Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 79

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Ich werde im Verlaufe meiner Ausführungen noch auf das zurückkommen, was Kollege Drochter erwähnt hat, und beginne bei dem Abschnitt, der die Immobilienmakler betrifft.

Es gab langandauernde Verhandlungen, die zwischen den Sozialpartnern, der SPÖ und der ÖVP geführt worden sind, ohne auch die Opposition einzubinden, auch nicht in der Berufsvertretung. Der Entwurf zum Maklergesetz wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Damals – ich rufe es in Erinnerung – wurde beschlossen, einen Unterausschuß einzusetzen. In einem Unterausschuß wäre die Materie noch einmal beraten worden – mit Experten, auch mit der Opposition. Ich glaube, daß es wichtig gewesen wäre, statt, so wie es jetzt gehandhabt worden ist, zuerst das Maklergesetz zu verabschieden und dann erst in die Behandlung der Maklerverordnung einzutreten, daß beide Materien zugleich auf den Tisch gelegt worden wären.

Ich weiß schon, daß die Maklerverordnung ein anderes Ministerium betrifft und daß das Wirtschaftsministerium dafür zuständig ist. Ich glaube aber, es hätte sowohl für den Makler als auch für den Konsumenten mehr Sicherheit bestanden, wenn beide Materien in einem abgehandelt worden wären. Ich weiß auch, daß für das Erlassen der Maklerverordnung keine Beschlußfassung vorgesehen ist. Trotz alledem denke ich, daß eine derartige Materie letztlich auch das umfaßt oder umfassen sollte, was die Leute interessiert, nämlich was der Konsument zu bezahlen hat, wieviel Provision im Falle eines erfolgreichen – ich betone: erfolgreichen – Vermittlungsfalles zu zahlen ist.

Aber auch der Berufsstand interessiert sich natürlich dafür, weil es für den Berufsstand letztlich eine Überlebensfrage ist, wie hoch seine Arbeit, die er hier erbringt, entlohnt wird. Das ist eine Überlebensfrage für die vielen anständigen Makler, die es in diesem Berufsstand großteils gibt, denn die schwarzen Schafe kümmern sich um derartige Regelungen, selbst wenn sie in diesem Maklergesetz aufscheinen, zum Großteil nicht.

Da möchte ich Kollegen Drochter schon sagen, daß überzogene Konsumentenschutzbestimmungen dem Konsumenten weniger nützen, denn sie erschweren das Arbeiten der vielen, auf legalem Boden korrekt agierenden Makler, und sie nützen nur den schwarzen Schafen, denn diese unterlaufen diese Bestimmungen und kommen schneller zu einem Abschluß, wollen schneller zu einem Abschluß kommen und sind dann eher in der Lage, dem Konsumenten ihre Dienstleistung rascher anzubieten. Aus diesem Grund werden dann die Konsumenten, eben weil es einen rascheren Abschluß gibt, in die Arme der schwarzen Schafe getrieben.

Ich weiß schon, daß die Beispiele, die Kollege Drochter angeführt hat, durchaus auch stimmen, weil es eben schwarze Schafe gibt. Zum Teil sind darunter natürlich auch Adressenbüros, die letztlich nicht unter die Bestimmungen des Maklergesetzes fallen. Letztlich ist es auch eine Frage der Verdienstlichkeit, die durch Gerichte geprüft wird, wenn angenommen ein Vermittlungsgeschäft zustande kommt, das vielleicht gegen den Willen eines Auftraggebers erfolgt.

Letzten Endes fehlt das, was wir schon lange fordern und schon lange haben wollen, nämlich ein eigenes Disziplinarrecht für unsere Branche, denn nur mit einem derartigen Disziplinarrecht wird es uns auch selbst gelingen, im Selbstreinigungsprozeß diejenigen zu entfernen, die uns letztlich schaden.

Die Diskussion über die Höhe der Provision hätten wir auch deshalb gerne gemeinsam geführt, weil sie auch jetzt von der Arbeiterkammer nicht unter den richtigen Vorzeichen geführt wird. Kollege Dr. Kaufmann hat das schon erwähnt. Der europaweite Vergleich der Provisionshöhen basiert auf einer Auflistung aus dem Jahre 1989, die von falschen Voraussetzungen ausgeht, weil die Verhältnisse nicht gleich sind. Kollege Dr. Kaufmann hat schon gesagt, daß die Rahmenbedingungen eben nicht stimmen.

Es ist auch so, daß in den meisten europäischen Ländern hauptsächlich befristete Mietverträge abgeschlossen werden und das österreichische Mietenrecht darauf aufgebaut ist, eine vermietete Wohnung mehr oder weniger unbefristet zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich sind die Provisionen in diesen Ländern darauf abgestimmt, daß es dort eben eine kürzere Laufzeit von Mietverträgen gibt, sie sind daher nicht so hoch. Außerdem ist es so – das wurde heute


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