Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 113

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Berichterstatterin Hedda Kainz: Meine Damen und Herren! Der vorliegende Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß durch die Ratifikation des Lugano-Übereinkommens Österreich in den europäischen Rechtsraum, dem alle EU- und EFTA-Staaten angehören, eingebunden wird. Das Übereinkommen wird einen wesentlichen Fortschritt dadurch bringen, daß einerseits die inländische Gerichtsbarkeit in vermögensrechtlichen zivilen Handelssachen in allen EU- und EFTA-Staaten umfassend und einheitlich geregelt und andererseits die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung der in den Vertragsstaaten ergangenen gerichtlichen Entscheidungen erheblich erleichtert und beschleunigt wird. Die Rechtszersplitterung, wie sie derzeit aufgrund der verschiedenen bilateralen Vollstreckungsverträge besteht, wird durch einheitliches Recht abgelöst. Die Rechtsanwendung wird damit wesentlich erleichtert und die Rechtssicherheit erhöht.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Weiters hat der Nationalrat gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen, daß dieses Übereinkommen in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, isländischer, italienischer, niederländischer, norwegischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Justiz aufliegt.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (BHG-Novelle 1996) (188/A und 144/NR sowie 5173/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Pfeifer übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Josef Pfeifer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Nationalrat hat am 23. Mai 1996 ein Bundesgesetz beschlossen, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird: Bundeshaushaltsgesetz-Novelle 1996.


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