Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zwischen Aufsichtsräten aus der Privatwirtschaft und Aufsichtsräten aus dem öffentlichen Dienst hat wohl keine vernünftige Begründung. Für uns Freiheitlichen ist in diesem Zusammenhang weniger immer mehr. Zehn oder mehr Aufsichtsratsposten sind zweifellos ein Unding. Das gehört unserer Meinung nach sogar untersagt, weil insbesondere die Sorgfaltspflicht darunter einfach leiden muß.

Wir wären auch dafür, daß die Regelung der Publizität, der Offenlegung, von der Kollege Rockenschaub gesprochen hat, auch für solche Fälle gelten sollte, in denen ein Aufsichtsrat neu gewählt werden soll. Wir glauben, daß ein Aufsichtsrat dann selbst erklären müßte, in welcher Gesellschaft er bereits derartige Funktionen übernommen hat. Das ist bisher noch nicht lückenlos der Fall.

Daß es bei der Inanspruchnahme von Verantwortlichkeiten bei Aufsichtsräten immer wieder Schwierigkeiten gibt, daß es sehr oft die falschen erwischt, wissen wir alle. Wir glauben, daß diese Positionen sehr oft leichtfertig übernommen werden. – Sie alle, meine Damen und Herren, kennen ja das Bonmot, daß ein Aufsichtsrat in guten Zeiten nutzlos ist und in schlechten Zeiten hilflos. – Daran ist sicher sehr viel Wahres.

Abschließend: Wir Freiheitlichen sind dafür, daß jemand nur dort einen Aufsichtsratsposten übernehmen soll, wo er vom Geschäft etwas versteht und wo er für das Unternehmen nützlich sein kann, wo er aber auch Verantwortung für das Wohlergehen des Unternehmens übernimmt und sich dessen voll bewußt ist. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.59

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es meldet sich soeben Herr Bundesrat Dr. Linzer. Ich erteile dem Herrn Bundesrat das Wort.

10.59

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! In aller Kürze: Kollege Harring, ich will nicht belehrend wirken, aber ich muß darauf eingehen, weil es sich um eine wesentliche Frage handelt, die Sie angeschnitten haben, nämlich das nicht rechtzeitige Eintreten.

Ich glaube, das ist an sich rechtlich klar: Laut EWR-Abkommen hat man die Übernahmsregelungen des EWR-Abkommens mit dem Beitritt per 1. 1., mehr oder minder sistiert. Ab damals lautet die Übergangsregelung zwei Jahre. Wir sind also innerhalb der Frist.

Im übrigen, glaube ich, werden Sie mir doch zustimmen, weil Sie das auch immer selbst gelobt haben, daß eine hervorragende, hochqualifizierte Arbeitsgruppe tätig war, und das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. Ich glaube, Sie stimmen auch zu und zeigen, daß Sie sich damit identifizieren können; ein Husch-Pfusch-Gesetz wäre auch nicht Sinn der Sache gewesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.01

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite