß waren, waren Ihre Kollegen auch dafür, daß man es absetzen sollte. Sie haben es allerdings dann verhindert, daß es zu einem einstimmigen Beschluß gekommen ist. (Bundesrat Kone#ny: Natürlich!)

Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen zum Arbeitsmarktpolitikgesetz aus der Sicht der Wirtschaft. Ich glaube, mit dieser Materie ist es der Volkspartei gelungen, ihre arbeitsmarktpolitische Linie, die vor vier Jahren eingeleitet wurde, nämlich weg von der Vorsorge, weg von der Verwaltung der Arbeitslosigkeit hin zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu gelangen, fortzusetzen. Ich möchte daran erinnern: Vor vier Jahren sind über Initiative der Volkspartei die Regelungen für Krisenregionen abgeschafft worden, die nur dazu geführt haben, daß es dort mehr Arbeitslose gegeben hat als in anderen Gebieten. Es ist uns gelungen, die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich zu senken.

Über Initiative der Volkspartei wurde 1994 das Arbeitsmarktservice, die Arbeitsmarktverwaltung auf eine neue Basis gestellt, auf eine sozialpartnerschaftliche Basis, und wenn man mit den Leitern der Landesarbeitsämter spricht, so bestätigen sie, daß nunmehr auch betriebswirtschaftliche Grundsätze in den Bereich der Verwaltung eingeflossen sind und daß die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sehr vorbildlich wirkt.

Das heute zu beschließende Arbeitsmarktpolitikgesetz soll dazu dienen, die Dauerarbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmern zu senken. Im Jahre 1995 waren bereits 20 Prozent der Arbeitslosen älter als 50 Jahre, und es war daher dringend notwendig, Maßnahmen zu setzen, um diese Menschen wieder in das Beschäftigungsleben zu integrieren.

Es sind, wie schon im Ausschuß besprochen, drei Maßnahmen zur Diskussion gestanden: ein massiver Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, die Einführung von Beschäftigungsquoten für Betriebe ab 100 Beschäftigte analog dem Invalideneinstellungsgesetz, Maßnahmen, die von seiten der Wirtschaft abzulehnen waren, weil sie zu einer weiteren Erhöhung der Arbeitskosten geführt hätten, und der heutige Kompromiß – ein Kompromiß, der in zweierlei Hinsicht wichtig war: einerseits um die Standortattraktivität Österreichs, die schon der Bundesminister erwähnt hat, international zu erhalten und abzusichern, und andererseits um ältere Arbeitnehmer wieder in den Beschäftigungsprozeß einzuführen und einzugliedern und somit einem berechtigten Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen.

Zunächst zur Standortattraktivität Österreichs: Dieser muß man viel mehr Augenmerk schenken als bisher. Es gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Standpunkte hinsichtlich der lohnnebenkostenwirksamen Sozialabgaben. Ich möchte an dieser Stelle auf das Weißbuch der EU "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung – Herausforderung der Gegenwart und Wege in das 21. Jahrhundert" verweisen, in welchem die Frage gestellt wird, ob in der Höhe der Sozialabgaben nicht eine der Ursachen für die Verlangsamung des Wachstums und vor allem für den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu sehen ist.

Meine Damen und Herren! Der Europäische Rat von Essen 1994 hat fünf Schwerpunktbereiche formuliert, nach welchen die Mitgliedstaaten verstärkte Maßnahmen treffen sollten, um die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermöglichen. Er nennt erstens die Verbesserung der Beschäftigungschancen der Arbeitskräfte überhaupt, zweitens die Steigerung der Beschäftigungsintensität insbesondere durch eine flexiblere Organisation der Arbeit, einer Lohnpolitik die arbeitsplatzschaffende Investitionen begünstigt, die Förderung von Initiativen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden, drittens die Senkung der Lohnnebenkosten, viertens die Verstärkung der Wirksamkeit der Arbeitsmarktpolitik, fünftens verstärkte Maßnahmen zugunsten von Arbeitslosigkeit betroffener Personengruppen.

Ich glaube, gerade Punkt drei deckt sich mit der Ansicht der Wirtschaft, daß ein Belastungsstopp bei Beiträgen zur sozialen Sicherheit längst überfällig ist und durch eine Absenkung der Lohnnebenkosten Verbesserungen herbeigeführt werden sollten.

Meine Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Arbeitsmarktpolitikgesetz? – Wir wollen die Chancen für ältere Arbeitnehmer verbessern. Es wird – das wurde heute schon mehrmals zitiert – ein Bonus-Malus-System eingeführt, gleichsam Zuckerbrot und Peitsche für Betriebe.


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